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  1. #311
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    AW: Einmal Türke, immer Türke

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    Ein schockierender Mordversuch erschüttert Rheinland-Pfalz: Mehmet K. rammte absichtlich mit seinem Kleinlaster das Auto seiner Frau und stach auf sie und seinen Schwiegervater ein. Beide Opfer schweben in Lebensgefahr........ https://www.bild.de/regional/rheinla...15c169d0a9b6fd
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  2. #312
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    Einmal Türke, immer Türke

    <header class="articlehead boxed"> 16-Tonnen-Kokain-Fund: Haupttäter sind noch immer flüchtig

    Am 12. Februar 2021 wurde ein 16-Tonnen-Kokain-Fund im Hamburger Hafen bekannt - geschmuggelt von einer Drogenbande aus Hannover. Der bis dato größte Drogenfund in Deutschland. Doch bisher konnte nur ein Teil der Täter verurteilt werden.

    </header>
    Im Dezember 2020 legt in Argentinien ein gewöhnliches Container-Schiff ab. Ziel: der Hamburger Hafen. Doch an Bord ist nicht nur gewöhnliche Fracht. Das Schiff hat fünf Container mit netto 16 Tonnen Kokain aus Paraguay geladen. Geschmuggelt von einer Drogenbande aus Hannover. In den Folgetagen kommuniziert die Bande über den verschlüsselten Chat SkyECC. Die Nachrichten liegen dem NDR vor. Ein Mitglied schreibt darin: "Pakete sind dreimal umschweißt. Eingelegt in Lack/Farbe. Die Dosen mit einer dicken weißen Schicht ummantelt."
    Internationale Fahnderinnen und Fahnder lesen die Nachrichten längst mit. Die Zollfahndung greift deshalb im Februar 2021 die Container im Hamburger Hafen ab und findet das Kokain. Und zwar so, wie von dem Mitglied der Drogenbande beschrieben: aufwendig verpackt in Spachtelmasse. Der Straßenwert laut Zoll: 1,2 bis 3,5 Milliarden Euro. "Die Sicherstellung einer derart großen Menge Kokain ist für die Staatsanwaltschaft Hannover bisher einmalig", macht ein Behördensprecher vier Jahre nach dem Fund gegenüber dem NDR deutlich. Besonders sei dabei vor allem, wie international verflochten die Einfuhr der Drogen organisiert war.
    Tatsächlich gelingt es den Behörden, 20 Beschuldigte auszumachen, die an der Einfuhr des Kokains beteiligt gewesen sein sollen. Der Großteil ist inzwischen verurteilt. Doch das Netzwerk ist noch viel größer: Denn einige Mitglieder der Bande aus Hannover sollen schon länger mit Drogen gehandelt haben. Zuerst soll sie im großen Stil Marihuana und Haschisch aus Spanien und dann Kokain aus Südamerika nach Deutschland geschmuggelt haben. Der Deal mit dem Kokain sei für die Bande - wie sie in den Chats selbst sagt - der "Aufstieg in die Champions League". Brombacher erklärt: "Ein Dutzend bis zwei Dutzend Personen gehören zum engeren Kreis solcher Banden." Dabei übernehmen die Personen unterschiedliche Rollen. Es gebe Broker, die in Südamerika Kokain und Abnehmer zueinanderbringen. Und eben auch Dienstleister, die zum Beispiel dafür bezahlt werden, die Drogen aus dem Hafen zu holen.
    Doch auch wenn die Ermittlerinnen und Ermittler viele Beschuldigte ausmachen konnten, sind ihnen auch einige entwischt. Führende Köpfe der Drogenbande konnten sich nach Dubai, Spanien und in die Türkei absetzen. Schon 2022 gehen die Behörden in Niedersachsen von einem Leck in den eigenen Reihen aus. Seit Oktober 2024 sitzt Staatsanwalt Yashar G. aus Hannover in Untersuchungshaft. Er soll die Bande gegen Geld mit Ermittlungsinterna versorgt haben - so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft Osnabrück in ihrer Anklage vor.
    Ganzer Artikel hier:

    https://www.ndr.de/nachrichten/niede...kokain592.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #313
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    AW: Einmal Türke, immer Türke

    Siehe dazu auch Beitrag #300
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  4. #314
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    AW: Einmal Türke, immer Türke

    Polizei fahndet nach Enver Gürbunar (36)
    :
    ER soll einen Mann (57) nach Streit um Geld erstochen haben..........Das Verbrechen ereignete sich am Stadtrand von Castrop-Rauxel (Nordrhein-Westfalen). Die Polizei wurde am Donnerstag gegen 18.40 Uhr gerufen. Polizeisprecherin Pia Wessing: „Die Kollegen stellten dort eine schwer verletzte Person in einem Gebüsch fest.“ Bei ihr handelte es sich um einen 57-jährigen Deutschen.

