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  1. #331
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    AW: Einmal Türke, immer Türke

    Wuppertal (NRW) – Am Anfang stand ein Streit auf einem Fußballplatz in Wuppertal. Am Ende lag ein junger Mann tot in seinem Blut, erstochen aus Rache.

    Im Sommer 2022 gerieten zwei Mannschaften in einem Fußballkäfig in Wuppertal-Barmen (Nordrhein-Westfalen) in Streit. Bei der wilden Prügelei stach Imad K. (24) mit einem Messer auf Murat S. (21) ein, traf ihn zweimal im Rücken, verletzte ihn aber nicht schwer.
    Die Polizei ermittelte, der Staat bestrafte den Messerstecher: Imad K. wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Weil er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte, blieb er vorerst frei. Auf die Entscheidung der nächsten Instanz wollte sein Opfer aber offenbar nicht warten.

    Killer passten Messerstecher nach der Arbeit ab
    Monatelang plante Murat S. den Mord nach Überzeugung des Gerichts, organisierte einen Fluchtwagen. Am 17. Juli 2024 schlug er dann mit zwei Freunden zu: Als Imad K. nach der Arbeit in einer angesagten Pizzeria um 23.30 Uhr nach Hause kam, soll das Trio ihm aufgelauert haben. Kurz vor seinem Elternhaus zogen die Angreifer ihn laut Gericht in einen Hinterhof.

    Dort trafen ihn zehn Messerstiche, zwei davon ins Herz.
    Staatsanwältin Janina Bachtenkirch (33) zu BILD: „Wir gehen davon aus, dass die Angeschuldigten das Opfer getötet haben, weil es in der Vergangenheit einen von ihnen verletzt haben soll. Mit der Tat sollte die Ehre wieder hergestellt werden.“

    Rache für Schläge und Messerstiche
    Der Tod des jungen Irakers löste in Wuppertal große Bestürzung aus. Seine Eltern waren mit ihren sechs Kindern vor dem Krieg geflüchtet, kamen vor zehn Jahren nach Deutschland........... https://www.bild.de/regional/nordrhe...5a6522012cda51
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #332
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    AW: Einmal Türke, immer Türke

    Nun ist die beste Gelegenheit eine Asylbetrügerin abzuschieben. Neue Papiere weisen sie als Türkin aus. Jahrelang hatte sie den deutschen Staat betrogen und behauptet aus dem Libanon zu stammen.........

    Frau macht sich 14 Jahre älter, um früher Rente zu kassieren
    Aber ihre Hochzeit ließ das Gericht stutzen ...

    Berlin – Eigentlich kam sie aus dem Libanon und war 1960 geboren. Doch als Frau Y. schon über 30 Jahre in Deutschland lebte, fiel ihr ein, dass sie eigentlich aus der Türkei stammt und 14 Jahre älter ist. Und zog damit vor Gericht.

    Der Fall: Frau Y. reiste Anfang der 80er-Jahre zusammen mit ihrem Ehemann in Deutschland ein. Sie gab an, sie sei 1960 in Beirut geboren und staatenlos. Ein vorgelegter libanesischer Pass bestätigte die Angaben damals. Sie erhielt daraufhin eine Sozialversicherungsnummer zum Geburtsjahr 1960.

    Plötzlich 14 Jahre älter und aus der Türkei
    2015 aber wollte Frau Y. laut dem Landessozialgericht Berlin plötzlich T. heißen, aus der Türkei stammen und bereits 14 Jahre früher, also 1946, geboren sein. Sie forderte eine neue Sozialversicherungsnummer und wollte, nunmehr angeblich fast 70 Jahre alt, schon Rente beziehen. Um ihre Angaben zu belegen, legte sie einen 2014 ausgestellten türkischen Pass und einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister vor.
    Die Rentenversicherung lehnte es aber ab, das neue Geburtsjahr anzuerkennen. Dagegen klagte die Frau vor dem Sozialgericht und erhielt zunächst Recht. Die Rentenversicherung ging in Berufung – und gewann jetzt. Das Landessozialgericht wies die Klage der Frau ab.

