Da tut sich eine neue Geldquelle auf, ganz ohne dass man von Steuererhöhungen sprechen muss.

Was finanzieren nun die Hundehalter?

Registrierung bis 1. Juli nötig

Senat bellt alle Berliner Hundebesitzer zur Kasse

Seit Neujahr gilt in der Hauptstadt ein neues Gesetz: Hunde müssen nun registriert werden. Sonst droht eine Geldstrafe.


Das Berliner Hundegesetz bekommt noch mehr Biss: Jeder Hauptstadt-Pfiffi muss jetzt in einem neuen, staatlichen Register angemeldet werden. Spätestens bis zum 1. Juli – sonst droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro!


Für die Halter ist die für die Registrierung fällige Gebühr ein ordentlicher Happen: Wer seinen Hund selbst online anmeldet, zahlt 17,50 Euro. Bei telefonischer oder schriftlicher Meldung werden wegen des personellen Mehraufwands für die beauftragte Firma GovConnect 26,50 Euro fällig. Gratis sind später z.B. mögliche Adressänderung oder die Aufgabe der Haltung.


Berliner Hunde müssen schon seit seit über zehn Jahren einen Mikrochip vom Tierarzt eingepflanzt bekommen, wenn sie drei Monate alt sind. Dessen 15stelliger Nummerncode wird für die Registrierung benötigt (http://www.hunderegister.berlin.de/ oder ☎ 0441 36177990). Der Gebührenbescheid wird den Haltern danach zugesandt.


Das vor sechs Jahren geänderte Hundegesetz verschärfte die Haltung in Etappen: Mitte 2016 wurde zunächst die Tütenpflicht (für Hunde-Kot) eingeführt und für neu angeschaffte Hunde ein Sachkunde-Nachweis („Hundeführerschein“).

2019 folgte die stadtweite Leinenpflicht (Verstoß 25 Euro). Jetzt die letzte Etappe: die Registrierpflicht seit 1. Januar mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten.

Wichtig für die Halter:

►Andere Haustier-Register (z.B. Tasso) ersetzen das neue staatliche Register NICHT!

►Eine Registrierung ersetzt NICHT die Anmeldung bei der Hundesteuerstelle des Finanzamtes. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen diese kommunalen Daten nicht übertragen werden.

Warum die neue Registrierung (gibt es z.B. schon in Niedersachsen) überhaupt notwendig ist? Der Senat sagt: Hunde können so identifiziert und die Halter (Mindestalter 16 Jahre) festgestellt werden. Auch sind statistische Auswertungen zu gefährlichen Rassen und Kreuzungen möglich.

Der B.Z.-Check zeigt: Viele der rund 110.000 Berliner Hundehalter werden von der neuen amtlichen Registrier-Pflicht völlig überrascht.

https://www.bz-berlin.de/berlin/sena...tzer-zur-kasse