Mal rechtlich wieder spannend, was hier mit heißer Nadel und unbeeindruckt vom bisher geltenden Recht gestrickt wird. Bislang haben Arbeitgeber kein Auskunftsrecht und welches Recht der Staat gegen die Unternehmen hätte, ist auch noch ungeklärt, ebenso die Kostenfrage und auch die Frage, was im Fall einer Quarantäne geschieht, ob die Lohnfortzahlung greift oder überhaupt und sowieso. Na, ja, und natürlich die Frage, was im Falle der Fälle geschieht, eine Strafzahlung der Arbeitgeber und wenn, kann die an die Arbeitnehmer weitergegegen werden, ist eine Kündigung möglich, eventuell auch eine fristlose, wie sieht es dann aus mit dem Arbeitslosengeld oder Hartz IV, das ja oft noch begleitend als Aufstockung gezahlt werden muss?

(Dann wäre auch die Frage, welche Auswirkungen eine Änderung des Auskunftsrechts bzw. der Auskunftspflicht der AN gegenüber des Arbeitgebers hat, denn wenn diese Frage nach dem Infektionsstand bzw. Krankheitsstand erlaubt ist, sind wir nicht mehr so weit weg von anderen Auskunftspflichten in gesundheitlicher Hinsicht, selbst wenn die nicht relevant auf die Berufsausübung sind, Fragen nach Stoffwechselerkrankungen etc. und man tastet sich dann natürlich auch ein paar Schritte zu der Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft vor. Also alles in allem eine ungute Richtung)

Bevor man mit solchen Dingen an die Öffentlichkeit geht, sollte erst einmal geprüft werden, was überhaupt möglich ist und auch vertretbar.


Pläne der Ampel-Parteien
Vieles noch offen bei 3G-Regel im Job

Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, soll nach den Plänen der voraussichtlichen Koalitionspartner noch vor Ort arbeiten dürfen. Arbeitgeber und Gewerkschaften begrüßen die 3G-Regel, verweisen aber auf ungeklärte Fragen.



SPD, Grüne und FDP wollen bundesweit verpflichtend die 3-Regel am Arbeitsplatz einführen. Beschäftigte in Präsenz, die weder eine Corona-Impfung noch einen Genesenen-Status haben, sollen sich damit in Zukunft täglich auf Corona testen lassen müssen. Darauf habe man sich am Morgen geeinigt, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar.


Die Fraktionen der möglichen Ampel-Partner hätten das Bundesarbeitsministerium um eine Prüfung gebeten, "wie wir die Einhaltung dieser Regelung wirkungsvoll gestalten können", teilte Maria Klein-Schmeink von den Grünen mit. Wesentliche Fragen zur Umsetzung dieser geplanten Maßnahme bleiben allerdings noch ungeklärt.



Arbeitgeber wollen Auskunftsrecht

Auch die sogenannte Auskunftspflicht über den Corona-Impfstatus ist ein Streitpunkt. Bisher können lediglich Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen vom Arbeitgeber befragt werden, ob sie geimpft sind. Arbeitgeberverbände pochen schon länger auf ein Fragerecht für alle Branchen und Betriebe.

Eine 3G-Regel am Arbeitsplatz mache nur mit einem Auskunftsrecht Sinn, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter. Komme der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht nicht nach, werde er vielfach nicht mehr beschäftigt werden können. "Es gilt dann der Grundsatz: Ohne Leistung kein Lohn. Nur so lässt sich der innerbetriebliche Gesundheitsschutz effektiv gewährleisten."


Ähnlich argumentiert der Bundesverband mittelständische Wirtschaft. Bundesgeschäftsführer Markus Jerger sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wie soll etwa die Einhaltung der 3G-Regel im Unternehmen kontrolliert werden, wenn der Arbeitgeber nicht den Impfstatus der Beschäftigten abfragen darf? Deshalb fordern wir das Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Impfstatus ihrer Mitarbeiter." Für Beschäftigte, die Umgang mit vulnerablen Gruppen hätten, müsse es außerdem eine Impfpflicht geben.


Gewerkschaften gegen verpflichtende Offenlegung

Die Gewerkschaften lehnen eine Auskunftspflicht dagegen ab. "Die Arbeitgeber müssen in Betrieben unabhängig vom Impfstatus die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um einen wirksamen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen", sagte DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann. Es dürfe nicht unverhältnismäßig in die Grundrechte der Beschäftigten eingegriffen werden.


"Gleichwohl empfehlen wir den Beschäftigten, ihren Impfstatus freiwillig offenzulegen." Aufgrund der derzeit "eskalierenden Infektionslage" sei die Verhinderung von Infektionen am Arbeitsplatz wichtiger denn je: "Zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes können 3G-Zugangsregeln am Arbeitsplatz hierfür ein wirksames Mittel sein."

Auch die IG Metall ist nicht grundsätzlich gegen die geplante 3G-Regel. "Wir kommen an einer 3G-Regelung in den Betrieben nicht vorbei, wenn im öffentlichen Raum 3G beziehungsweise 2G zur Norm wird. Eine 2G-Regelung im Betrieb lehnen wir ab", erklärte die Gewerkschaft. Die Ausgestaltung der Konzepte unterliege der Mitbestimmung. "Dabei ist auf Datensparsamkeit sowie eine zeitliche Koppelung an die Dauer des Fortbestehens der pandemischen Situation zu achten."


Wichtig sei, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Tests trage und die Zeit für die Tests wie Arbeitszeit behandelt werde. Wie das konkret umgesetzt werde, komme auf die jeweilige Situation im Betrieb an. Die Beschäftigten müssten außerdem Angebote für Alternativen erhalten, so die Gewerkschaft. "Das kann beispielsweise Homeoffice sein."


Gastgewerbe kritisiert verwirrende Rechtslage

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hofft darauf, dass es mit einer bundeseinheitlichen Regelung mehr Rechtssicherheit und Klarheit gibt. "Das erhöht die Akzeptanz der Maßnahmen durch die Mitarbeiter", so Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Die bisherige Rechtslage sei verwirrend.

Bislang fehlt hierzulande ein bundesweiter gesetzlicher Rahmen wie in Österreich und Italien, um in allen Branchen den Zugang zum Arbeitsplatz an eine Impfung beziehungsweise an den Genesenen-Status oder negative Testergebnisse zu knüpfen. Einige Unternehmen waren deshalb mit eigenen Regeln für Geimpfte und Ungeimpfte vorgeprescht.

Eine 2G-Regelung ist offenbar vorerst nicht geplant. Rechtsanwalt Meyer hielte eine Umsetzung hier auch für besonders schwierig. "Eine solche Regelung würde bedeuten, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten dürfte, wenn er von seinem Recht Gebrauch machen würde, sich nicht impfen zu lassen." Insofern würden mit 2G am Arbeitsplatz indirekt Beschäftigungsmöglichkeiten "gekappt", was in vielen Fällen unverhältnismäßig wäre.

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