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Impfpflicht im Gesundheitswesen Kündigungswelle bleibt aus - vorerst
Ein Teil ist ja schon vorher gegangen, ein Teil geht in die vorgezogene Rente, ein Teil beginnt gar keine Ausbildung, für einen Teil kommt eine Beschäftigung in einer Einrichtung, die eine Impfpflicht vorsieht, gar nicht in Frage.
Impfpflicht im Gesundheitswesen Kündigungswelle bleibt aus - vorerst
Angesichts der geplanten Impfpflicht für das Gesundheitswesen befürchtet die Branche eine Kündigungswelle. Davon ist laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft noch nichts zu spüren. Der Pflegerat ist da deutlich skeptischer.
Die ab Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht hat nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bislang zu keinen gestiegenen Kündigungszahlen in Kliniken geführt. "Aktuell haben uns noch keine Meldungen aus den Krankenhäusern zu möglichen Kündigungen aufgrund der ab 15. März geltenden Impfpflicht erreicht", sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der "Rheinischen Post".
Die Impfquote in den Krankenhäusern sei bundesweit mit mehr als 90 Prozent sehr hoch. "Aber es gibt regionale Unterschiede, und wir können nicht ausschließen, dass es an einzelnen Standorten auch zu Problemen kommen kann."...
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Der Deutsche Pflegerat beurteilt die Lage deutlich skeptischer und geht davon aus, dass die Impfpflicht noch zu Kündigungen führen wird. Dies betreffe weniger das Pflegefachpersonal, sondern unterstützende Tätigkeiten wie Betreuungsassistenten oder Küchen- und Reinigungskräfte, sagte Pflegeratspräsidentin Christine Volger den Zeitungen der Funke Mediengruppe. In diesen Berufsgruppen herrsche "eine etwas geringe Impfquote". Einige dieser Beschäftigten überlegten, "den Job zu wechseln, wenn die Impfpflicht an ihrem Arbeitsplatz greift".
Die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, Christel Bienstein, sagte, es lasse sich derzeit nicht seriös einschätzen, ob es durch die Impfpflicht wirklich zu vielen Kündigungen kommen wird. Klar sei aber, dass nicht erst seit der Pandemie "ein eklatanter Personalmangel in den Pflegeberufen" herrsche. "Jede Kündigung verschärft diesen Mangel und das führt zu einem weiteren Versorgungsmangel in allen pflegerischen Bereichen", so Bienstein.
https://www.tagesschau.de/inland/imp...-gass-101.html
Wenn es dann zu den Kündigungen des sonstigen Personals kommt, dann kann man das statistisch gut rausrechnen, denn dann haben ja nur irgendwelche Köche und Betreuungsassistenten und Putzkräfte und Hausmeister gekündigt und nicht das Pflegepersonal. Dann kann man also behaupten, dass es kaum Kündigungen in der Pflege gab. Und auch jeder Abschied in die Rente, dann oft vorzeitig, zählt nicht als Kündigung. Jede Nichtverlängerung der befristeten Arbeitsverträge, auch in den Pflege eine Üblichkeit, zumindest ab den Pflegehelfern, oft aber auch schon beginnend bei Fachkräften, zählt ja nicht als Kündigung.
Jede Entscheidung gegen eine Tätigkeit in einer solchen Einrichtung, jede Entscheidung gegen den Beruf der Pflege, jede Entscheidung gegen eine Ausbildung dort zählt ebenfalls nicht als Kündigung.
Es wird dem Wesen der deutschen Obrigkeit schon die richtige Statistik einfallen.
Aber es ist eben wie üblich: Auf einen Mangel setzt man noch etwas drauf, damit der Mangel größer wird.
Beispiele: Inflation, auf die weitere Steuern und Abgaben gepackt werden, siehe Bereich Energie, Strom, Heizung
Wohnungsnot, die man durch die Forcierung weiterer Zuwanderung verschärft
Pflegemangel, den man durch weitere Auflagen verschärft - aber vielleicht kann man ja Betten abbauen, mal Lauterbach fragen, denn der war ja verantwortlich für den Bettenabbau in der Vergangenheit (Ökonomisierung des Gesundheitswesens, Fallpauschale...)Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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18.01.2022, 19:26 #2
AW: Impfpflicht im Gesundheitswesen Kündigungswelle bleibt aus - vorerst
Wieso sollen sie denn auch kündigen? Sie sollen die Impfung verweigern. Ob der Arbeitgeber sie deswegen entlässt, steht auf einem anderen Blatt. Im bilateralen Arbeitsvertrag steht nichts von einer "Impfpflicht". Eben so wenig in der Stellenbeschreibung.
Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.
Kalifatslehre. Darum geht es.
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19.01.2022, 04:53 #3VIP
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AW: Impfpflicht im Gesundheitswesen Kündigungswelle bleibt aus - vorerst
sehe das auch wie Du, Abandländer.
Warum sollten sie kündigen ? Wer kündigt hat doch erstmal Sperre beim Arbeitsamt. Im Arbeitsvertrag steht nichts davon daß man sich impfen lassen muß - wenn sich nachher die Vertragsbedingungen einseitig ändern dann würde ich doch nicht kündigen sondern klagen oder mich rausschmeißen lassen.
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AW: Impfpflicht im Gesundheitswesen Kündigungswelle bleibt aus - vorerst
Der Trick an der Sache ist doch der, dass
1. viele Arbeitsverträge befristet sind. Wenn sie auslaufen und nicht verlängert werden, entspricht dies nicht einer Kündigung
2. viele Arbeitnehmer kurz vor der Rente stehen. Die werden passend krank und gehen eben vorher in Rente. Ist auch keine Kündigung
Die sonstigen Auswirkungen sind dann eher die, dass man
kein auswärtiges Personal mehr bekommt
viele Menschen gar nicht erst in diesen Einrichtungen arbeiten möchten, sei es als Hilfskraft, Reinigungskraft, Köchin etc.
viele Menschen sich gegen eine Ausbildung in den Bereich der Pflege entscheiden werdenEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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Aber man darf auch nicht...
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