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2-G-Regel in Baden-Württemberg gekippt - Kretschmann will reagieren
Gericht kippt 2G-Regel für Einzelhandel in Baden-Württemberg
Ungeimpfte dürfen vorerst in Baden-Württemberg wieder mit einem aktuellen Test shoppen gehen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) kippte die 2G-Regel für den Einzelhandel am Dienstag.
Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH in Mannheim mit.
Die grün-schwarze Landesregierung hatte aus Sorge um die Omikron-Variante des Coronavirus die Alarmstufe II in der Corona-Verordnung beibehalten und damit die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser bis Ende Januar außer Kraft gesetzt.Die Mannheimer Richter erklärten nun erneut, dass eine Vorschrift, die ausdrücklich unabhängig von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz weitreichende Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte vorsehe, nicht im Einklang mit den Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes stehe.Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten „nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz angeordnet werden“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Diese Inzidenz gibt an, wie viele Corona-Infizierte innerhalb einer Woche und pro 100.000 Einwohner in eine Klinik gebracht werden.
Allerdings will die Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) noch diese Woche das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen. Kretschmann kündigte allerdings an, dass die Regeln innerhalb der einzelnen Stufen nochmal angepasst werden müssten. Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante mache dies nötig.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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