Zensus 2022: Immobilienbesitzer können Fristen kaum einhalten

Bis Ende des Monats müssen Daten über im Haushalt lebende Personen und weitere Angaben gemacht werden. Über die meisten davon dürfte kaum ein Vermieter verfügen.

Haus- und Wohnungseigentümer sehen große Probleme, zum laufenden Zensus 2022 rechtzeitig Daten zu liefern; Ursache sind die kurzen Fristen.
„Der Stichtag der Gebäude- und Wohnungszählung war der 15. Mai“, sagte ein Sprecher des Verbandes „Haus & Grund“ dieser Redaktion. „Je nach Bundesland kamen einige Briefe vor dem 15. Mai, andere aber auch erst einige Tage später. Die Angaben müssen bis zum 30. Mai gemacht werden. Dies stellt viele Verwalter und Eigentümer vor große Herausforderungen.“

Er fügte hinzu: „Das größte Problem dürfte in der Bereitstellung der Angaben zur Personenzahl pro Haushalt liegen. Innerhalb kürzester Zeit muss für jedes Mietobjekt die Haushaltsgröße zusammengetragen werden.“ Dabei seien Mieter gar nicht verpflichtet, ihre Verwalter oder Vermieter über den Fortzug ihrer Kinder, beispielsweise aufgrund eines Studiums, oder die Vergrößerung der Familie, durch die Geburt eines Kindes, zu informieren. Die Daten zusammenzutragen, werde deshalb „wahrscheinlich viel Arbeit in Anspruch nehmen, die in relativ kurzer Zeit geleistet werden muss“, so der Sprecher.


Beim Zensus 2022 schwärmen rund 100.000 Interviewer aus, um Menschen an ihrem Wohnort zu befragen. Neben den Interviews gibt es eine zweite Befragung, in der es ausschließlich um das Thema Wohnen geht. Viele Wohnungs- und Hauseigentümer oder Wohnungsverwaltungen haben dazu Briefe mit Zugangscodes für ein Online-Formular erhalten, verbunden mit der Aufforderung, Angaben zur Größe der Wohnung, der Höhe etwaiger Mieteinnahmen sowie der Art der Heizung zu machen. Auch die Namen der Bewohner werden dabei abgefragt.


Die Aufforderung stellt Hausverwaltungen vor allem in Großstädten vor enorme Probleme. Das hat mit der kurzen Frist ebenso zu tun wie mit der Tatsache, dass sie in größeren Objekten oft nur die Mieter oder Inhaber von Eigentumswohnungen kennen – nicht aber deren Partner, Kinder oder weitere Mitbewohner. Diese müssen sie erfragen. Das Gelingen setzt wiederum voraus, dass die Betroffenen mitmachen.

https://www.nw.de/nachrichten/politi...einhalten.html

Tja, mal wieder Fragen über Fragen:
Wenn Mieter nicht verpflichtet sind, ihren Vermietern gegenüber bestimmte Daten anzugeben, die Vermieter diese aber erfragen, was dann? Müssen die Mieter dann etwa Auskunft geben, obwohl dies gar nicht verpflichtend ist? Oder doch?
Warum müssen etwaige Mieteinnahmen angegeben werden? Das geht doch höchstens das Finanzamt etwas an.
Warum muss die Art der Heizung angegeben werden?

Warum müssen die Namen der Bewohner in der Befragung angegeben werden?