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  1. #1
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    Polizei reagiert besorgt auf die steigende Zahl von Messerstechereien

    Jugendliche in Köln bei Messerstecherei verletzt

    Bei einer Messerstecherei in Köln-Riehl sind am frühen Morgen ein 16-Jähriger lebensgefährlich und ein 17-Jähriger schwer verletzt worden. Die Polizei reagiert besorgt auf die steigende Zahl von Messerattacken.


    Wie viele Menschen an der Auseinandersetzung an einem Hochhaus beteiligt waren, weiß die Polizei noch nicht. Derzeit seien drei Tatverdächtige in Polizeigewahrsam, hieß es aus dem Präsidium am Sonntagmittag.


    Sie sind im Alter zwischen 17 und 21 Jahre und damit kaum älter als die beiden Opfer. Der lebensgefährlich verletzte 16-Jährige sei nach einer Notoperation mittlerweile stabilisiert, hieß es zum Gesundheitszustand des am schwersten verletzten Opfers.


    Hintergrund unbekannt

    Was der Hintergrund der Messerattacke vor der Gaststätte in dem bekannten Hochhaus in Riehl in der Nähe des Rheinufers war, muss noch ermittelt werden. Die Gegend gilt eher als ruhig. Die Polizei hat zu den Ermittlungen eine Mordkommission eingerichtet.

    Zahl der Messerattacken steigt

    In Köln sieht man die neuerliche Attacke mit Besorgnis. Die Polizei nimmt eine zunehmende Bewaffnung von jungen Leuten mit Messern wahr. Im vergangenen Jahr war ein Messer annähernd in der Hälfte der insgesamt 29 Tötungsdelikte in der Stadt die Tatwaffe. Offenbar sinkt die Hemmschwelle, ein Messer einzusetzen.


    Erst am vergangenen Freitag war im Stadtteil Buchheim ein 16-Jähriger von seinem 14-jährigen Mitschüler durch einen Messerstich schwer verletzt worden. Ein 22-Jähriger starb Mitte Mai nach einer Attacke auf einem Spielplatz in Köln-Ostheim.

    https://www1.wdr.de/nachrichten/rhei...letzt-100.html
    Es bleibt tabuisiert. Der Bürger weiß aber, in welche Stadtteile er nicht zieht, auf welche Schulen er seine Kinder nicht schickt, und wo er sich besser nicht aufhält, schon gar nicht in den Abendstunden.Und das ist davon abhängig, wer dort lebt und welche Zusammensetzung die Bevölkerung dort hat. Und damit die Tabus nicht aufgebrochen werden, ist es sehr vorteilhaft, dass die Presse in NRW, wie sich das Bundesland selber im sozialistischen Stil der DDR abkürzt, ziemlich gleichgeschaltet, da von linken Zeitungsverlagen dominiert, unisono ohne Hintergründe informiert. Damit bietet die Presse aber weniger die Lösung an als dass sie Teil des Problems wird. Die Wahrheit spricht sich dann über Mundpropaganda herum.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Polizei reagiert besorgt auf die steigende Zahl von Messerstechereien

    Hintergrund unbekannt
    Mit dem Islam hat das übrigens gar nichts zu tun.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Polizei reagiert besorgt auf die steigende Zahl von Messerstechereien

    Wer "Refugees are welcome" ruft, der muss sich nicht wundern, wenn derartige Zustände Einzug halten. Aus Arabern, Afghanen und Afrikanern werden bei Grenzübertritt nicht automatisch zivilisiertere Menschen. Sie bringen ihre Kultur mit, den Hass auf "Ungläubige" haben sie tief verinnerlicht. Sie wollen nicht Teil dieser Gesellschaft sein, sie wollen uns umbringen und unser Land. So wird es auch in den Moscheen gepredigt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Polizei reagiert besorgt auf die steigende Zahl von Messerstechereien

