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    Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Pflege-Impfpflicht ab - Grünen-Gesundheitsexperte spricht von wichtigem Schritt

    Pflege-Impflicht kann zunächst in Kraft treten: Grünen-Gesundheitsexperte Dahmen spricht von „wichtigem Schritt“

    • Nach dem das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag zur Aussetzung der Impfpflicht abgelehnt hat, begrüßt der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen die Entscheidung.
    • Es sei ein wichtiger Schritt. Nun gelte es, die Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal bundesweit ab Mitte März umzusetzen, sagte er.
    • Kritik übt Dahmen an der Union, die mit ihrem Verhalten der Akzeptanz der Impfpflicht schwer geschadet habe.
    Das Bundesverfassungsgericht hatte es in einer am Freitag bekannt gegebenen Entscheidung im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Damit ist noch nicht über die vielen Verfassungsbeschwerden gegen die Teil-Impfpflicht entschieden. Die umfassende Prüfung steht noch aus. (Az. 1 BvR 2649/21). Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen.
    https://www.rnd.de/politik/pflege-im...WZMCILYUM.html

    War etwas anderes zu erwarten, wenn das Bundesverfassungsgericht in seinen Räumen die weltweit stärkste Corona-Einschränkung umsetzt?

    Scharfe Corona-Beschränkungen 2G plus plus am Verfassungsgericht – ausgerechnet die Justiz errichtet hohe Hürden



    Es ist eine neue Form der Corona-Zugangsbeschränkung, die das Bundesverfassungsgericht für eine mündliche Verhandlung in dieser Woche erdacht hat. So galt für alle Prozessbeteiligten sowie für Besucher und Journalisten, dass sie nicht nur einen Geimpften- oder Genesenen-Nachweis (2G) erbringen, sondern zusätzlich einen negativen PCR-Test vorlegen müssen. Das höchste Gericht nennt diese Regelung 2G plus plus. Ist das tragbar?...
    https://www.welt.de/politik/deutschl...e-Huerden.html

    Aber zurück zur Entscheidung:

    Geklagt haben überwiegend ungeimpfte Beschäftigte und auch Einrichtungsleiter, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen. Die Richter nahmen im Eilverfahren nur eine Folgenabwägung vor. Sie prüften, was die schlimmeren Konsequenzen hätte: Wenn sie erst einmal alles laufen lassen, obwohl die Klagen berechtigt wären – oder wenn sie die Impfpflicht vorübergehend aussetzen und sich diese später als verfassungsgemäß herausstellt.
    Diese Abwägung ging zum Nachteil der Kläger aus. „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“, teilte das Gericht mit. Die Impfpflicht begegne „zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“.
    Die Richter merken allerdings kritisch an, dass im Gesetz nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe. Es werde lediglich auf eine Verordnung mit weiteren Verweisen auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert-Koch-Instituts verwiesen.
    Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben. Sie gilt für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure.
    Fehlt der Nachweis, wird das Gesundheitsamt informiert

    Sie alle müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme. Fehlt der Nachweis, muss das Gesundheitsamt informiert werden, um den Fall zu untersuchen. Es kann dem Betroffenen dann verbieten, die Einrichtung zu betreten oder seine Tätigkeit weiter auszuüben.
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    Die Verabschiedung der Impfpflicht in Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst. Bis zum 3. Februar waren bereits 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägern eingegangen, viele davon mit Eilanträgen.
    Grünen-Experte begrüßt Impfpflicht-Entscheidung

    Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als wichtigen Schritt für die Corona-Impfpflicht in sensiblen Einrichtungen begrüßt. „Jetzt gilt es, die Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal bundesweit ab Mitte März umzusetzen“, sagte der Bundestagsabgeordnete am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. CDU und CSU müssten in den von ihnen regierten Bundesländern geltendes Recht umsetzen. Das „parteipolitische Hickhack“ der Union habe der Akzeptanz der Impfpflicht in den letzten Tagen schwer geschadet, sagte Dahmen.
    https://www.welt.de/politik/deutschl...flicht-ab.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Pflege-Impfpflicht ab - Grünen-Gesundheitsexperte spricht von wichtigem Schritt

    Dass die Grünen nun die Hardliner sind und die Bürger weiter mit den Corona-Maßnahmen drangsalieren wollen, darf nicht verwundern. Sie fühlen sich wohl in der Rolle der Zuchtmeister und Volkserzieher. Fällt ihnen ihre Nähe zu den Nazis gar nicht auf?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Pflege-Impfpflicht ab - Grünen-Gesundheitsexperte spricht von wichtigem Schritt

    Fällt ihnen ihre Nähe zu den Nazis gar nicht auf?
    Sie sind Nazis!
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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