Versammlungen laut Versammlungsgesetz / Demonstrationen

Unter freiem Himmel sind Versammlungen grundsätzlich zulässig.

Voraussetzungen:


  • maximal 10 Teilnehmende
  • nur ortsfest
  • Geimpfte oder genesene Personen zählen mit.


Versammlungen mit mehr als der angegebenen Personenzahl können im Einzelfall genehmigt werden, wenn es aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachs....html#sprung17

Das Schöne: Man muss diese Versammlungen und Demonstrationen gar nicht mehr wahr nehmen.