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Festes Bleiberecht für abgelehnte Asylbewerber
Wer das Asylverfahren durchlaufen hat und abgelehnt wurde, der gilt als "Geduldeter". Diese Geduldeten sollen nun dauerhaft bleiben dürfen. Für immer. Nach dem Willen der Frau Faeser.
Bundesinnenministerium Festes Bleiberecht für Geduldete geplant
Stand: 06.06.2022 21:21 Uhr
Wer hierzulande fünf Jahre als Geduldeter lebt, soll die Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen. Das sehen Pläne des Innenministeriums vor, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegen.
Migranten, die seit fünf Jahren oder länger lediglich mit einer Duldung in Deutschland leben, sollen künftig die Möglichkeit erhalten, dauerhaft legal hier zu bleiben. Konkret sollen die betroffenen Menschen zunächst eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen.In dieser Zeit müssen sie dann nachweisen, dass sie die deutsche Sprache beherrschen und ihren Lebensunterhalt sichern können.
Ebenso dürfte die unverschuldete Arbeitslosigkeit sicherlich auch nicht zu ihrem Nachteil ausfallen.
Männer und Frauen, die straffällig geworden sind oder die falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben, sollen diese Möglichkeit nicht bekommen.
Insgesamt bis zu 105.000 Menschen, deren Abschiebung bislang immer wieder ausgesetzt wird, könnten von einer Neuregelung profitieren. Mit einer Gesetzesänderung hätten die sogenannten Kettenduldungen ein Ende.
Gleichzeitig plant die Regierung einen schärferen Kurs bei Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern. Die Pläne gehen jetzt in die Abstimmung mit Ländern und Verbänden.
Die SPD hält die Bürger schon für ganz schön blöd.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Festes Bleiberecht für abgelehnte Asylbewerber
Wer hat eigentlich dieser Frau Faeser zum Bleiberecht verholfen?
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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AW: Festes Bleiberecht für abgelehnte Asylbewerber
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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