    14-Jährigen geheiratet? „Sehr unwahrscheinlich“
    Ein Vergleich der Fingerabdrücke klärte zunächst: Bei Frau Y., die nun vor Gericht stand, handelte es sich zweifelsfrei um jene Frau Y., die 1981 aus dem Libanon eingereist sein wollte. Das Gericht stellte fest: Maßgeblich sei das Geburtsjahr, das erstmals gegenüber der Rentenversicherung angegeben worden sei, also das Jahr 1960. Zwar sei auch das türkische Personenstandsregister eine Urkunde, aber nicht besser geeignet als der damals vorgelegte libanesische Pass.
    Vor allem die sonstigen Umstände sprechen laut Gericht aber gegen das Geburtsjahr 1946. Die Klägerin wäre dann bei ihrer Hochzeit im Libanon 1977 bereits 31 Jahre alt gewesen und hätte einen 14-jährigen Jungen – ihren 1963 geborenen Ehemann – geheiratet. Mit 35 Jahren hätte sie ihr erstes Kind sowie zwischen dem 39. und dem 45. Lebensjahr fünf weitere Kinder zur Welt gebracht.

    Fazit des Gerichts: „Ein solches Szenario lasse sich zwar nicht gänzlich ausschließen, sei bei lebensnaher Betrachtung aber doch sehr unwahrscheinlich.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann beim Bundessozialgericht Revision beantragen.
    https://www.bild.de/regional/berlin/...225b044a44ecf3

    .......diesen Trick kennt man eigentlich schon seit mehr als 30 Jahren. Der türkische Staat hilft aktiv seinen Bürgern den Sozialstaat Deutschland auszuplündern. Ein Bericht von 1994!!!


    SOZIALVERSICHERUNG
    Über Nacht zehn Jahre älter
    Montag, 10.01.1994, 00:00


    Immer mehr Türken beantragen die „Richtigstellung“ ihres Geburtsdatums. Niemand will jünger werden. Es geht um die Rente
    Im Sozialgericht Gelsenkirchen wird nur hinter vorgehaltener Hand über 200 fast identische Klagen geredet. Die Richter wollen sich nicht das Etikett „ausländerfeindlich“ anheften lassen. Alle 200 Fälle betreffen Türken, die im Verdacht stehen, einige Jahre früher Rente kassieren zu wollen – mit einem unglaublichen Trick.

    Einmal im Leben dürfen Türken von einem Gericht im Heimatland ihr Geburtsdatum im Paß ändern lassen. Tatsächlich ist wegen desolater Meldeverhältnisse in der Provinz den Kindern häufig nur ein sehr ungenaues Geburtsdatum bescheinigt worden, was die Beamten später berichtigen mußten.

    Die Prozedur ist unproblematisch: Ein Formblatt, ein ärztliches Zeugnis (mit einer Schätzung, die gerade mal aufs Jahrzehnt genau ist) und ein beliebiger Zeuge genügen.

    Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Bayreuth, zuständig für alle türkischen Arbeiter in Deutschland, kommentiert lapidar: „Diese für das deutsche Rechtsverständnis absurd anmutende Gestaltungsmöglichkeit führt in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis zu zahlreichen Komplikationen.“ Insider schätzen, daß in Deutschland derzeit 2000 Türken bei den Rentenversicherern auf eine Änderung ihres Alters bestehen, um früher in Pension gehen zu können. Sie haben zuvor in der Türkei ihr Alter heraufgesetzt.

    Die meisten von ihnen leben im Ruhrgebiet. Von Arbeitslosigkeit bedrohte Türken aus Zechen und Stahlschmelzen sind um drei bis zehn Jahre gealtert und wollen auch bei den Rentenversicherern ihr neues Geburtsdatum eintragen lassen. Bei der Bundesknappschaft in Bochum liegen 450 Anträge vor. Fast jeden Fall lehnen die Sachbearbeiter mit Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts von 1992 ab, doch „die Klagefreudigkeit der Türken ist groß“, heißt es in Bochum.

    Gewisse Erfolgsaussichten haben die Gastarbeiter doch: Wenn sie glaubhaft machen können, daß ihr neues Alter tatsächlich stimmt. Die LVA Bayreuth gibt die Quote der anerkannt „gealterten“ und früher rentenberechtigten Türken mit fünf Prozent der Antragsteller an. Fünf Prozent von 2000 wären 100. Sie bekämen wegen des verlängerten Rentnerlebens pro Nase „hochgerechnet 60000 Mark“ mehr Rente, zitiert LVA-Sprecher Reinhard Eberl aus einer Studie seines Hauses.

