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  1. #1
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    Mittelstand: Arbeitgeber sollen Impfstatus abfragen dürfen

    Das macht man ganz einfach wie andere Arbeitgeber auch: Man schafft eine Kantinenregelung 2-G. In den einen Teil der Kantine dürfen nur Geimpfte und Genesene, in den anderen nur Getestete. Und schon weiß man, wer in der Belegschaft geimpft ist, denn den Zugang gibt es ja nur mit den entsprechenden Impf- und Genesenenzertifikaten.


    Mittelstand: Arbeitgeber sollen Impfstatus abfragen dürfen

    Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft hat angesichts steigender Corona-Zahlen gefordert, dass Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen. Bundesgeschäftsführer Markus Jerger sagte der Deutschen Presse-Agentur, in vielen Firmen sei die 3G-Regel bereits Realität. "Noch herrscht aber Unsicherheit, ob Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen. Ein gesetzlich geregelter Abfrageanspruch der Arbeitgeber würde hier die dringend gebotene Rechtssicherheit schaffen." Die Bundesregierung müsse schnell für Klarheit sorgen. "Entscheidend ist, dass die Geschäftsabläufe in den Betrieben, die unter den Folgen von Pandemie und Lockdown leiden, nicht gestört werden oder gar zum Erliegen zu kommen", so Jerger.

    https://www.n-tv.de/panorama/11-03-R...e21626512.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Mittelstand: Arbeitgeber sollen Impfstatus abfragen dürfen

    Muß denn wahrheitsgemäß geantwortet werden oder muß man dem Chef sein Impfbüchlein vorweisen ?

    Kann ich bitte dann im Gegenzug auch erfahren ob der Chef an Geisteskrankheiten leidet ?

    Werde ich gefragt ob ich geimpft bin, ist meine Antwort immer Ja: denn ich bin gegen Tetanus, Gelbfieber, Hepatitis und div. Kinderkrankheiten geimpft.

    Ich werde mich mit RMNA/Vektor Impfstoff am höchsten bayrischen Feiertag impfen lassen - dem St. Nimmerleinstag...

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