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Corona-Prämien 2021/2022
Corona-Prämien, die bis März ausgezahlt werden. Nur solange bleiben sie steuer- und sozialabgabenfrei:
Bis zu 1500 Euro sind in der Corona-Pandemie als zusätzlicher und steuerfreier Bonus möglich. Doch längst nicht alle Arbeitnehmer kommen in den Genuss der vollen Prämie. Eine Umfrage zeigt zwischen verschiedenen Branchen deutliche Unterschiede auf. Am besten kommen die Angestellten der Länder weg.Netto wie brutto: Zehntausende Beschäftigte in Deutschland erhalten Corona-Prämien. Mal sind es einige hundert Euro, manchmal vierstellige Summen ohne Abzug von Steuern oder Abgaben, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Am besten schnitten in diesem Punkt zuletzt die 1,1 Millionen Beschäftigten der Länder im Tarifpoker ab. Sie bekommen bis spätestens März 1300 Euro als Corona-Prämie.1000 bis 1100 Euro wurden im Herbst rund 170.000 Beschäftigten der bundeseigenen Deutschen Bahn zugesagtGerade vierstellig ausgefallen sind auch die Prämien für 120.000 Beschäftigte bei Volkswagen und bei den Energiekonzernen Eon und RWE mit insgesamt rund 55.000 Beschäftigten.Vielfach liegen die Prämien bei einigen hundert Euro."Das sind Maßnahmen, um unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine klare Botschaft zu geben: Wir sagen nicht nur Danke für ihren unermüdlichen Einsatz in dieser schwierigen Ausnahmesituation, sondern wir honorieren ihr Engagement zugleich in finanziell spürbarer Weise", sagte etwa ein Sprecher der Rewe-Gruppe, zu der der Discounter Penny gehört. Nach eigenen Angaben zahlte die Gruppe in Deutschland Corona-Prämien in dreistelliger Millionenhöhe aus.Wie viele Unternehmen keine Corona-Prämie überweisen, lässt sich weder auf Arbeitgeber- noch auf Gewerkschaftsseite ermitteln. Sicher ist: Wer bis Ende März keine Corona-Prämie bekommt, kann sich vorerst keine Hoffnung mehr auf die steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung machen. Denn der Bund hatte diese nur vorübergehend ermöglicht
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Die-h...e23068688.htmlEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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