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    Keine Grundsicherung und Hartz IV, wenn das eigene Haus 130 qm Wohnfläche hat

    Karlsruhe: Obergrenzen für Immobilien bei Hartz IV verfassungskonform

    Wie viel Eigentum darf man besitzen, wenn man staatliche Leistungen in Anspruch nimmt? Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden.
    Vorgaben für Hartz-IV-Empfänger zur maximalen Größe von Wohneigentum sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Mittel der Allgemeinheit zur Hilfe bedürftiger Mitglieder sollten nur in Fällen aktueller Bedürftigkeit in Anspruch genommen werden, teilte das höchste deutsche Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Das heißt konkret: Wenn zum Beispiel eine Familie ein Haus oder eine größere Wohnung besitzt und die Kinder ausziehen, sinkt die Quadratmeterzahl, die für den Bezug staatlicher Leistungen als angemessen gilt.
    Den Betroffenen würden keine Leistungen verwehrt, die sie zur Existenzsicherung benötigten, entschieden die Richterinnen und Richter. „Denn sie verfügen über Wohneigentum, das sie einsetzen und damit ihren Bedarf selbst sichern können.“ (Az. 1 BvL 12/20)
    Im konkreten Fall ging es um ein Ehepaar, das mit sechs Kindern ein von ihm erbautes Haus bewohnte. Der Nachwuchs zog nach und nach aus. Die Klägerin und ihr Mann wohnen seit dem Frühjahr 2013 allein dort. Als die Frau 2018 Hartz IV wollte, wurde der Antrag abgelehnt. Die Begründung: Ihr Ehemann sei Eigentümer eines Grundstücks und besitze damit Vermögen, das den für die Klägerin und ihren Mann maßgeblichen Freibetrag übersteige.
    Insbesondere stelle es kein Schonvermögen im Sinne des SGB II dar, da es nicht von angemessener Größe sei. Das Haus hat nach Angaben des Sozialgerichts eine Wohnfläche von 143,69 Quadratmetern. Als angemessen gelten demzufolge allerdings für einen Zwei-Personen-Haushalt höchstens 90 Quadratmeter.
    Der VdK machte deutlich, dass zum Beispiel ältere Menschen ihre Kinder in den Wohnungen oder Häusern großgezogen hätten. „Wenn die Kinder dann ausziehen, ist es oft völlig illusorisch, in eine kleinere bezahlbare Wohnung zu ziehen, denn die gibt es einfach nicht“, hieß es. „Die Betroffenen haben angesichts des angespannten Wohnungsmarktes keine Chance, sich zu verkleinern, und werden somit noch indirekt dafür bestraft, dass sie Kinder großgezogen haben.“
    Wie viele Betroffene es gibt, ist unklar. Der Sozialverband weiß aber nach eigenen Angaben aus seiner Rechtsberatung, dass die meisten Menschen, die Grundsicherung oder Hartz IV beantragen müssen, vor allem fürchteten, ihre Wohnung verlassen zu müssen. „Da es kaum mehr möglich ist, preiswerten Wohnraum zu finden, sind die starren Vorgaben völlig unrealistisch und zudem unwirtschaftlich.“
    https://www.berliner-zeitung.de/news...sich-li.232313
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Keine Grundsicherung und Hartz IV, wenn das eigene Haus 130 qm Wohnfläche hat

    Nicht wenige zugewanderte Hartz IV-Empfänger haben in ihren Heimatländern Villen und große Grundstücke.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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