Da muss man keine Mauer bauen und keine Ausreiseverbote verhängen, denn die Menschen, die in diese Gebiete reisen, dürfen ja nicht mehr einfach nach Deutschland zurückreisen und können Verdienstausfälle nicht geltend machen, weil für sie die Lohnfortzahlung in der Quarantäne gestrichen ist.

Luxemburg sowie fast 40 weitere Länder gelten wegen hoher Corona-Infektionszahlen seit diesem Sonntag ganz oder teilweise als Hochrisikogebiete. Die neuen Einstufungen hatte das Robert Koch-Institut am Freitag mitgeteilt. Wer aus einem solchen Gebiet einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien. Neben Luxemburg sind nun unter anderem auch Schweden, Australien, Argentinien, die Vereinigten Arabischen Emirate mit dem Winterurlaubsziel Dubai, Israel und Kenia auf der Risikoliste. Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Hochrisikogebiete auf einen Schlag auf mehr als 100 Länder. Das bedeutet, dass etwa jedes zweite Land weltweit wieder Hochrisikogebiet ist. Von den Nachbarländern Deutschlands ist nur noch Österreich kein Hochrisikogebiet. Mit der Einstufung als Hochrisikogebiet verbunden ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für nicht notwendige touristische Reisen. Sie erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot. Als Hochrisikogebiete werden Länder und Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eingestuft. Dafür sind aber nicht nur die Infektionszahlen ausschlaggebend. Andere Kriterien sind das Tempo der Ausbreitung des Virus, die Belastung des Gesundheitssystems oder auch fehlende Daten über die Corona-Lage.
https://www.youtube.com/watch?v=chTGDQqot0c

Reist der Arbeitnehmer dennoch wissentlich in ein Hochrisikogebiet und nimmt damit in Kauf, nach seiner Rückkehr aufgrund der Quarantänevorschriften an der Arbeitsleistung gehindert zu sein, erhält er keine Bezahlung für den Quarantänezeitraum. Näheres finden Sie unter Entgelt nach Reise ins Risikogebiet
https://www.ihk-muenchen.de/de/Servi...risikogebiete/

Man könnte es mittlerweile auch verkürzen, weil ja mehr als jedes zweite Land bereits zum Hochrisikogebiet von dieser unserer Regierung erklärt wurde:

Reist der Arbeitnehmer dennoch wissentlich... ins Ausland.... erhält er keine Bezahlung für den Quarantänezeitraum.