Dann müssen sie eben in der Kälte bleiben:

3G in Berlin: Senat verbannt Obdachlose von Bahnsteigen

Obdachlose ohne 3G-Nachweis dürfen nicht mehr vor der Kälte auf Bahnsteigen Zuflucht suchen. Der Senat bedauert die Entscheidung, bleibt aber hart.
Die 3G-Regel, nach der nur Geimpfte, Genesene und Getestete mit Bahnen und Bussen fahren dürfen, wird erweitert. Künftig muss 3G auch auf Bahnsteigen beachtet werden, wie der Senat vor wenigen Tagen beschlossen hat. Dies betrifft nicht nur Fahrgäste, sondern auch Obdachlose, die im kalten Winter oft Zuflucht auf Bahnsteigen suchen. Sind sie nicht nachweislich geimpft, genesen oder getestet, dürfen auch sie nicht auf dem Bahnsteig bleiben. „Grundsätzlich ist es so, dass Kontrolleure Personen abweisen müssen, die die 3G-Bedingung nicht erfüllen“, teilte die Berliner Sozialverwaltung am Dienstag auf Anfrage mit.
Aufgrund des Zwecks der Verordnung sei es „nicht möglich, eine Ausnahme für obdachlose Personen zu schaffen“, heißt es in der Antwort der Sozialverwaltung an die Berliner Zeitung. „Aus Gründen des Infektionsschutzes ist eine Ausnahmeregelung nicht erwünscht.“
Man wisse jedoch, wie problematisch diese Situation für obdachlose Menschen sei. „Daher unternehmen wir viele Anstrengungen, Obdachlosen eine Impfung und weitere Tests zu ermöglichen“, so die Sozialverwaltung. Dies bedeutet offenbar: Berlin will Obdachlosen helfen, die Corona-Regeln einzuhalten, aber mit Nachsicht können sie bei Kontrollen nicht rechnen.
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