Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.191
    Blog-Einträge
    1

    Verbot von Verkauf von Alkohol, Versammlungs- und Ansammlungverbote, Verbot von Alkoholausschank etc.

    Aus der neuesten deutschen Demokratie (interessanterweise variieren die Gründe für das Verbot des Böllerns, denn nun ist es nicht mehr die Gefahr von einer Überlastung der Krankenhäuser, sondern eine Befürchtung, das Fachwerkensemble historischer Altstädte könnten leiden, was natürlich auch nur regional begrenzt herhalten kann.)

    In Stuttgart ist ein großer Teil der Innenstadt einfach durch Bauzäune abgesperrt, also der Schloßplatz, der sich schon durch die Migrantenkrawalle mit anschließenden Plünderungen bundesweit einen Namen machte und in der Folge davon auch immer mal wieder in den Schlagzeilen auftauchte, wenn anliegende Restaurants und Lokale von einer Unzumutbarkeit dieser speziellen Versammlungszene durch Pöbeleien etc. sprachen.

    Dazu dürfen die Geschäfte keinen Alkohol verkaufen - woher also die Flasche Wein oder Sekt beziehen, ohne weit zu fahren - und es darf kein Alkohol konsumiert werden.
    Alkohol, Feuerwerk und Versammlungen

    Region Stuttgart: Regeln und Verbote an Silvester

    Wieder ein Silvester unter Corona-Bedingungen. Auf der Straße feiern, Alkohol trinken, Feuerwerk zünden: Was ist in den Städten der Region Stuttgart im öffentlichen Raum erlaubt?
    Der große Knall zum neuen Jahr – abgesehen von Kron- und Sektkorken wird dieses Silvester wenig geräuschvoll explodieren. So ist bundesweit der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten, zudem können Kommunen das Abbrennen von Pyrotechnik auf öffentlichen Plätzen verbieten. Auch Versammlungsverbote sowie Alkoholausschank- und -konsumverbot sind möglich. In der Region Stuttgart machen einige Kommunen davon Gebrauch.


    Stuttgart: Keine Alkohol im Cityring und Bauzaun auf dem Schlossplatz

    Die Landeshauptstadt Stuttgart setzt die Möglichkeiten der Corona‐Verordnung des Landes um: Sie verbietet für die Silvesternacht das Abbrennen von Pyrotechnik innerhalb des Cityrings und schränkt den Zugang zum Schlossplatz durch einen Bauzaun ein, so dass nur der Besuch des Riesenrads möglich sein wird. Die Stadtverwaltung verbietet außerdem den Verkauf und Konsum von Alkohol im Cityring. All dies soll angesichts der angespannten Corona-Lage nicht nur dem Gesundheitsschutz dienen, sondern auch das Sicherheitsgefühl in der Innenstadt verbessern. Insbesondere auf dem Schlossplatz war es in früheren Jahren zu wilder Böllerei gekommen. Deshalb war dort schon zum Jahreswechsel 2019/20 das Mitführen oder Abbrennen von Pyrotechnik verboten.




    Altstädte: Sorge um Fachwerkensembles

    In den meisten Städten in der Region Stuttgart gibt es schon seit Jahren keine Feuerwerke in den Altstädten mehr, so zum Beispiel in Schorndorf (Rems-Murr-Kreis), in Herrenberg (Kreis Böblingen), in Ditzingen (Kreis Ludwigsburg) oder in Esslingen. Das landesweite Abbrennverbot war eine Reaktion auf den Jahreswechsel 2008/09, als auf dem Tübinger Marktplatz ein Fachwerkhaus durch einen Feuerwerkskörper in Brand geraten war.


    Kein Alkohol und keine Menschenmengen

    Aber auch beim Alkoholkonsum und den Versammlungsverboten nutzen die meisten Städte in der Region die Möglichkeiten der Corona-Verordnung des Landes. Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) erlässt zum Beispiel für zentrale Orte und Plätze ein Alkoholausschank und -konsumverbot, sowie ein Feuerwerks- und ein Ansammlungsverbot. Einige Orte im Grünen, an dem sich gerne Feiernden treffen, sind davon ebenfalls betroffen. Die Stadt Esslingen hat ein Versammlungsverbot für den gesamten 31.12.2021 und für den 1.1.2022 bis 9 Uhr erlassen. Rathauschef Matthias Klopfer (SPD) rät in einer Mitteilung zum "Silvester im kleinen Kreis" und erklärt: "Dies dient Ihrer und der Gesundheit aller Menschen in Ihrem Umfeld." Auch Kirchheim/Teck (Kreis Esslingen) und Bietigheim-Bissingen (Kreis Ludwigsburg) haben ein Alkoholverbot sowie ein Böllerverbot und ein Verweilverbot für mehr als zehn Personen für bestimmte Bereiche und Plätze ausgesprochen. Damit nutzen die Städte den Gestaltungsspielraum der Landesverordnung, wie auch Geislingen an der Steige (Kreis Göppingen), Sindelfingen (Kreis Böblingen) und die meisten anderen Städte in der Region Stuttgart.

    https://www.swr.de/swraktuell/baden-...tgart-100.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.694

    AW: Verbot von Verkauf von Alkohol, Versammlungs- und Ansammlungverbote, Verbot von Alkoholausschank etc.

    Akif Pirincci hatte nicht unrecht als er sagte.....


    „Offenkundig scheint man bei der Macht die Angst und den Respekt vor dem eigenen Volk so restlos abgelegt zu haben, dass man ihm schulterzuckend die Ausreise empfehlen kann, wenn er gefälligst nicht pariert.“ „Es gäbe natürlich auch andere Alternativen. Aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb.“


    .....nicht wenige Links-Grüne würden die Widerständler am liebsten umbringen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 31.07.2010, 18:36

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •