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  1. #1
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    Zu schnell gefahren: Ausweisung

    Während ein Migrant in Deutschland tun und lassen kann was er will, geht man in Dänemark härter zur Sache..........

    30-Jähriger nach „Wahnsinnsfahrt“ ausgewiesen

    Zu schnell gefahren – abgeschoben!
    Ein 30-Jähriger aus Afghanistan bereut jetzt mit Sicherheit, dass er im Sommer zu stark auf das Gaspedal trat und einen Unfall baute. Er fuhr 103 km/h statt der erlaubten 50 km/h. Er rammte dabei das Auto seines Vordermannes, der beim Aufprall schwer verletzt wurde. Das Amtsgericht von Glostrup (Dänemark) fällte nun ein Knallhart-Urteil: Der 30-Jährige muss ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis und wird anschießend für zwölf Jahre ausgewiesen.
    Das „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz, das in Dänemark am 31. März in Kraft trat, ermöglichte das harte Urteil.
    Unter „Wahnsinnsfahrt“ (Vanvidskørsel) versteht der dänische Gesetzgeber alle Fahrten, bei denen die Geschwindigkeit mit mehr als 100 Prozent überschritten wird. Die Obergrenze liegt dabei bei 200 km/h. Wer statt der erlaubten 130 km/h 200 km/h fährt, macht sich also ebenfalls strafbar.
    Wenn dabei kein Unfall passiert, besteht die Hauptstrafe im Führerscheinentzug und in der Beschlagnahmung des Autos. Das passiert auch dann, wenn dem Fahrer das Auto gar nicht gehört. Das bekam ein 56-jähriger Bankmitarbeiter bereits Anfang April – als das Gesetz noch recht neu war – zu spüren, als er mit dem Dienstwagen seiner Frau statt der erlaubten 50 km/h mit 108 km/h geblitzt wurde. Das Amtsgericht in Kopenhagen bestätigte später die Beschlagnahmung, da der Fahrer – so das Gericht – finanziell in der Lage sei, den Schaden zu ersetzen.
    Ende Oktober verlor ein Taxifahrer für drei Jahre seinen Führerschein und seinen Mercedes, als er auf einer Schnellstraße mit 124 km/h in eine Radarkontrolle geriet. Erlaubt waren 60 km/h. Aufsehen erregte auch der Fall eines in Norwegen lebenden Irakers. Er hatte sich in Deutschland einen 190 000-Euro teuren Lamborghini gekauft. Viel Freude hatte er damit allerdings nicht. 20 Kilometer vor der dänischen Fähre, die ihn nach Norwegen gebracht hätte, schlug die Polizei zu. Er war mit 236 km/h in eine Radarfalle gerast und musste das Auto auf der Stelle abgeben.
    Das dänische Parlament verabschiedete das strenge Gesetz, nachdem es in den vergangenen Jahren bei illegalen Autorennen immer wieder zu schweren Unfällen gekommen war. Im ersten Halbjahr mit dem „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz beschlagnahmte die dänische Polizei bereits 510 Pkw und Motorräder. Die beschlagnahmten Fahrzeuge werden später versteigert, die Einnahmen gehen an den Staat. Da Autos in Dänemark durchschnittlich dreimal so teuer sind wie in Deutschland, bedeutet das in vielen Fällen auch den finanziellen Ruin.

    Dänemark: 30-Jähriger nach „Wahnsinnsfahrt“ ausgewiesen - News Ausland - Bild.de
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
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    AW: Zu schnell gefahren: Ausweisung

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Während ein Migrant in Deutschland tun und lassen kann was er will, geht man in Dänemark härter zur Sache..........
    Der 30-Jährige muss ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis und wird anschießend für zwölf Jahre ausgewiesen.
    Also kommt er nach Deutschland. Ein Afghane mehr.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #3
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    AW: Zu schnell gefahren: Ausweisung

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Also kommt er nach Deutschland. Ein Afghane mehr.
    Das ist nahezu 100% sicher !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

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