    Verstehe ich gar nicht wie sowas in D. passieren kann - ist doch 2019
    das Waffengesetz geändert worden... Wenn man ein Schweizer Offimesser führt - das über 6 cm lang ist - meins war glaub ich 6,5 cm oder 7 cm Klingenlänge - braucht man den kleinen Waffenschein da man sich sonst strafbar macht wenzahlriche nün eine Polizeikontrolle einen filzt und das normale rote Offimesser in der Handtasche/Hosentasche hat. Wie gesagt, kein Einhandmesser, kein 2 schneidiges sondern das normale Klappmesser ...Selbst meine Mum fast 80 hat immer eins dabei in der Handtasche- mal braucht man das Messer um was abzuschneiden, mal den Zahnstocher, mal die Pinzette, die kleine Säge, den Dosenöffner - je nach Mobell sind ja zahlreiche andere Tools beim schweizer Messer mit dabei. Damals als ich noch Sportschütze mit WBK war, mußte ich nach Gesetzänderung einen kleinen Waffenschein besorgen um ein normales TASCHENMESSER in der Hosentasche/Handtasche bei mir haben zu dürfen... Verstoß gegen das Waffengesetz und Du bist als Legalwaffenträger Deine Sport/Jagdgeräte los... Diejenigen die eh alle halbe Jahr kontrolliert werden (Legalbesitzer) müssen sich selbst informieren bzg. Waffenrecht. Die anderen deren Identität oft nichtmal geprüft wurde, interessiert es einen Sch... Hier in Panama werde ich wenn ich demnächst meine Waffenlizenz beantragen - bin als Ausländer eh überprüft worden bevor ich überhaupt reingelassen wurde. Hier werden an der Ampel Macheten verkauft - die Verkäufer bieten ihre Waren feil während der Rotphase - hier hat JEDER ein Messer in der Hosentasche - nicht weil man sich verteidigen muß, sondern weils eben ein Werkzeug ist was man einfach selbstverständlich dabei hat.

  5. #5

    AW: Polizei reagiert besorgt auf die steigende Zahl von Messerstechereien

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    ....... Wenn man ein Schweizer Offimesser führt - das über 6 cm lang ist - meins war glaub ich 6,5 cm oder 7 cm Klingenlänge - braucht man den kleinen Waffenschein da man sich sonst strafbar macht wenzahlriche nün eine Polizeikontrolle einen filzt und das normale rote Offimesser in der Handtasche/Hosentasche hat. .......
    Dann Schauen wir mal:

    ....Der Kleine Waffenschein ist ein Waffenschein eigener Art,[1] der in Deutschland zum Führen von sogenannten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt. Die Waffen müssen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen sein.

    Im Januar 2016 waren 300.949 Kleine Waffenscheine ausgegeben und Ende 2017 waren es 557.560 (ein plus von 85 % innerhalb knapp 2 Jahren). Als Gründe für diesen starken Anstieg gelten die vielerorts gestiegenen Einbruchszahlen, die Übergriffe in der Silvesternacht in Köln und Angst vor Terroranschlägen.[2] Ende 2020 waren 704.251 Scheine im Nationalen Waffenregister eingetragen.[3] ....

    https://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein
    Also vom Messer lese ich da nichts.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  6. #6
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    AW: Polizei reagiert besorgt auf die steigende Zahl von Messerstechereien

    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    Dann Schauen wir mal:



    Also vom Messer lese ich da nichts.
    Laut § 1 Waffengesetz (WaffG) sind Waffen:

    1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
    2. tragbare Gegenstände,
    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
    In der Regel dürfen Messer, die im Waffengesetz unter Anlage 1 definiert sind, besessen, jedoch nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Sind diese Gegenstände grundsätzlich verboten, ist auch der Besitz untersagt.
    Die rechtliche Situation in Deutschland sieht, je nach Art des Messers, unterschiedlich aus. So ist der Umgang mit Klappmessern erlaubt, jedoch das öffentliche Führen dieser, wenn es sich um feststellbare Einhandmesser handelt, nicht gestattet.

    Das Führungsverbot nach dem Waffengesetz greift, sofern der Klappmechanismus einhändigt bedient und festgestellt werden kann. Außerhalb der eigenen Wohnung oder des Grundstücks, müssen die Messer in verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Handelt es sich um ein Einhandmesser, muss dieses in der Wohnung für andere unzugänglich und sicher gelagert werden und darf nicht offen herumliegen.
    Im Falle eines Taschenmessers spielt die Funktionsweise ebenfalls eine Rolle. Lässt es sich nur mit beiden Händen ausklappen, fällt dieses Taschenmesser nicht unters Waffengesetzt, darf also ohne Einschränkungen geführt werden.
    Das Waffengesetz schreibt für bestimmte Messer eine Klingenlänge vor. Eine solche ist auch wichtig, wenn es um die Einstufung von Messern als Waffen geht.
    So können Teppichmesser oder Tauchermesser unters Waffengesetz fallen, wenn deren Klingen länger als 12 cm sind. Diese dürfen dann ebenfalls nicht geführt werden. Gleiches gilt für ein Rettungsmesser. Das Waffengesetzt muss dann beachtet werden, wenn ein solches Messer im Auto einsatzbereit mitgeführt wird.
    Verstöße gegen ein Führungsverbot nach dem Waffengesetz, auch bei Messern oder wenn sie unwissentlich begangenen wurden, können eine Bußgeld von bis zu 10.000 Euro sowie die Beschlagnahmung des betreffenden Gegenstandes nach sich ziehen.
    Waffengesetz: Diese Messer sind verboten

