Baden-Württemberg verschärft erneut die Corona-Regeln: Ab Samstag dürfen auch Geimpfte und Genesene nur noch im Restaurant essen, wenn sie sich vorher testen lassen. Die Gastronomen in Ludwigsburg sprechen von ein „Lockdown light“, der Branchenverband Dehoga von einem „Lockdown durch die Hintertür“.
„Das ist katastrophal!“, sagt Jörg Adamek vom Ludwigsburger Café Mohrenköpfle. „Das ist ja wie ein Lockdown.“
Noch ist nicht bekannt, ob die Gastronomie-Betriebe selbst die geforderten Schnelltests bei den Gästen durchführen dürfen. Sowohl am Monrepos als auch bei Peter Buhl in der Post Cantz ist man entsprechend ausgebildet.
Auch die Kurfristigkeit dieser Verordnung stößt den Gastronomen bitter auf. Noch nicht einmal 24 Sunden Vorlauf habe man, sagt Christian Ottenbacher vom Adler Asperg, der von der neuen Regelung durch einen Anruf eines Kollegen erfahren hatte. Überhaupt hält er 2G plus in der Gastronomie für „völlig übertrieben.“
Der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sieht in der ab Samstag geplanten 2G- plus-Regelung einen „Lockdown durch die Hintertür“. Landeschef Fritz Engelhardt sagte, spontane Gasthaushausbesuche seien unter diesen Bedingungen nicht mehr möglich, zumal es fast überall im Land an einer ausreichenden Testinfrastruktur fehle. Die Regelung sei außerdem unverhältnismäßig.
https://www.lkz.de/lokales/stadt-lud...id,662962.html

Aber es kommt noch besser, viel besser:

Glühweinverkauf in Stuttgart
Alkoholverbot ist da – Glühwein darf aber noch fließen


Die neue Corona-Verordnung enthält ein Verkaufs- und Konsumverbot für Alkohol. In Stuttgart kann aber am Wochenende noch Glühwein to go ausgeschenkt werden. Wie ist das möglich?
Stuttgart - Mit der neuen Corona-Verordnung hat das Land ein Alkoholverkaufs- und Konsumverbot im öffentlichen Raum erlassen. Das ist das Ende des Glühwein „to go“, den man sich unter anderem am Schlossplatz beim Kunstmuseum kaufen konnte. Doch der Verkauf kann trotz des Verbots am Wochenende noch weitergehen, sagt ein Sprecher der Stadt. Auch muss sich niemand sorgen machen, den Glühwein auf öffentlichen Plätzen zu konsumieren. Auch das geht am Samstag und Sonntag noch, trotz des vom Land erlassenen Verbots.
Die Stadt muss die Orte definieren, wo das Verbot gilt

Wie kann das sein? „Die Stadt muss erst noch definieren, welche Orte und Plätze das sein werden“, sagt der Pressesprecher. Erst wenn das feststehe, greife das Verbot. Da die Verordnung erst in einer vorläufigen Version spät am Freitagnachmittag vorlag, sei das dem Ordnungsamt nicht mehr möglich gewesen. Man werde das erst am Montag erledigen können.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...bc39ffa4c.html