Ein kleiner Etikettenschwindel in der Überschrift des Artikels, ärgerlich, denn die Zahl der Obdachlosen wird auch genannt. Gleich im ersten Satz nach der Überschrift enttarnt sich die Lüge. Es handelt sich nicht um Wohltaten für Obdachlose, sondern um Wohltaten für Flüchtlinge:

Spielothek wird Wohnung für Obdachlose




Das Erdgeschoss und das Geschoss zum Innenhof an der Eltinger Straße 8 wird zu Wohnungen für Flüchtlinge umgebaut.






Leonberg - Eine leer stehende Spielhalle in Leonberg bekommt jetzt eine sinnvolle Nutzung: Die ehemalige Spielothek mit Cocktailbar in der Eltinger Straße wird von der Stadt zu einer Unterkunft für Obdachlose und Flüchtlinge umgebaut. Werden die Räume nicht mehr dafür benötigt, könnten bezahlbare städtische Mietwohnungen eingerichtet werden. Dafür hat der Sozial- und Kultusausschuss grünes Licht gegeben.







208 Obdachlose in Leonberg

Die Möglichkeiten, menschenwürdigen Wohnraum für Obdachlose sowie Flüchtlinge mit Recht auf eine Anschlussunterbringung zu finden, sind angesichts der Situation auf dem freien Mietwohnungsmarkt in Leonberg äußerst gering. Das führt auch dazu, dass die Bewohnerinnen und Bewohner längerfristig in den Unterkünften bleiben.











Seit dem Höchststand der Flüchtlingszahlen Ende des Jahres 2018 sind mehrere Unterkünfte weggefallen – weil entweder die Mietverträge ausgelaufen sind oder die Immobilien anders genutzt oder gar abgebrochen wurden. Gegenwärtig sind 208 Menschen in Leonberg obdachlos. Dazu kommen 343 geflüchtete und auch als obdachlos geltende Personen im Ort, denen die Stadt ein Dach über dem Kopf zur Verfügung stellen muss. Im Jahr 2018 kamen zu den 227 Obdachlosen noch 411 Geflüchtete dazu.





Für die Anschlussunterbringung muss die Stadt Leonberg nach der vorläufigen Quote für das laufende Jahr insgesamt 43 Menschen aufnehmen. Bisher wurden 33 Personen aufgenommen. Das Landratsamt hat die Kommunen jüngst darüber informiert, dass bis Mitte des Jahres 25 Flüchtlinge gemeldet waren, seit Mitte Juli hat sich die Zahl jedoch auf rund 60 erhöht. Zudem sind die Erstaufnahmekapazitäten des Landes nahezu ausgeschöpft.





Für das nächste Jahr muss Leonberg 80 Menschen aufnehmen

„Es ist davon auszugehen, dass dies kein vorübergehender Trend sein wird, sofern sich die Flüchtlingssituation nicht wesentlich verändert“, hat die Stadtverwaltung die Mitglieder des Sozial- und Kultusausschusses informiert. Daher muss Leonberg für das nächste Jahr mit 80 Menschen rechnen. Aus heutiger Sicht könne diese Aufnahmequote für 2022 mit dem vorhandenen Bestand an Unterkünften nicht erfüllt werden. Der Bedarf an Wohnraum könne auch durch Anmietungen nicht gedeckt werden. „Daher ist es dringend notwendig, eigene Unterkünfte zu errichten“, so das Fazit der Verwaltung.


Nun hat es sich als günstig erwiesen, dass die Stadt das Vorkaufsrecht für das Gebäude in der Eltinger Straße 8 in Anspruch genommen hat. Der Gemeinderat hatte im April des vergangenen Jahres grünes Licht für dieses Vorhaben gegeben. Das Haus liegt im Stadtumbaugebiet zwischen Altstadt und der neuen Stadtmitte, und so hat Leonberg ein hohes städtebauliches Interesse daran.


Das Grundstück ist mit einem zweieinhalbgeschossigen Wohn- und Ge.schäftshaus aus dem Jahr 1937 bebaut. Die ehemalige Gaststätte im Erdgeschoss war im Jahr 2010 einer Spielothek mit Cocktailbar gewichen. In den beiden Obergeschossen ist je eine Wohnung. Die Spielhalle ist bereits geräumt.
Mehrere Wohnungen für bis zu zehn Personen

Durch einen knapp 300 000 Euro teuren Umbau wird eine Wohnmöglichkeit für etwa zehn Menschen geschaffen. Diese ist vorwiegend für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung gedacht. Im Erdgeschoss entstehen 115 Quadratmeter Wohnfläche (für bis zu acht Personen) und im Untergeschoss eine Wohnung mit 40 Quadratmetern (für zwei Personen). Die Eingriffe in die Bausubstanz soll so gering wie möglich gehalten werden. Ein als Abstellraum genutzter Anbau wird an die Wohnung angeschlossen. Erwogen wird auch die Option, dass die neuen Räume künftig als bezahlbare städtische Mietwohnungen genutzt werden könnten.


Unterbringung für Geflüchtete
Erster Schritt
In Baden-Württemberg besteht das Unterbringungssystem für Geflüchtete aus drei Phasen. Für die Unterbringung in der Erstaufnahme ist das Land selbst zuständig. Die vorläufige Unterbringung übernehmen die Stadt- und Landkreise. Für die Anschlussunterbringung sind die Gemeinden zuständig.

Vorläufig

Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung werden aus der Erstaufnahme in die vorläufige Unterbringung verlegt. Solche mit Schutzstatus oder einer Ablehnung kommen direkt in die Anschlussunterbringung. Für die vorläufige Unterbringung , die etwa zwei Jahre dauert, ist der Landkreis zuständig.


Anschluss
Nach etwa 24 Monaten ziehen Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis in die Anschlussunterbringung. Außerdem leben hier Menschen mit Duldung, sowie solche mit Aufenthaltserlaubnis, die keine Wohnung gefunden haben, also obdachlos sind. Zuständig ist die Gemeinde, der sie zugeteilt wurden.

https://www.leonberger-kreiszeitung....316825695.html

Der Staat ist zum Wohle der eigenen Bürger verpflichtet und läßt doch die Obdachlosen im Regen stehen.