Trotz gegenteiligen Urteils in Niedersachsen
Bund hält an 2G-Regel für Einzelhandel fest


Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Das stößt nicht nur bei Gesundheitsminister Lauterbach auf Skepsis – die Bundesregierung hält die Maßnahme weiter für sinnvoll.
Wegen eines Gerichtsentscheids soll es in Niedersachsen in der kommenden Woche eine überarbeitete Coronaregelung zum Einzelhandel geben. Das teilte eine Regierungssprecherin in Hannover mit. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte die erst seit Kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel am Donnerstag in Niedersachsen gekippt.
Trotz des Urteils hält die Bundesregierung an speziellen Corona-Auflagen für den Einzelhandel fest. Man halte die Zugangsregel nur für Geimpfte und Genesene (2G) weiterhin für sinnvoll, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin. Die Bundesregierung sei auch überzeugt, dass das Infektionsschutzgesetz in dieser Angelegenheit klar sei und einen guten Rahmen bilde.
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