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Einzelhandel nennt neue Corona-Regel verfassungswidrig
Einzelhandel nennt neue Corona-Regel verfassungswidrig
Stuttgart (dpa/lsw) - Der Einzelhandel fühlt sich durch die landesweite Einschränkung für ungeimpfte Kunden und zusätzliche Kontrollen benachteiligt und fordert finanzielle Unterstützung. "Mit Einführung der 2G-Regel für den gesamten Einzelhandel muss der Handel in Baden-Württemberg, der in den letzten 20 Monaten bereits zahlreiche Sonderopfer für die Gesellschaft erbracht hat, einen weiteren Schlag ins Gesicht hinnehmen", sagte Sabine Hagmann, die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW). Regel und Kontrollen seien "verfassungswidrig und nicht zielführend bei der Bekämpfung der Pandemie". Zudem gingen sie weit über einen zumutbaren Akt der Solidarität hinaus.
Der Handel habe bereits unter der 3G-Regel (nur genesene, geimpfte und negativ getestete Kunden) Verluste von rund 30 Prozent verzeichnet. Bei Anwendung der 2G-Regel seien die Umsätze zuletzt um die Hälfte zurückgegangen. "Ein solcher Rückgang kommt einem Lockdown schon sehr nahe", sagte Hagmann. Auch sei es ein Skandal, dass die Kontrollen auf Händlerinnen und Händler abgewälzt würden. Die Verbandschefin rechnet nach eigenen Worten mit einem Schaden von rund 750 Millionen Euro, benennt aber keinen Zeitraum dafür. Sie forderte für die Branche "zwingende Sonder-Ausgleichszahlungen".
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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