    Die Rettungskräfte versuchten, ihn zu reanimieren – vergeblich. Er starb er am Tatort.
    Geschäftspartner stritten um Handy-Erlöse
    Es war offenbar die blutige Eskalation eines Streits um Geld. Mit einem perfiden Plan soll Enver Gürbunar (36), der mutmaßliche Täter, sein Opfer in die Falle gelockt haben. Staatsanwalt Henner Kruse: „Nach bisherigen Ermittlungen bat er eine Freundin des Mannes, sich mit ihm zu verabreden.“

    Nichts Böses ahnend stieg der 57-Jährige am Bahnhof Castrop in den weißen Hyundai der Frau aus Siegburg. Doch im Auto saß auch sein Geschäftspartner Gürbunar. Er kletterte mit ihm auf die Rückbank, um ein klärendes Gespräch zu führen.
    Täter stach auf Rückbank zu
    „Im Fahrzeug kam es dann zum Streit, woraufhin der Wagen in eine Seitenstraße in Castrop-Rauxel fuhr.“ Dort soll der Verdächtige ein Messer gezückt haben.

    Laut Staatsanwaltschaft soll Gürbunar bereits auf der Rückbank des Hyundai auf sein Opfer eingestochen haben, dies hätte die Obduktion der Leiche und die Spuren in dem sichergestellten Wagen ergeben. Der Hyundai wurde von der Polizei in der Alten Grenzstraße in Recklinghausen entdeckt, nachdem Täter und Lockvogel vom Tatort geflohen waren.
    Bis 4 Uhr früh war die Polizei im Ruhrgebiet im Einsatz. Eine Hundertschaft, Hubschrauber und Spürhunde suchten nach dem Täter. Kriminaltechniker sicherten im Gebüsch Spuren.

    Am späten Nachmittag veröffentlichte die Staatsanwaltschaft mehrere Fahndungsfotos des noch flüchtigen Deutsch-Türken.
    Angreifer fühlte sich betrogen
    Hintergrund des tödlichen Streits sollen Unstimmigkeiten über Geschäfte gewesen sein. Der mutmaßliche Täter fühlte sich vom Opfer betrogen. Er ist der Meinung, dass er sein Geld für gelieferte Handys nicht bekommen habe.

    Lockvogel von Polizei gestellt
    Als die Polizei den Fluchtwagen in Recklinghausen entdeckte, sprang der Verdächtige heraus, rannte durch die Gärten hinter einem Mehrfamilienhaus davon. Die Beamten trafen nur noch die Fahrerin an. Sie soll nichts mit der Bluttat zu tun haben und nicht in den Plan eingeweiht gewesen sein.

    https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...81590e50c63dd0
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  5. #315
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    AW: Einmal Türke, immer Türke

    Hamburg – Er klingelte und als die Wohnungstür geöffnet wurde, stach er ohne Skrupel zu!

    Nachdem am Freitagabend zwei Männer (22 und 56 Jahre) durch Messerstiche schwer verletzt wurden, sucht die Mordkommission (LKA 41) jetzt nach dem mutmaßlichen Täter. Nach ersten Ermittlungen vom Wochenende ist ein 33-jähriger Mann aus der Türkei ins Visier der Fahnder gerückt, der für die Messer-Attacke verantwortlich sein soll.

    Unvermittelter Angriff an der Wohnungstür
    Danach gelangte der 33-Jährige am Freitagabend gegen 20.55 Uhr unter einem Vorwand in das Mehrfamilienhaus im Piependreiherweg im Hamburger Stadtteil Ottensen. An der geöffneten Haustür des 56-jährigen Wohnungsinhabers im dritten Obergeschoss soll er diesen sowie ein weiteres 22-jähriges Familienmitglied, nach Polizei-Angaben, unvermittelt mit einem Messer angegriffen haben.
    Beide Männer wurden durch die Messerstiche schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Eine Frau (51) erlitt einen Schock. Sie wurde ebenso wie die beiden Männer per Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.

    Anschließend flüchtete der Angreifer, bei dem es sich um einen 33-jährigen Türken handelt, aus dem Wohnhaus in unbekannte Richtung. Eine umgehend eingeleitete Fahndung nach dem Täter mit mehreren Streifenwagen führten jedoch nicht zum Ergreifen der tatverdächtigen Person.....
    https://www.bild.de/regional/hamburg...eb2534badce446
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  6. #316
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    AW: Einmal Türke, immer Türke

    Ist es eine Frage von Intelligenz? Ich habe "Flüchtlinge" aus unterschiedlichen Ländern kennengelernt, die nach 2 Jahren nahezu perfektes Deutsche sprechen. Im Gegensatz dazu kenne ich Türken, die seit 45 Jahren hier leben und keinen einzigen verständlichen Satz auf Deutsch formulieren können. Es gibt zahllose Türken der 4. Generation die ebenfalls nicht in der Lage sind, etwas anderes als diese unsägliche Kanakspraak von sich zu geben. Laut Umfrage sprechen 77% der Einwohner Deutschlands zu Hause ausschließlich Deutsch. ........

