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    Abertausende Unternehmer und Selbstständige sollen Corona-Hilfen zurückzahlen

    Abertausende Unternehmer und Selbstständige sollen Corona-Hilfen zurückzahlen

    Mitten in der aktuellen Coronawelle verlangen die Bundesländer rund 300 Millionen Euro Hilfen zurück. Dabei erstellen sie ihre eigenen Regeln – und sorgen für Entrüstung.

    Berlin Seit fünf Jahren betreibt Marion Losse ihr kleines Bekleidungsgeschäft im Hamburger Stadtteil Winterhude. So dramatisch wie seit eineinhalb Jahren sei es noch nie gewesen, erzählt sie. Die Coronakrise hatte Losse schwer getroffen, insgesamt ein halbes Jahr musste sie ihr Geschäft schließen.


    Jetzt, eineinhalb Jahre später, sieht es kaum besser aus. Zwar gibt es keinen Lockdown, Kunden verirren sich wegen der hohen Infektionszahlen aber immer seltener in ihren Laden.


    Ausgerechnet in dieser so schweren Zeit musste die Selbstständige nun mehrere Tausend Euro an den Bund zurückzahlen, die dieser ihr im Frühjahr 2020 überwiesen hatte. Die „Soforthilfe Corona“ hatten Kleinunternehmen und Selbstständige in Deutschland zu Beginn der Pandemie als Zuschuss bekommen.

    Jetzt muss Losse wie Abertausende anderer Firmen die Hilfen zurückzahlen. Insgesamt 287,8 Millionen verlangt der Staat bislang zurück. Das ist das Ergebnis einer Handelsblatt-Umfrage unter den Wirtschaftsministerien und Förderbanken der Länder, die für die Abwicklung der Corona-Hilfen zuständig sind.

    Rest des Artikels ist nur im Bezahlformat abrufbar:

    https://www.handelsblatt.com/politik...01.example.org

    Mehr als 30.000 Unternehmen und Selbstständige sind demnach betroffen. Einige Unternehmen haben schon bezahlt, ein Großteil der Forderungen steht aber noch aus. Und weitere werden hinzukommen, weil mehrere Länder noch prüfen.


    Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen verlangen bei den Rückzahlungen in bestimmten Fällen zudem Zinsen. Grund für die Rückforderungen ist in der Regel, dass der Liquiditätsengpass bei den Hilfeempfängern geringer als prognostiziert ausfiel. Umsatzeinbrüche oder Zusatzkosten gehen nicht in die Rechnung ein.
    Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE, Stefan Genth, fürchtet, dass die Rückforderungen „in dieser schwierigen Zeit unnötig Insolvenzen provozieren“.
    https://journalistenwatch.com/2021/1...e-unternehmer/

    Im Frühjahr 2020 wurden viele kleine Firmen mit Soforthilfen gestützt. Derzeit werden in vielen Fällen damalige Einnahmen geprüft. Dass die Hilfszahlungen danach oft zurückgefordert werden, trifft viele völlig überraschend.
    Von einem Tag auf den anderen musste die 37-jährige Friseurmeisterin ihr Geschäft im badischen Bühl schließen. Das war ihr in den fünf Jahren, in denen sie ihren Salon betreibt, noch nicht passiert. Sie hatte plötzlich kein Einkommen mehr.
    Anders als zum Beispiel Restaurants konnte sie ihr Geschäftsmodell nicht den Pandemiebedingungen anpassen. "Es gab keine Haarschnitte to go, auch keine Haarfarben to go", sagt Günthner rückblickend über diese Zeit...
    Corona-Soforthilfen sollte es geben. Großzügig, schnell und unbürokratisch, bis zu 9000 Euro für kleine Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten, bis zu 15.000 Euro für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Allein in Baden-Württemberg wurden 245.155 Anträge bewilligt und ein Gesamtvolumen von gut 2,1 Milliarden ausbezahlt - so die Angaben aus dem Landeswirtschaftsministeriums in Stuttgart.
    Auch Maike Günthner nahm diese staatliche Unterstützung in Anspruch, in gutem Glauben, das Geld behalten zu dürfen. Denn sie hatte sich erkundigt, unter anderem bei einem Steuerberater. Der sagte ihr, sie müsse die Soforthilfe zwar als Einnahme versteuern, aber nicht zurückzahlen. Daraufhin füllte sie den Antrag aus. 9000 Euro erhielt sie im April 2020 von der L-Bank, der Staatsbank von Baden-Württemberg, um ihre laufenden Betriebskosten zu decken.
    Im November 2021 kam dann Post von der L-Bank. Günthner wurde aufgefordert zu einer verpflichtenden Selbstprüfung. Sie sollte ihre Einnahmen für die Zeit von April bis Juni 2020 angeben. "Man hat einen Zeitraum geprüft, in dem teilweise Lockdown war, teilweise aber der Salon wieder öffnen durfte", klagt Günthner. Weder von einer Prüfung noch vom Prüfungszeitraum sei im Antrag die Rede gewesen.
    Jetzt soll sie die Soforthilfe zurückzahlen - obwohl Günthner im Frühjahr 2020 siebeneinhalb Wochen ihren Laden schließen musste und in dieser Zeit keine Einnahmen hatte.


    Beim Verband Gründer und Selbständige Deutschland (VGSD) häufen sich im Moment Klagen über diese Praxis der Rückzahlungen. Das betreffe viele Bereiche, nicht nur Friseure. "Gegenüber den ursprünglich kommunizierten Bedingungen beziehungsweise dem Antrag gab es viele Veränderungen im Detail, aber auch die große Änderung", so VGSD Vorstand Andreas Lutz, "dass zunächst von der Politik der Eindruck erweckt wurde, die Hilfen dürften auch für den Lebensunterhalt verwendet werden. Viele Betroffene erfahren erst jetzt, dass dies nicht der Fall war."
    Auch Guido Würtz, Landesinnungsmeister der Friseure im Rheinland, kritisiert die Rückforderung. Viele Friseure hätten ohnehin mit Umsatzeinbußen von bis zu 20 Prozent zu kämpfen, und wenn jetzt noch zurückbezahlt werden müsse, "dann würde das für viele Betriebe ein Todesstoß werden". Maike Günthner ist kein Einzelfall. Sie überlegt sich nun, juristisch gegen die Rückzahlung vorzugehen, so wie viele andere Selbstständige auch.
    https://www.tagesschau.de/wirtschaft...ilfen-101.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Abertausende Unternehmer und Selbstständige sollen Corona-Hilfen zurückzahlen

    >dass zunächst von der Politik der Eindruck erweckt wurde, die Hilfen dürften auch für den Lebensunterhalt verwendet werden


    Da haben aber anscheinned viele nicht verstehen WOLLEN - es wurde immer kommuniziert daß diese Hilfen zur Überbrückung sind um Miete/Angestelltengehälter zu zahlen - die Hilfen waren nie dafür da daß davon Lebensmittel, die private Wohnungsmiete gedeckt werden kann.

    Mein Bruder hat als Kampfschulenbetreiber auch sich über die staatliche Unterstützung informiert was auch jeder andere Unternehmer tun konnte.

    Wer halt niur mit halbem Ohr hinhört, der hat halt dann Pech.

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