„Unabhängig von der aktuellen Warnstufe im Landkreis Lüneburg darf an Einsätzen der freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Amelinghausen nur teilnehmen, wer einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV vorlegen kann (2G-Regelung).“
„Unabhängig von der aktuellen Warnstufe im Landkreis Lüneburg darf an Aus- und Fortbildungsdiensten der freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Amelinghausen auf Gemeindebene nur teilnehmen, wer einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV vorlegen kann (2G-Regelung).“
https://www.achgut.com/artikel/ausge...nicht_loeschen

So gräbt man sich selber das Wasser ab oder hofft, dass es nicht brennt!