Hybrid-Darstellung
-
Versammlungs- und Demonstrationsrecht im Jahr 2021
Versammlungen laut Versammlungsgesetz / Demonstrationen
Unter freiem Himmel sind Versammlungen grundsätzlich zulässig.
Voraussetzungen:
- maximal 10 Teilnehmende
- nur ortsfest
- Geimpfte oder genesene Personen zählen mit.
Versammlungen mit mehr als der angegebenen Personenzahl können im Einzelfall genehmigt werden, wenn es aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachs....html#sprung17
Das Schöne: Man muss diese Versammlungen und Demonstrationen gar nicht mehr wahr nehmen.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Ähnliche Themen
-
Obergrenze: Japan nimmt bis 2021 höchstens 300 syrische Flüchtlinge auf
Von Turmfalke im Forum WeltAntworten: 3Letzter Beitrag: 07.02.2017, 19:18 -
GEZ wird ab 2021 richtig teuer werden
Von Turmfalke im Forum AktuellesAntworten: 12Letzter Beitrag: 26.12.2016, 12:42 -
Nach Krawallen in Köln : Demonstrationsrecht auf dem Prüfstand - MDR
Von open-speech im Forum Politik und IslamAntworten: 7Letzter Beitrag: 28.10.2014, 21:23
https://www.nordkurier.de/regional/...
Bleiberecht durch Betrug: Mehrere Fälle in Seenplatte verhindert