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Hits: 618 | 25.10.2021, 08:51 #1
München: 14-Jährige erstochen
Die Artikel zum Thema schweigen wenn es um den Tatverdächtigen geht. Es soll sich um einen 17-Jährigen handeln, der der Ex-Freund des Opfers ist. Angesichts der nebulösen Berichterstattung muss davon ausgegangen werden, dass es sich um einen Migranten handelt.....
...14-Jährige in München getötet: Leiche soll obduziert werden - Polizei ermittelt „in alle Richtungen“
Die Polizei machte auch keine Angaben dazu, warum der 17-Jährige als verdächtig gilt. Die Beamten waren am Sonntagmorgen von der Mutter der Jugendlichen zu dem Haus gerufen worden, wo die Schülerin gefunden wurde. Rettungskräfte hätten noch vergeblich versucht, das Mädchen zu reanimieren. Die Leiche des Mädchens soll obduziert werden.....München-Mord in Nobelviertel: Mädchen (14) tot aufgefunden – Polizei sucht nach verdächtigem Münchner (17) | Stadt München (merkur.de)Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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25.10.2021, 09:41 #2
AW: München: 14-Jährige erstochen
In Nobelvierteln wohnen oft die sog. Gutmenschen, für die die Invasoren-Musel die "edlen Wilden" sind. Wobei sie übersehen (d.h. nicht wahrhaben wollen), dass deren Denke mit der der Nazis praktisch identisch ist. Die Opfer tun mir Leid.
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26.10.2021, 07:06 #3
AW: München: 14-Jährige erstochen
Der Täter ist gefasst. Sein Name soll Joshua M. sein.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: München: 14-Jährige erstochen
Die Staatsanwaltschaft geht von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt aus. Von Mord. Das Mordmerkmal: Heimtücke. „Das Opfer war – so wie wir es jetzt wissen – zur Tatzeit arglos und wehrlos“, sagt Grotz und bestätigt auf Nachfrage, dass die 14-Jährige wohl schlief, als sie erstochen wurde.
Mal gucken, wie die Richter aus der Nummer wieder rauskommen, denn das Mordmerkmal Heimtücke (wehrloses Opfer wird im Schlaf ermordet) läßt keine andere Anklage zu. Und da es sich auch nicht um eine jugendtypische Verfehlung handelt (Voraussetzung für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht) müßte nach normalem Strafrecht geurteilt werden: Lebenslänglich.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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27.10.2021, 05:54 #5
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AW: München: 14-Jährige erstochen
Meine Eltern hätten niemals erlaubt daß bei mir ein Junge übernachtet ... Das war auch nicht erlaubt als ich schon volljährig war... Als Teenie galt bei mir die Regel daß ich Jungs nur einladen darf wenn Eltern daheim sind - und die sind regelmäßig mind. alle halbe Stunde nachgucken gekommen ob alle Klamotten noch an sind...
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28.10.2021, 06:53 #6
AW: München: 14-Jährige erstochen
Meine mussten sich in dieser Hinsicht keinerlei Sorgen machen, im Gegenteil. Meine Mutter drängte mich immer, mich doch mal "hübsch zu machen" und "nett zu den Jungs" zu sein - wofür ich keinerlei Grund hatte!
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