Es wird zu viel betrogen und die KV´s wollen dabei nicht mehr mitspielen, weil ihnen die Überprüfungsmöglichkeiten fehlen. Außerdem seien sie in die Entscheidung nicht involviert worden.

Ärztevertreter: Können Bürgertests nicht mehr abrechnen und auszahlen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen gehen wegen der neuen Regelungen für Corona-Bürgertests auf Konfrontationskurs zum Bundesgesundheitsministerium. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) teilten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Landesvereinigungen mit, dass sie Bürgertestungen "zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können". Die Kassenärztlichen Vereinigungen kritisierten, dass sie vor Veröffentlichung der neuen Testverordnung nur 4 Stunden und 15 Minuten Zeit gehabt hätten, die neuen Regelungen zu kommentieren. Reaktionen habe es seitens des Ministeriums darauf nicht gegeben. Bereits in der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die durch das Ministerium vorgesehene und von den Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführte Abrechnungsprüfung Betrugsfälle nicht habe verhindern können. Nach den neuen Regelungen müssten nun zusätzlich detaillierte Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Diese Prüfung sei den Kassenärztlichen Vereinigungen erst recht nicht möglich. "Im Ergebnis können die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können", schreiben die Vereinigungen an Lauterbach. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage am Abend, man gehe davon aus, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ihrem Auftrag zur Abrechnung und Stichprobenprüfung der Testzentren weiterhin nachkommen werden. "Im Dialog werden wir kurzfristig mit den KVen erörtern, wie die neuen Regeln unbürokratisch umzusetzen sind", sagte ein Sprecher.

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Kassenärztliche Vereinigung will Corona-Tests nicht abrechnen

Die für die Abrechnung aller Corona-Schnelltests in Hessen zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) will diese Aufgabe künftig nicht mehr übernehmen.

Coronavirus. Die für die Abrechnung aller Corona-Schnelltests in Hessen zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) will diese Aufgabe künftig nicht mehr übernehmen. Die neue Test-Verordnung sei über das Knie gebrochen, weder die Akteure noch die Öffentlichkeit seien mitgenommen worden, sagte ein Sprecher der KV-Hessen am Freitag. Was in der neuen Verordnung stehe, sei nicht mehr überprüfbar hinsichtlich Betrügereien. "Wie soll in Arztpraxen überprüft werden, ob ein Testkriterium erfüllt ist und Arztpraxen haben keine Bargeldkassen." Die Zahlung von drei Euro sei zudem bürokratischer Mehraufwand.


Kostenlose Tests gibt es seit Donnerstag nun nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig. Wer einen solchen Test will, muss unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit hatten am Donnerstag in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärt, dass sie Bürgertestungen "zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können." Sie begründeten dies unter anderem damit, dass sie Anspruchsvoraussetzungen noch weniger als schon der Vergangenheit prüfen könnten. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte, man gehe davon aus, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ihrem Auftrag zur Abrechnung und Stichprobenprüfung der Testzentren weiterhin nachkommen werden.

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