Das bedeutet natürlich eine Vervierfachung oder Verfünffachung der Flüchtlingszahlen, die allerdings dann statistisch nicht erfasst werden, faktisch aber ins Land kommen (Familiennachzug muss keinen Asylantrag stellen und wird daher in der Statistik nicht erfasst), da jeder Flüchtling entweder Ehegatten und Kinder nachholt (mindestens 3 Kinder zählt eine orientalische Familie besonders aus den Ländern, die hier Zuzug begehren) oder eben als minderjähriger Flüchtling die Eltern oder der Elternersatz plus seine minderjährigen Geschwister.

Mit anderen Worten: Es kostet Geld, das wir nicht haben, Wohnungen, die wir nicht haben, eine Krankenversorgung durch unser Gesundheitssystem, das aus den letzten Löchern pfeift, Infrastruktur, die wir nicht bereitstellen können, Lehrkräfte, die nicht vorhanden sind und so weiter und so fort.

(Womit natürlich auch klar ist, dass die Aufnahme für Flüchtlinge auch für Scholz keine vorübergehende Sache ist, sondern eine dauerhafte Ansiedlung darstellt).

Familiennachzug für Flüchtlinge Scholz verspricht Verbesserung

Deutsche Behörden verschleppen und verhindern nach Recherchen von Panorama das Recht auf Familiennachzug von Geflüchteten. Olaf Scholz sagt, Deutschland müsse seine "humanitären Verpflichtungen" zügig erfüllen.



Von Armin Ghassim und Jonas Schreijäg, NDR







SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hat im Interview mit dem ARD-Magazin PanoramaVerbesserungen bei der Visabearbeitung für den Familiennachzug anerkannter Flüchtlinge in Aussicht gestellt. Es müsse darum gehen, Strukturen zu schaffen, um "auch diese Aufgabe schnell und zügig lösen" zu können. Dies sei "eine große Modernisierung, die wir in Deutschland brauchen, die aber auch unmittelbar dazu beiträgt, dass wir humanitäre Verpflichtungen, die wir gerne auf uns nehmen, auch erfüllen können."









Armin Ghassim








Aktuell ziehen sich die Bearbeitungszeiten in den zuständigen deutschen Botschaften häufig über mehrere Jahre hin, auch in Kriegs- und Krisengebieten wie Afghanistan. Allein in diesem Land sind nach Auskunft des Auswärtigen Amtes mehr als 4000 Menschen seit bis zu zwei Jahren auf der Warteliste für einen Termin, um überhaupt ihre Unterlagen einreichen zu können. Aufgrund der Verschleppung sind sie nun unter Taliban-Herrschaft geraten.


Der Schutz der Familie ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Menschen, denen in Deutschland Asyl- oder Flüchtlingsschutz gewährt wurde, haben einen Rechtsanspruch, ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder nachzuholen. Kinder dürfen ihre Eltern nachholen.








Kaum erfüllbare Forderungen

Auch in anderen Botschaften, in denen vor allem Familienangehörige aus Syrien, dem Irak oder Eritrea auf den Nachzug warten, liegen die Wartezeiten für einen Termin nach Panorama-Recherchen bei weit über einem Jahr. Zudem fordern deutsche Behörden häufig Unterlagen, die für die Betroffenen sehr schwierig oder überhaupt nicht zu bekommen sind. Bei eritreischen Ehepartnern etwa werden oft staatliche Heiratsurkunden verlangt, obwohl solche Urkunden in Eritrea regelmäßig nicht von Behörden ausgestellt werden, sondern von Kirchen.




Dabei legt die EU-Richtlinie zum Recht auf Familienzusammenführung klar fest, dass eine Familienzusammenführung nicht scheitern darf, weil keine "amtlichen Unterlagen" vorliegen. Laut Gerichtshof der EU gibt das dabei keinen Ermessensspielraum für die Mitgliedsstaaten, auch weil es für Flüchtlinge oft gefährlich oder unmöglich sei, "offizielle Dokumente" zu beschaffen. Deutsche Botschaften lehnen nach Panorama-Recherchen dennoch regelmäßig Anträge mit kirchlichen Heiratsurkunden ab - selbst wenn etwa eine gemeinsame Elternschaft per DNA-Test nachgewiesen ist.

Probleme seien bekannt

Die Ankündigung von Scholz, die Prozesse zu beschleunigen, ist insofern bemerkenswert, da das SPD-geführte Auswärtige Amt hauptverantwortlich für die Wartezeiten und bürokratischen Anforderungen ist. Außenminister Heiko Maas stand für ein Interview mit Panorama nicht zu Verfügung. Schriftlich räumte das Auswärtige Amt auf Nachfrage ein, dass es sich der Schwierigkeiten bewusst sei, insbesondere was die Familienzusammenführung von eritreischen und afghanischen Schutzberechtigten angeht.


Andererseits heißt es: "Die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen in den betroffenen Regionen sind angewiesen, den gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum bei der Bewertung des Sachvortrags und der beigebrachten Unterlagen umfassend auszunutzen und nach Möglichkeit auch Wege alternativer Glaubhaftmachung zu nutzen, soweit das Aufenthaltsgesetz dies ermöglicht." Ein pauschaler Verzicht auf Urkunden zu Identität oder Verwandtschaft sei im Visumverfahren jedoch rechtlich nicht möglich.

https://www.tagesschau.de/investigat...chzug-237.html