Ein ideologisches Kunterbunt-Land:

Demonstrieren während der Arbeitszeit


Verdacht der Haushaltsuntreue: Vorermittlung gegen grüne Senatorin

Weil sie ihre Mitarbeiter zur Teilnahme an einer FFF-Demonstration animierte, wird Bremens Umwelt-Ressortchefin Maike Schaefer zum Fall für die Justiz. Allerdings: Viel hat die Politikerin nicht zu fürchten.




Bremens Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Maike Schaefer (Grüne)

Die Staatsanwaltschaft Bremen leitete Vorermittlungen gegen Umweltsenatorin Maike Schaefer (Grüne) wegen des Verdachts der Haushaltsuntreue ein. Das bestätigte Behördensprecher Frank Passade. Schaefer hatte Beschäftigte ihrer Senatsverwaltung in der vergangenen Woche schriftlich dazu ermutigt, während der Arbeitszeit an einer Demonstration der Bewegung „Fridays for Future“ (FFF) teilzunehmen.


„Fridays for Future“ versteht sich nicht nur als Umweltbewegung, sondern nach den Worten ihrer Führungsfigur Luisa Neubauer als politische Kraft für einen „Systemwechsel“.


„Es handelt sich um einen Prüfvorgang, ob eine strafbare Handlung stattgefunden haben könnte“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Frank Passade. Der Sprecher der Bremer Umwelt-Senatsverwaltung Jens Tittmann erklärte, die Mitarbeiter der Behörde hätten in ihrer Pausenzeit demonstriert. „Den Mitarbeitenden“, so Tittmann, „ist die Teilnahme an der Demonstration während der Dienstzeit als Pausenzeit von 10 bis 12 Uhr zur Entscheidung überlassen worden.“


Allerdings müssen die Angestellten der Senatsverwaltung eine längere Pause durch das sogenannte Ausstempeln beim Verlassen und das Einstempeln bei ihrer Rückkehr ins Dienstgebäude dokumentieren. Es gibt Zweifel daran, dass alle Mitarbeiter, die zu der FFF-Demonstration gegangen waren, sich tatsächlich an diese Regelung gehalten hatten.


Auch der Landesrechnungshof hatte Schaefers Entscheidung kritisiert, öffentliche Bedienstete zur Demonstration an einem Arbeitstag zu ermutigen. Die Vorermittlungen gegen Schaefer bedeuten allerdings noch nicht, dass auch formale Ermittlungen aufgenommen werden. In der Vergangenheit kamen Grünen-Politiker bei staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen meist sehr glimpflich davon.


Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte gerade die Ermittlungen gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Außenamtschefin Annalena Baerbock, Parteichefin Ricarda Lang und andere wegen des Verdachts der Untreue ein. Führende Grüne hatten sich 2020 selbst einen Corona-Bonus von 1.500 Euro genehmigt. In der Sache gingen zahlreiche Strafanzeigen ein; die Anzeigenerstatter sahen in der Entscheidung der Parteispitze eine illegale Selbstbegünstigung. Außerdem galt der steuerfreie Corona-Bonus nur für Angestellte. Baerbock und Habeck hatten sich als damalige Parteichefs allerdings nicht in einem Angestelltenverhältnis mit ihrer Partei befunden. Der Anfangsverdacht der Untreue habe sich nicht bestätigt, erklärte der Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft Martin Steltner am Mittwoch.

Gegen die heutige Bundesfamilienministerin und frühere Umweltressortchefin von Rheinland-Pfalz Anne Spiegel (Grüne) und andere Mitglieder der Landesregierung nahm die Staatsanwalt Koblenz gar nicht erst Vorermittlungen wegen fahrlässiger Tötung auf, obwohl zahlreiche entsprechende Anzeigen eingegangen waren. Spiegels Ministerium hatte am Beginn der Ahrtal-Flut am 14. Juli 2021 eine Pressemitteilung herausgegeben, in der es fälschlich hieß, es sei „kein Extremhochwasser“ zu erwarten. Auch nachdem die Fluten der Ahr am Abend stark anstiegen, korrigierte das Ministerium seine Mitteilung nicht. Spiegel verabschiedete sich an diesem Abend zu einem Essen mit dem Chef der Grünen-Landtagsfraktion, und war für Mitarbeiter telefonisch nicht mehr erreichbar. In der Ahrtal-Flut starben insgesamt 134 Menschen, etwa 800 erlitten Verletzungen.


Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Koblenz Harald Kruse begründete die Nichtaufnahme von Ermittlungen gegen Mitglieder der damaligen Landesregierung damit, dort hätten die Verantwortungsträger nichts Konkretes über die anrollende Flut gewusst. „Dass staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Ahrweiler oder (früheren) Mitgliedern der Landesregierung Rheinland-Pfalz Informationen vorgelegen hätten“, so Kruse, „die aus strafrechtlicher Sicht deren Eingreifen erfordert hätten, haben die bisherigen Ermittlungen nicht ergeben.“ Seine Behörde ermittelt nur gegen den früheren Landrat von Ahrweiler Jürgen Pfähler (CDU).

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