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    Viele Bürger stellen sich die Frage: Dürfen die das überhaupt?

    Ein Artikel der Regionalpresse, die einen Aufklärungsartikel veröffentlichen musste, nachdem sie von vielen Bürgern befragt wurde. Also hier das Resultat nach der Fragestunde.

    Montagsspaziergänge in Ludwigsburg ohne Maske und Abstand: Dürfen die das?

    Zu Wochenbeginn haben in Baden-Württemberg so viele Menschen gegen die Coronamaßnahmen demonstriert wie an keinem anderen Tag zuvor. Sie protestieren unter dem Deckmantel eines Spaziergangs. Offiziell angemeldet sind diese Aktionen nicht, und viele Bürger stellen sich die Frage: Dürfen die das überhaupt?

    Ludwigsburg. Allein im Landkreis Ludwigsburg waren es am Montag laut Polizeiangaben gut 3000 Menschen, die sich an den sogenannten Montagsspaziergängen beteiligt haben. Die größten Spaziergänge fanden in Ludwigsburg (knapp 1000), Vaihingen (650) und Bietigheim (650) statt.


    Vielerorts sind diese Spaziergänge bereits verboten worden. Teils, weil es zu Ausschreitungen gekommen ist, teils, weil gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen wurde. Die Stadt Ludwigsburg lässt die Spaziergänger angesichts der bislang friedlich verlaufenen Aktionen bis auf weiteres gewähren.
    Kaum Maske und Abstand

    Dürfen die das überhaupt, fragen sich in diesen Tagen viele Bürger. Denn wie die Fotos auch aus Ludwigsburg zeigen, tragen die wenigsten Teilnehmer Maske, Abstände können ebenfalls nicht immer eingehalten werden. . „Das ist ein komplexes Thema“, sagt Gerald Sander, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg. Er ordnet im Gespräch mit unserer Zeitung das Thema juristisch ein.

    Das sagt der Staatsrechtler zu den Spaziergängen

    Versammlung ohne Anmeldung, ist das rechtlich möglich?

    Laut Versammlungsgesetz muss eine Versammlung allerdings spätestens 48 Stunden vorab angemeldet werden, um der Versammlungsbehörde die Gelegenheit zu geben, Auswirkungen auf Dritte zu begrenzen, beispielsweise den Straßenverkehr regeln zu können oder die Versammlung selbst zu schützen.

    Dennoch: „Allein aus dem Grund, dass eine Versammlung nicht angemeldet wurde, kann sie nicht aufgelöst werden“, so Sander.


    Was genau kennzeichnet eine Versammlung?


    Juristisch gibt es keinen Unterschied zwischen einer Versammlung, einer Demonstration oder einem sogenannten „Spaziergang“. Von Versammlung spricht man laut Sander, wenn sich mindestens drei Personen zu einer „kollektiven Meinungsäußerung“ treffen.


    Kann ein solcher Spaziergang aufgelöst werden?


    Ja, auch das sei möglich, sagt Gerald Sander. Voraussetzung sei, dass die „öffentliche Sicherheit“ unmittelbar gefährdet ist. Das sei der Fall, wenn etwa Auflagen wie das Tragen von Masken oder Abstände einzuhalten nicht beachtet werden, es zu Ausschreitungen kommt oder die Gesundheit der Bevölkerung bedroht würde. „In Zeiten einer Pandemie kann man davon ausgehen, dass eine solche Demonstration ein Superspreader-Event ist, das letztlich für die Bevölkerung eine Gefährdung darstellt. Die Auflösung der Versammlung kann aber nur das letzte Mittel sein. Zuvor muss den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben werden, die Versammlung unter Einhaltung der Auflagen fortzuführen. Wenn dies nicht geschieht, kann sie aufgelöst und ein Platzverweis ausgesprochen werden“, so Sander.


    Kann man eine Versammlung auch einfach nicht genehmigen, so wie das andere Städte zum Teil bereits tun?
    Wenn die Versammlung deshalb nicht angemeldet wird, weil man bewusst die damit einher gehenden Pflichten und Auflagen umgehen möchte (Einhaltung der Maskenpflicht, Abstände), und wenn die Behörde davon ausgehen kann, dass es zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kommt, dann ist es rechtens, eine Versammlung im Vorfeld durch Allgemeinverfügung zu untersagen“, erklärt Staatsrechtler Sander. Für juristisch problematisch hält er allerdings das Vorgehen von Städten wie Stuttgart. Hier sind die Spaziergänge per Allgemeinverfügung bis zum 31. Januar verboten. „Ein solches Verbot, das über einen längeren Zeitraum gilt, kann unter Umständen nicht mehr verhältnismäßig sein.“

    Proteste in 17 Kreisgemeinden

    In Ludwigsburg sind die Spaziergänge bislang ohne Zwischenfälle verlaufen. „Es läuft gesittet ab“, sagt Polizei-Pressesprecher Peter Widenhorn. Auch die Abstandsregel sei im Wesentlichen beachtet worden. „Das ist in Ordnung für uns.“ Am Montag sind im Anschluss an den Spaziergang drei Frauen auf dem Marktplatz kontrolliert worden. „Die Kollegen hatten den Eindruck, dass es sich dabei um Personen handelt, die organisatorische Aufgaben übernommen hatten.“


    In insgesamt 17 Kreisgemeinden fanden sogenannte „Montagsspaziergänge“ statt, so beispielsweise auch in Steinheim, Oberstenfeld, Besigheim, Asperg oder Kornwestheim. Nach Angaben des Innenministeriums protestierten landesweit mehr als 50 000.

    https://www.lkz.de/lokales/stadt-lud...id,667784.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Viele Bürger stellen sich die Frage: Dürfen die das überhaupt?

    Linke "Demos" laufen regelmäßig aus dem Ruder und münden in Gewalttätigkeiten. Warum fragen diese braven Bürger dann nicht ,ob die das dürfen?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Viele Bürger stellen sich die Frage: Dürfen die das überhaupt?

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Linke "Demos" laufen regelmäßig aus dem Ruder und münden in Gewalttätigkeiten. Warum fragen diese braven Bürger dann nicht ,ob die das dürfen?
    Ganz einfach: Sie dürfen das, weil man sie läßt.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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