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    Deutschland: Verpackungsregister und Verpackungsgebühren

    Auch hier hat Deutschland ein Alleinstellungsmerkmal. Ausländischen Händlern sind diese Art von Abgaben und Gebühren gänzlich unbekannt.

    Geprellte Müllgebühren
    Tausenden Onlineshops droht Verkaufsverbot


    Wer Produkte in Deutschland verkauft, muss für die Verpackungsgebühren zahlen. Tausende Händler, die ihre Waren bei Amazon oder eBay anbieten, tun das nicht. Ab Juli können die Onlineplattformen die Shops abschalten.

    Am 1. Juli könnten hunderttausende Produkte von Plattformen wie Amazon und eBay verschwinden. Der Grund: Den Shopbetreibern droht ein Verkaufsverbot, wenn sie in Deutschland keine Verpackungsgebühren zahlen. Die Plattformbetreiber können die Konten der Anbieter dann sperren. „Ab dem 1. Juli müssen sie die Shops schließen“, sagt Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister.




    In das Verpackungsregister müssen sich alle Unternehmen eintragen, die in Deutschland verpackte Produkte verkaufen – dazu zählen auch Versandkartons. Die Inverkehrbringer der Verpackungen zahlen dafür Gebühren, durch die zum Beispiel die Sammlung und Entsorgung des Mülls im gelben Sack und in der gelben Tonne bezahlt werden.







    In der Vergangenheit aber sind viele Unternehmen dieser Pflicht nicht nachgekommen. Vor allem im Onlinehandel ist das Problem groß – viele ausländische Verkäufer wissen nichts von den Verpackungsgebühren. Und in der Coronapandemie ist deren Zahl stark gewachsen: Etwa 200.000 zusätzliche Shops seien in den vergangenen zwei Jahren entstanden, sagt Rachut.

    Zwar steigt auch die Zahl der Registrierungen im Verpackungsregister stark an: Etwa 3500 Unternehmen registrieren sich jeden Tag, die meisten kommen aus Deutschland, auf Rang zwei stehen bereits Anmeldungen aus China, danach folgen Anmeldungen aus Großbritannien. Trotzdem gebe es „noch immer viele Trittbrettfahrer“, sagt Rachut.


    Die Onlineplattformen können die Gebührenpreller schnell erkennen. Über eine Schnittstelle sind sie mit dem System des Verpackungsregisters verbunden und können dort über die Steuernummern der Shopbetreiber prüfen, ob die Anbieter sich im Verpackungsregister registriert haben oder nicht. „Amazon kann da sehr strikt sein“, sagt Rachut.




    Die Onlinehändler haben ihre Shopbetreiber vorgewarnt. Bereits im vergangenen Dezember habe Ebay erste Informationsmails gesendet, auch Amazon oder Etsy, eine Plattform für handgemachte Produkte und Kunst, haben ihre Shopbetreiber informiert. „Ich glaube nicht, dass der Onlinehandel zusammenbricht“, sagt Gunda Rachut deshalb. Doch sie rechnet damit, dass viele Shopbetreiber von der Meldepflicht überrascht werden könnten. „Es ist wahrscheinlich schlau, wenn unsere Servicehotline am 2. und auch am 3. und 4. Juli gut besetzt ist.“

    Nicht nur die Onlinehändler sind von der Gesetzesänderung betroffen: Auch Restaurants oder Cafés könnten Probleme bekommen, wenn Sie zum Beispiel Salate, Muffins oder auch Kaffee in To-Go-Verpackungen an Kunden abgeben und diese Verpackungen nicht registriert haben. Auch Mehrwegverpackungen müssen angemeldet sein. Die zuständigen Vollzugsbehörden in den Landkreisen und Kommunen könnten gegen die Gastronomen sonst ebenfalls Verkaufsverbote verhängen.

    https://www.wiwo.de/unternehmen/indu.../28395570.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Deutschland: Verpackungsregister und Verpackungsgebühren

    Der Staat braucht Geld, das er an alles, was nicht deutsch ist, verschenken kann.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Deutschland: Verpackungsregister und Verpackungsgebühren

    Auch wieder auf dem grünen Misthaufen gewachsen! Einfach nur noch unglaublich!
    "...und dann gewinnst Du!"

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