Zeitgleich mit der Bildung der Ampel, die sich in einer Stunde vorstellen wird - bekannt ist, dass Habeck das Wirtschafts- und Klimaministerium führen und Baerbock Außenministerin werden soll - wurde die Zuckersteuer beschlossen, frei nach dem Motto, dass es keine Steuererhöhungen geben soll.

Aber die Einführung einer neuen Steuer ist ja auch keine Steuererhöhung. Und sie wird auf alle Lebensmittel gelten, denn in den meisten Lebensmitteln befindet sich nun einmal Zucker.

Und wohin fließt die Zuckersteuer - so fragt der Artikel. Da kann ich nur sagen, natürlich in den Zucker natürlich. Oder in die Zuckerstücke.

Die Zuckersteuer kommt
Schoko, Cola, Haribo werden teurer: Wohin das Geld aus der grünen Zuckersteuer fließen soll

Die Ampel-Koalition will eine Zuckersteuer einführen. Dabei hatte die FDP Steuererhöhungen rigoros abgelehnt. Jetzt gibt sie sich geschlagen. Doch was bezwecken die Grünen mit der Steuer? Und wohin fließen die Einnahmen?

An sich hatte die FDP das Gegenteil versprochen: Die Steuern sollten runter. Doch es gibt die erste Ausnahme: die Zuckersteuer. Zwischen SPD, Grünen und FDP ist es weitgehend beschlossene Sache, die Steuer auf besonders süße Getränke zu erheben.


Die Höhe der Steuer in Deutschland ist noch unbekannt, klar ist aber, dass die Hersteller diese Preiserhöhung in der Regel eins zu eins an die Kunden weitergeben – mit der Folge, dass der Absatz zurückgeht.


Baerbock, Habeck und Foodwatch setzen sich gegen FDP durch


Verbraucherschützer der Organisation „Foodwatch“ geben sich deswegen bereits sehr zufrieden mit den Entwicklungen der Koalitionsverhandlungen. „Eine Limosteuer wäre ein riesiger Schritt im Kampf gegen Fehlernährung und ernährungsbedingte Krankheiten – das muss jetzt klar im neuen Koalitionsvertrag festgeschrieben werden“, sagt Saskia Reinbeck von „Foodwatch“. Die Ernährungs-Aufpasser begrüßen auch, dass die Koalition neben der Zuckersteuer Werbung für sogenanntes Junkfood beschränken will.


Sekt für die Kriegskasse: Bier- und Schaumweinsteuer als Vorbild

Vorbild für die Steuer auf Süßgetränke könnte in Deutschland zum einen die Schaumweinsteuer sein, die, weil niemand Schaumwein trinkt, umgangssprachlich Sektsteuer genannt wird. Sie gehört zu den Verbrauchsteuern und wird durch den Bund erhoben. Die Erlöse fließen zu 100 Prozent in seine Kassen. Im Jahre 2020 betrugen die gesamten Einnahmen gut 400 Millionen Euro. Auf eine 0,75 Liter Flasche Sekt kommt rund ein Euro an Steuern.
Die Abgabe wurde im Jahre 1902 durch Kaiser Wilhelm II. ins Leben gerufen. Die Einnahmen wurden zum Bau des Kaiser-Wilhelm-Kanals und der Kriegsflotte verwendet. Als aber 1933 die Wirtschaftskrise ihre schlimmsten Auswirkungen erreichte, setzte die Regierung die Schaumweinsteuer zur Ankurbelung der Konjunktur bis auf weiteres aus.


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