    In die Millionen gehen heute bereits die Ausgaben für die aufwendige Kontrolle, um die 95 Prozent völlig unberechtigten „Alterungsanträge“ auszusieben. Rückfragen beim türkischen Standesamt müssen in türkischer Sprache verfaßt sein. Oft erhält der deutsche Beamte einen Auszug ohne den Beglaubigungsstempel „Nüfus-Müdürlügü“ des Standesamts. Oder nur eine Kopie, die wegen der „Manipulationsmöglichkeiten“ keine Beweiskraft hat.

    Ein Fall von vielen: Bei Sinan A.* setzte die wundersame Alterung im Jahre 1988 ein. Da traf der damals 54jährige seinen alten Nachbarn Bahattin Altinikum aus der türkischen Provinz wieder. Altinikum wußte noch, daß Sinan A. älter als seine Tochter war, die um das Jahr 1941 geboren wurde.

    Für das Landgericht Beyoglou reichte diese Aussage, um Sinans Geburtsdatum vom 7. 3. 34 auf den 6. 5. 30 vorzuverlegen. Außerdem kam eine wissenschaftlich recht großzügige Altersschätzung von Ärzten zu dem Ergebnis, daß Sinan A. auf jeden Fall „mindestens 22 Jahre“ alt sei.

    Zähneknirschend hätte die LVA das neue Alter von Sinan A. – mit 58 zufällig genau passend für eine Vorruhestandsregelung – bestätigen müssen. Hätte sich Sinan A. nicht mit seiner Schulzeit verplappert.

    Sinans Mutter, eine Analphabetin, habe erst für den sechsjährigen Knaben eine Geburtsurkunde angefordert, weil die Schule das verlangte. Dabei habe sich der Fehler, 7. 3. 34, eingeschlichen.

    Wäre Sinan aber tatsächlich am 6. 5. 30 geboren und mit sechs Jahren in die Schule gegangen, dann hätte die anatolische Lehranstalt 1936 einen Schüler in ihren Reihen gehabt, der laut Geburtsurkunde erst zwei Jahre alt war.

    An so viel Schlamperei glauben die deutschen Beamten auch wieder nicht, sie lehnten Sinans Antrag ab. Sein türkischer Paß und sein Sozialversicherungsausweis weisen jetzt ganz offiziell zwei unterschiedliche Geburtstage auf. Und auch das Stuttgarter Landessozialgericht bestätigte 1992: Sinan A. muß vier Jahre länger auf die Rente warten.

    Das Frankfurter Sozialgericht stellte in einem ähnlichen Fall 1991 fest: Die „Vielzahl von Geburtseintragungen in der Türkei“ bestehen deshalb, „damit sich Ansprüche auf Sozialleistungen und Aufenthaltserlaubnisse leichter verwirklichen lassen“.

    Beim Frankfurter Verfahren scheiterte der türkische Kläger mit seinem Antrag auf „plötzliche Vergreisung“ ebenfalls an einer Nachlässigkeit. Er hatte nur das Geburtsjahr abändern lassen, Tag und Monat blieben gleich. Für das Gericht Beweis für die „lockere Schätzung“.

    DIE GRIECHISCHE VARIANTE

    Ihre Zahl ist kleiner, die Chancen auf Anerkennung einer früheren Rente größer: Auch griechische Gastarbeiter altern per Gerichtsbeschluß. Die zuständige LVA Württemberg führt keine Statistik, schätzt aber die Zahl der plötzlich um „drei bis zehn Jahre“ gealterten Griechen auf „mehr als hundert“.

    Durch den Bürgerkrieg in Griechenland (1946 bis 1949) sind viele Standesämter und damit Urkunden zerstört worden. Die Sachbearbeiter haben also weniger Möglichkeiten, strittige Geburtsdaten zu überprüfen. Deshalb gab es bereits Fälle, in denen Gerichte gegen Ablehnungsbescheide der LVA entschieden haben: Die Griechen durften dann doch früher in Rente gehen.
    https://www.focus.de/politik/deutsch...d_1824557.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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