Die Notaus-Klausel – das nächste große Wärmepumpen-Problem

Immer mehr Haushalte setzen auf Wärmepumpen und schließen dafür einen extra Stromvertrag ab. So können Verbraucher rund zehn Cent pro Kilowattstunde sparen. Doch der Tarif hat eine Tücke, die viele Besitzer bald spüren dürften – und die im Laufe der Jahre größer wird.
Unentwegt und mit gnadenloser Präzision rotieren die Stromzähler in Deutschlands Kellern. Angesichts rasant steigender Strompreise wird der Blick auf die Verbrauchszahl zunehmend zu einem Angstfaktor. Das dürfte ganz besonders für die Nutzer von Wärmepumpen gelten.
Für sie haben sich die Produktionskosten von Heizungs- und Warmwasser in normal sanierten Einfamilienhäusern um mehrere Hundert Euro pro Jahr erhöht. Doch das ist nicht alles. Ihre Heizung birgt ein Risiko, das den meisten bislang unbekannt ist.
Viele Versorger bieten ihren Kunden eine Art Mengenrabatt: Wer einen Wärmepumpen-Stromtarif abschließt und dafür einen zweiten Zähler einbaut, spart zwar etwa zehn Cent pro Kilowattstunde. Doch der Tarif hat eine Tücke: Im Kleingedruckten behalten sich die Versorger das Recht vor, quasi per Fernbedienung die Heizung einfach abzuschalten, wenn das Stromnetz überlastet ist.
„Zulässig ist es, die Stromversorgung maximal dreimal täglich für höchstens zwei Stunden zu unterbrechen. Üblich ist das morgens, mittags und abends, also zu den Zeiten, in denen die Stromnetze durch hohe Verbrauchswerte besonders stark belastet sind.“ Anders gesagt: Morgens um halb sieben, wenn Deutschland duscht und im Warmen frühstücken möchte, bleibt die Heizung aus.
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