Böse CovPass-Überraschung droht: Millionen Impfzertifikate laufen bald ab - Wer nun betroffen ist

Die EU hat eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Grundimmunisierung beschlossen. Wer davon betroffen ist und was es beim digitalen Impfzertifikat zu beachten gibt.


Berlin/Brüssel - Ob Kino, Restaurant oder Fitnessstudio – ohne Impfnachweis läuft derzeit wenig. CovPass- und Corona-WarnApp sind zu ständigen Begleitern geworden. Doch Vorsicht! Bereits in wenigen Tagen – zum 1. Februar 2022 – verfallen Millionen Corona-Impfzertifikate in ganz Europa. Wir erklären, wer betroffen ist und was es zu beachten gibt.


Corona-Regeln in Deutschland: Wer gilt als vollständig geimpft?

Um in Deutschland an weiten Teilen des öffentlichen Lebens teilnehmen zu können, benötigt man die sogenannte „Grundimmunisierung“. Klassischerweise erlangt man diesen Status nach zwei Impfungen mit einem in der EU zugelassenen Vakzin - auch beim Vakzin Johnson & Johnson. Jedoch kann an die Stelle einer der beiden Spritzen auch eine überstandene Corona-Infektion treten. Ab wann der Status rechtlich greift, variiert allerdings von Fall zu Fall.


So liegt bei zwei Impfungen die Grundimmunisierung 14 Tage nach dem zweiten Piks vor. Wer sich erst mit Corona infiziert und dann impfen lässt, erhält den Status gleich am Tag der Spritze. Wer sich nach der Erstimpfung Corona einfängt, muss 28 Tage warten, nachdem er genesen ist.
Gültigkeit des Corona-Impfzertifikats: Diese Regeln gelten aktuell in Deutschland - noch!

Um in Deutschland Kino, Kneipe und Co. besuchen zu dürfen, benötigt man einen Impf- oder Genesenen-Nachweis – also ein digitales Impfzertifikat, das sich aus den ärztlichen Nachweisen der Impfung und/oder Genesung generiert. Auch die Vorlage von Impfbuch oder Attesten wird vielerorts noch akzeptiert.

Derzeit sind die digitalen Impfzertifikate in Deutschland für Personen mit Grundimmunisierung 12 Monate lang gültig. Ohne Auffrischungsimpfung (Booster) verfällt der Status dann.


Digitaler Impfnachweis und seine Gültigkeit: Was ändert sich am 1. Februar?

Die Europäische Union hat eine Befristung der Grundimmunisierung beschlossen. Die Gültigkeit der digitalen Impfzertifikate wird von 12 auf 9 Monate reduziert. Zum 1. Februar 2022 tritt die Regelung in Kraft und betrifft auch alle digitalen Impfnachweise, die in Deutschland ausgestellt wurden.


Die Bundesregierung hat dem europäischen Vorstoß zugestimmt. Allerdings: Ab wann die Fristverkürzung in Deutschland gelten soll, ist derzeit noch nicht offiziell bestätigt. Genau wie eine Anpassung des Genesenen-Zeitraums könnte die 9-Monats-Regel auf dem nächsten Corona-Gipfel von Bund und Ländern am 24. Januar endgültig beschlossen werden.

Corona-Impfnachweis nur noch 9 Monate gültig: Wer ist betroffen?

Fest steht derzeit: Die neue EU-Regel gilt in jedem Fall ab 1. Februar für Reisen innerhalb der EU. Unklar ist noch, ob auch der möglicherweise abgelaufene Status der Grundimmunisierung in der CovPass- und Corona-WarnApp angezeigt wird – und ob er innerhalb Deutschlands bindend ist.


Die neue 9-Monate-Frist ist genaugenommen eine 270-Tage-Frist. Heißt: Am 1. Februar 2022 verlieren alle Menschen, die vor dem 7. Mai 2021 als grundimmunisiert galten, ihren Status.


Wie viele Menschen das betrifft, ist nicht ganz klar. Laut einer Auswertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Focus Online vorliegt, waren das zu diesem Zeitpunkt 8,8 Millionen Menschen in Deutschland. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt diese Zahlen allerdings als zu hoch ein, wie sie gegenüber Merkur.de mitteilten. Eine genaue Zahl können sie jedoch nicht nennen: „Zu bedenken ist dabei, dass Genesene vor oder nach der Infektion geimpft worden sein können, womit sich ihr Status verändert. Auch J&J-Geimpfte können inzwischen erneut geimpft worden sein. Nach den Zahlen des RKI zu den verabreichten Impfungen wurden bis zum 19.01.2022 3.592.322 Erstimpfungen mit J&J und weitere 9.948 Auffrischungsimpfungen mit J&J vorgenommen.“ Die KBV äußerte sich gegenüber unserer Redaktion wie folgt: „Offenbar handelt es sich um Zahlen der vollständig Geimpften, die sowohl das RKI als auch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Vereinigung in Impfdashboards (ZI) abbilden.“ Dabei werden aber nur vollständig geimpfte gezählt, nicht die ausgestellten Zertifikate.


Wie das Gesundheitsministerium mitteilt, wird durch die neue Regelung auch ein Anreiz geschaffen, sich impfen zulassen: „Nebeneffekt der Regelungen ist ein Anreiz fürs Impfen. Es gibt bundesweit viele unterschiedliche Impfangebote und es gibt genügend Impfstoff.“

Termin, Gültigkeit, Ablaufdatum: Was gilt für die Booster-Impfung?

Damit die Millionen Betroffenen am 1. Februar keine böse Überraschung erleben, müssen sie sich boostern lassen. Aufpassen sollten insbesondere Menschen aus Berlin, Sachsen und Thüringen, denn hier gilt man im Gegensatz zu beispielsweise Bayern erst 14 Tage nach der Auffrischungsimpfung als geboostert. Wer also in diesen Bundesländern lebt, vor dem 7. Mai 2021 als grundimmunisiert galt und noch keine Auffrischung bekommen hat, ist bereits zu spät dran.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Auffrischungsimpfung mittlerweile schon ab dem dritten Monat nach der Grundimmunisierung. Darüber, wie lange der Booster-Piks rechtliche Gültigkeit besitzt, gibt es aktuell noch keinen Beschluss. Das technische Ablaufdatum im digitalen Impfzertifikat legt jedoch eine 12-monatige Gültigkeit nahe. (jo)

https://www.merkur.de/welt/corona-im...-91246060.html

So allmählich fällt mir nichts mehr dazu ein.