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    Gericht: Welcher Elternteil bei Streit über die Corona-Impfung des Kindes entscheiden darf

    Gericht: Welcher Elternteil bei Streit über die Corona-Impfung des Kindes entscheiden darf

    Bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten über eine Corona-Impfung von Kindern kann die Entscheidung durch einen richterlichen Beschluss auf den Elternteil übertragen werden, der sich an die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) hält. Das entschied ein Familiengericht in Bad Iburg in Niedersachsen unter Verweis auf die etablierte entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in dieser Frage. Dabei muss aber auch der Kindeswille beachtet werden.

    In dem am Freitag veröffentlichen Beschluss ging es um einen Streit zwischen geschiedenen Eheleuten mit zwei Kindern im Alter von zwölf und 14 Jahren. Laut Gericht hatten sich Mutter und Vater zunächst darauf verständigt, bei der Frage der Coronaimpfung die Empfehlung der behandelnden Kinderärztin als Maßstab zu nehmen. Später lehnte die Mutter deren Empfehlung ab und blockierte eine Impfung generell.

    Vor diesem Hintergrund übertrug das Familiengericht am Bad Iburger Amtsgericht die Entscheidung per Beschluss vom Januar auf den Vater. Dies entspreche de Rechtsprechung des BGH zur Frage von Impfungen bei Kindern im Fall von Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht auf Basis der Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sofern bei dem betroffenen Kind keine besonderen Impfrisiken vorlägen, müsse die Entscheidung grundsätzlich auf den Elternteil übertragen werden, der die Stiko-Impfempfehlung beachte.

    Eine derartige allgemeine Impfempfehlung liege für Kinder ab zwölf Jahren im Fall von Corona vor, betonte das Gericht. Auch der eigene kindliche Wille müsse bei der Klärung von Sorgerechtsstreitigkeiten beachtet werden - allerdings laut Rechtslage nur dann, wenn dieses "im Hinblick auf sein Alter und seine Entwicklung auch eine eigenständige Meinung zum Gegenstand des Sorgerechts bilden kann".

    Sei ein Kind wegen eines "auf Angst und Einschüchterung abzielendes Verhaltens eines Elternteils" nicht in der Lage, sich eine eigene Meinung zu Nutzen und Risiken einer Coronaschutzimpfung zu bilden, stehe sein Willen der Übertragung der Entscheidung auf eines seiner Elternteile auch nicht entgegen, erklärte das Gericht weiter.

    https://web.de/magazine/news/coronav...worte-36557046

    https://www.berliner-zeitung.de/news...rden-li.209986
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Gericht: Welcher Elternteil bei Streit über die Corona-Impfung des Kindes entscheiden darf

    Sei ein Kind wegen eines "auf Angst und Einschüchterung abzielendes Verhaltens eines Elternteils" nicht in der Lage, sich eine eigene Meinung zu Nutzen und Risiken einer Coronaschutzimpfung zu bilden, stehe sein Willen der Übertragung der Entscheidung auf eines seiner Elternteile auch nicht entgegen, erklärte das Gericht weiter.
    Mit anderen Worten: Mund halten und impfen lassen. Oder wie?

  3. #3
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    AW: Gericht: Welcher Elternteil bei Streit über die Corona-Impfung des Kindes entscheiden darf

    Das Kindeswohl sollte doch im Mittelpunkt der Entscheidung stehen und dieses Wohl ist durch Corona-Impfungen akut in Gefahr. Kinder zu impfen ist absurd und kriminell! Es gibt bisher nur ein paar an oder mit Corona gestorbene Kinder. Das rechtfertigt auf keinen Fall eine grundsätzliche Impfung von Kindern.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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