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  1. #1
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    "Künstler" als Betrüger

    Der Trick ist genial. Sie bezeichnen sich als Künstler und begehen seit Jahren kriminelle Handlungen. Da Kunst in ihren Augen alles darf, werden munter Gesetze gebrochen. Erneut ist die AfD Opfer ihrer Machenschaften und auch deshalb kommen sie immer wieder glimpflich davon........


    Berlin – Das Künstlerkollektiv „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) hat AfD-Flyer aus dem Bundestagswahlkampf gesammelt und geschreddert. Am Donnerstagmorgen kam es nun zu einer Razzia!
    Wie das „Zentrum für politische Schönheit“ selbst via Twitter mitteilte, durchsuchten Beamte der Berliner Polizei „mehrere Wohnungen im Umfeld“ des Kollektivs.

    Und mit Blick auf die Landesregierung aus SPD, Grünen und Linken schrieb die Initiative: „Die erste Amtshandlung des neuen R2G-Senats in Berlin: Wohnungen von Künstlern durchsuchen. Ein schwarzer Tag für die Kunstfreiheit in Deutschland.“

    ......Kunstfreiheit? Um was geht es konkret?



    Das Künstlerkollektiv hatte die AfD im Wahlkampf mit einer eigens gegründeten Firma namens „Flyerservice Hahn“ getäuscht und der AfD angeboten, als Dienstleister Werbematerial für sie zu verteilen. Doch anstatt das Material zu verteilen, sammelte das ZPS nach eigenen Angaben die etwa fünf Millionen Flyer oder rund 30 Tonnen Werbematerial von verschiedenen Kreisverbänden der Partei, um sie später zu entsorgen. Die AfD hatte von mehr als einer Million nicht verteilter Wahlkampf-Flyer gesprochen.
    Die AfD hatte von einem „erheblichen Schaden für die Demokratie“ gesprochen und beschlossen, Strafanzeige zu stellen. Wenige Tage vor der Wahl habe sich herausgestellt, dass der Dienstleister nicht existiere, die Partei somit getäuscht worden sei.

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    „Zentrum für politische Schönheit“: Razzia nach AfD-Flyer-Aktion | Regional | BILD.de



    ......die angebliche Firma wurde sicher für ihre vorgebliche Dienstleistung von der AfD bezahlt. Sie muss also Steuern zahlen. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
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    AW: Gerichtsurteile: Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr

    Das Justizwesen war eine der ersten Institutionen des Landes die von den 68ern unterwandert wurden. Auf den meisten Richterstühlen sitzen links-grüne Ideologen und so verwundern die zahlreichen merkwürdigen Urteile nicht.....

    "Letzte Generation"
    Freispruch nach Farbattacke auf Grundgesetz-Denkmal

    Eimerweise kippten Klimaaktivisten im März schwarze Farbe auf die Grundgesetz-Glasskulptur im Berliner Regierungsviertel. Doch was wie Erdöl aussah, war offenbar harmlos. Eine Aktivistin musste zwar vor Gericht, wurde aber freigesprochen.

    Eine Klimaaktivistin ist nach einer Farbaktion an einem Grundgesetz-Denkmal in Berlin-Mitte vom Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung freigesprochen worden. Durch die eingesetzte Flüssigkeit sei das Kunstwerk nicht beschädigt worden, begründete die Vorsitzende Richterin am Dienstag. "Ein Regenguss hätte alles weggespült."

    Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten erging in einem sogenannten beschleunigten Verfahren und entsprach den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidigerinnen.

    Die 29-jährige Studentin hatte laut Anklage mit fünf weiteren Aktivistinnen und Aktivisten der Protest-Gruppe "Letzte Generation" die Glasskulptur "Grundgesetz 49" unweit des Bundestags mit einer schwarzen Flüssigkeit übergossen. Bei der Aktion am 4. März dieses Jahres habe sie zudem ein Plakat mit der Aufschrift "Erdöl oder Grundrechte" an dem Denkmal angebracht. Die Staatsanwaltschaft war zunächst von einem Schaden in Höhe von etwa 1.000 Euro ausgegangen.
    Tapetenkleister und wasserlösliche Farbe
    Die Klimaaktivistin erklärte, sie und die weiteren Personen hätten Tapetenkleister und eine schwarze Abtönfarbe eingesetzt - "alles wasserlöslich". Es habe sich um eine "künstlerische Kollektivaktion" gehandelt. Ihr sei es um eine "Aktivierung des Kunstwerks" gegangen, weil die Grundrechte gefährdet seien. Auch eine Anwältin sprach von einer "Form von Kunst". In der Politik löste die Aktion parteiübergreifend Empörung aus.

    Zu der Glasskulptur "Grundgesetz 49" gehören 19 jeweils rund drei Meter hohe Glasscheiben. Darin sind die 19 Grundrechtsartikel des Grundgesetzes mit Laser eingraviert. Ein Restaurator erklärt im Prozess, der eingesetzte Tapetenkleister sei "völlig unschädlich" und habe sich mit "ganz normalen Fensterputz-Methoden reinigen lassen". Es seien keinerlei Schäden an der Substanz entstanden.

    https://www.rbb24.de/panorama/beitra...reispruch.html


    ......aus einem Terrorakt wird eine Kunstaktion? Was wäre gewesen, wenn es nicht die links-grünen Faschisten, sondern AfD-Anhänger gewesen wären? Dann hätte es mehrjährige Haftstrafen gehagelt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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