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Drastische Anhebung von Bußgeldern
Ein kurzer Auszug aus einem relativierenden Artikel der Tagesschau:
Rasen soll jetzt wirklich teurer werden
Der Bundesrat will heute härtere Strafen für Raser und Falschparker beschließen. Der Weg dahin war deutlich länger als erwartet, was mit Pannen im Verkehrsministerium zu tun hatte. Doch auch am jetzt gefundenen Kompromiss gibt es Kritik.Viele Bußgelder sollen nun verdoppelt werden: Innerorts mehr als 15 km/h zu schnell zu fahren kostet in Zukunft 70 Euro. Parken auf Rad- oder Gehwegen kann sogar dreimal teurer werden als zuvor - künftig drohen bis zu 100 Euro.
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Die Regelung für Pkw und innerorts:
10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro
11 km/h - 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
16 km/h - 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
21 km/h - 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro
26 km/h - 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro
31 km/h - 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro
41 km/h - 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro
...
über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro.
...Alkohol am Steuer: Wer alkoholisiert Auto fährt, muss nicht nur viel Geld zahlen, sondern kann auch seinen Führerschein verlieren. Ein erstmaliger Verstoß gegen die Grenze von 0,5 Promille kostet derzeit 500 Euro. Wenn unter Alkoholeinfluss dazu der Verkehr gefährdet wird, gilt eine Grenze von 0,3 Promille, und der Führerschein wird entzogen.
...
Zebrastreifen: ...100 Euro fällig.
Rote Ampel: Deutlich teurer ist das Überfahren einer roten Ampel geworden....Wer über die Ampel fährt, wenn diese länger als eine Sekunde auf Rot steht, zahlt 200 Euro und muss den Führerschein einen Monat abgeben, bei einer Gefährdung anderer sind es 320 und bei verursachtem Sachschaden 360 Euro.
...https://www.news.de/panorama/8559413...alschparken/1/
Leider hat dieser Artikel Falschparken ausgelassen, obwohl gerade damit viel Kasse gemacht wird.
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Normale Parkverstöße werden etwas teurer. Wer zum Beispiel sein Auto im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt in Zukunft 25 statt aktuell 15 Euro. Bei länger als einer Stunde mit Behinderung sind es künftig 50 statt 35 Euro. Teurer wird es auch für alle, die unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz parken. Das kostet bald 55 statt 35 Euro.
Das Zuparken von Feuerwehrzufahrten wird, wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden, künftig mit 100 Euro und einem Punkt geahndet. Den bekommt auch jeder, der einen Geh- und Radweg länger als eine Stunde blockiert und dabei andere behindert. Bußgeld: 80 Euro.
Kräftiger zur Kasse gebeten als heute werden mit dem neuen Bußgeldkatalog auch alle, die in zweiter Reihe parken oder halten. Sie zahlen 55 Euro. Und Falschparkende, die dabei zum Beispiel Radfahrende behindern, zahlen 80 Euro und bekommen anders als heute einen Punkt in Flensburg.
Neu: Wer seinen Wagen unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.
...Auto- und Motorradfahrende, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, werden zukünftig massiver bestraft. Sie zahlen 140 statt 70 Euro, bekommen einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot. Radfahrenden drohen in solchen Fällen 70 Euro und ein Punkt.
...200 Euro, zwei Punkte in Flensburg: Das droht schon heute allen, die keine Rettungsgasse bilden. Neu: Dafür gibt es künftig auch einen Monat Fahrverbot.
Wer auf die rücksichtslose Idee kommt, durch die Rettungsgasse zu fahren, zahlt mindestens 240 Euro und kassiert zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. In beiden Fällen können bis zu 320 Euro fällig werden, wenn dabei andere behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt werden.
https://www.adac.de/news/einigung-bussgeldkatalog/
Daraus auch:
Tempoverstöße innerorts
Tempoverstöße außerorts
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Hier die Bußgelder in Auflistung
Abstände
https://www.bussgeldkatalog.de/abstand/
Geschwindigkeit
https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeit/
Handy
https://www.bussgeldkatalog.de/handy/
Rote Ampel
https://www.bussgeldkatalog.de/rotlichtverstoss/
Unfall
https://www.bussgeldkatalog.de/unfall/
Alkohol
https://www.bussgeldkatalog.de/alkohol/
Halten
https://www.bussgeldkatalog.de/halten/
Probezeit
https://www.bussgeldkatalog.de/probezeit/
Überholen
https://www.bussgeldkatalog.de/ueberholen/
Vorfahrt
https://www.bussgeldkatalog.de/vorfahrt/
Auf der linken Seite dieser Seite weitere Unterpunkte
https://www.bussgeldkatalog.de/Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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09.10.2021, 08:23 #2
AW: Drastische Anhebung von Bußgeldern
Der Staat braucht Geld, sehr viel Geld. Da die Politiker nicht haushalten können, müssen eben die Bürger bluten. So schlimm war es seit dem Mittelalter nicht mehr.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Drastische Anhebung von Bußgeldern
Im Mittelalter musste man den Zehnten abgeben. Wenn die Obrigkeit mißbräuchlich handelte, dann wurden aus den 10 vielleicht 20 Prozent, was immer noch sehr geringe Abgaben sind. Heute zahlen wir Lohnsteuer und Sozialabgaben (ohne dafür eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten, stattdessen fließen diese in Projekte der Regierung), Gebühren, Einkommensteuer, Ertragsteuern, Verbrauchssteuern und vieles mehr. Was am Ende von einem verdienten Euro noch übrig bleibt, treibt einem die Tränen in die Augen. Und selbst das Taschentuch wird noch besteuert.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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