    Neben dem Führungsverbot regelt das Waffengesetz für Messer auch, wann diese verboten und somit nicht besessen werden dürfen.

    In Anlage 2 zum Waffengesetz wird definiert, welche Gegenstände in Deutschland unter dieses Verbot fallen. So sind Butterflymesser, Fallmesser, Faustmesser und Springmesser in der Regel verboten. Auch Balisong-Messer und Frontspringmesser zählen zu dieser Kategorie. Ausnahmen für Fallmesser gelten unter anderem für Bundeswehr, Polizei, Zollverwaltung und andere Behörden, wenn das Waffengesetz nichts anderes definiert. Für diese Personengruppen gilt § 55 WaffG.

    Für Privatpersonen ist jedoch in der Regel der Besitz dieser Gegenstände untersagt und kann unter Umständen auch als Straftat gewertet werden. Hier handelt es sich dann um einen illegalen Waffenbesitz und um eine Einzelfallentscheidung.

    Wurfmesser hingegen sind dem Gesetz nach, anders als Wurfsterne, nicht ausdrücklich verboten. Allerdings dürfen diese auch nur geführt werden, wenn die Klingenlänge unter 12 cm liegt. Werden diese Messer als Artisten-Wurfmesser oder Sportgerät verwendet, fallen sie nicht unter das Waffengesetz.
    https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    Verstehe ich gar nicht wie sowas in D. passieren kann - ist doch 2019
    das Waffengesetz geändert worden... ...
    Na, die üblichen Verdächtigen melden ihre Messer weder an, noch werden sie regelmäßig gefilzt, was unter Umständen auch daran liegen kann, dass ein solches Filzen ziemlich viele Mühen erfordert, nicht diskriminierend sein darf und zudem sich die Polizisten einer Gefährdung aussetzen. Zudem gibt es in diesem Land inzwischen mehr Messerträger als Polizeistreifen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  7. #7
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    AW: Polizei reagiert besorgt auf die steigende Zahl von Messerstechereien

    sry, hab mich vertan - ist 2020 geändert worden - hab auf die Kopie meines kleinen Waffenscheines genauer geguckt - der ist am 27.12.2019 ausgestellt worden - aber ich hab mir den natürlich besorgt weil ich wußte, daß das Waffengesetz geändert iwrd in Bezug auf Messer - hab nur aufs Jahr geschaut - die Änderung war also nicht 2019 (da habe ich nur aufs Ausstellungsjahr geschaut) sondern korrekterweise 2020.

    https://knife-blog.com/kleiner-waffe...n-fuer-messer/

    Im Entwurf vom neuen Waffengesetz sprachen sie immer von Klingenlänge die bissl größer als das schweizer Taschenmesser war welches weit unter 12 cm beträgt , erlaubt ist da offiziell nicht einhändig zu öffnen, nur einseitig geschliffen....

  8. #8

    AW: Polizei reagiert besorgt auf die steigende Zahl von Messerstechereien

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Also mir ist jetzt nicht klar warum Du mir dies als Antwort schreibst, der kleine Waffenschein ist dennoch nicht zum Führen von Messern gedacht. Ganz gleich was bei Stammtischen und sonstigen Halbwissenträgern darüber Fabuliert wird. Dann noch folgendes:

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    .........Na, die üblichen Verdächtigen melden ihre Messer weder an, ........

    Kann man Messer anmelden (außer bei der Herstellergarantie), gibt es so etwas wie ein Messerregister?

    Mir ist klar, dass das Thema schwierig ist und viel Unwissen durch Foren und Webseiten geistert. Das (W)Affengesetz handwerklich mehr als nur schlecht gemacht ist, unlogisch und nur aktivistisch aber ohne Sachverstand.
    Geändert von Thomas (16.06.2022 um 13:23 Uhr)
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
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