2G-Hammer in Hessen Supermärkte dürfen
Ungeimpfte aussperren


Der Druck auf Ungeimpfte wächst und wächst.
In Hessen dürfen nun auch sämtliche Einzelhändler bis hin zum Supermarkt selbst entscheiden, ob sie die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) oder die 2G-Regel umsetzen – bislang gab es in Supermärkten keine Zugangsbeschränkungen, um allen Menschen die Möglichkeit der Grundversorgung zu gewähren.
In der hessischen Staatskanzlei bestätige man BILD, dass das „2G-Optionsmodell“ auch für den Lebensmitteleinzelhandel gelte.
Heißt: Auch Supermärkte dürfen nun Ungeimpfte aussperren und nur noch Geimpfte und Genesene Lebensmittel einkaufen lassen. Ungeimpfte müssten im Extrem-Fall schauen, wie sie an Lebensmittel kommen, Freunde oder Verwandte zum Einkauf schicken – oder sich doch impfen lassen.
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