    ....
    Unter den 15,6 Millionen Menschen, die sich zu Hause vorwiegend oder nur in einer anderen Sprache verständigen, ist
    Türkisch mit 14 Prozent am häufigsten, gefolgt von Russisch (12 Prozent) und Arabisch (9 Prozent). https://www.ard-text.de/index.php?page=137

    .......nach wie vor sind die Türken also aktive Integrationsverweigerer. Olaf Scholz traf so eine Person und fragte nicht nach......


    Ein Video einer alten Dame und Bundeskanzler Olaf Scholz sorgt im Internet für Kopfschütteln. Darin spricht der deutsche Regierungschef mit einer Frau, die gerade eingebürgert wurde. Das Problem: Sie versteht offenbar kein Wort Deutsch.Der türkische Journalist und Influencer Oktan Erdikmen lud das Video am Montag hoch und kommentierte: „Wir haben Bundeskanzler Scholz mit Fatma T. zusammengebracht, die mit 93 Jahren die doppelte Staatsbürgerschaft angenommen hat, um bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wählen zu können. Geht am 23. Februar alle zur Wahl!“

    Scholz sagt im Video zu T.: „Dass sie sich nach einem so langen Leben in Deutschland entschieden haben, Staatsbürger zu werden, das ist eine gute Entscheidung.“
    Daraufhin muss der Journalist Erdikmen für T. übersetzen, weil diese offensichtlich nichts von dem verstanden hat, was Scholz gesagt hat. Am Ende des Videos wird mitgeteilt, dass T. SPD wählen wird.

    Laut Erdikmen ist T. ihr ganzes Leben schon in Deutschland, scheint aber die Sprache nicht zu sprechen.......... https://www.bild.de/politik/inland/b...59ab56680845c5

    .......eine reine Show. Hat die Alte überhaupt kapiert, dass sie nun die deutsche Staatsbürgerschaft hat? Warum hat sie diese überhaupt beantragt?
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  7. #317
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    AW: Einmal Türke, immer Türke

    Der große Asyl-Heiratsschwindel
    Mit einer speziellen Masche erschleichen sich türkische Asylbewerber dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Achgut veröffentlicht exklusiv ein Warnschreiben des Berliner Landesamtes für Einwanderung.

    Es ist längst kein Geheimnis mehr: Das deutsche Asylsystem ist umfassend dysfunktional. Auch wer keinen Schutzgrund geltend machen kann, hat vielfältige Möglichkeiten, nach einem illegalen Grenzübertritt ein Bleiberecht zu erwirken. Aktuell warnt das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) vor einer speziellen Masche, mit der sich vor allem türkische Asylbewerber dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erschleichen.

    Die trickreiche Vorgehensweise erläutert das LEA in einem Schreiben an die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein guter Bekannter, der bei der Berliner Justiz arbeitet, ließ mir das Informationsschreiben zukommen. Den Wortlaut finden Sie im Anschluss an diesen Text. Vorab einige Erläuterungen zum besseren Verständnis.

    Die Zahl der Asylbewerber mit türkischer Staatsbürgerschaft steigt seit Jahren beständig an. Im vergangenen Jahr lagen Türken mit 31.056 Asylanträgen knapp hinter Afghanen (36.156) bundesweit auf dem dritten Platz der größten Zuwanderergruppen. Die Spitzenposition in der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) halten weiterhin vorgebliche oder tatsächliche Syrer mit 79.433 Anträgen.

    Nur neun Prozent schutzberechtigt
    Entschieden wurde 2024 über 45.206 Asylanträge türkischer Staatsbürger. Die Zahl ist höher als die der gestellten Anträge, da es Überhänge aus den Vorjahren gibt. 219 Personen wurden vom BAMF als Asylberechtigte anerkannt, 3.720 als Flüchtlinge gemäß § 3 Asylgesetz. 246 Antragsteller erhielten sogenannten subsidiären Schutz nach § 4 Asylgesetz. Von 45.206 Antragstellern erhielten bundesweit also nur rund neun Prozent eine Schutzgewährung.

    Berlin ist vom Anstieg türkischer Asylanträge besonders betroffen, was sich unter anderem an der Zahl der Asylgerichtsverfahren zeigt. 2018 gab es beim Berliner Verwaltungsgericht nur zwei Kammern, die Prozesse türkischer Antragsteller bearbeiteten. Mittlerweile sind es zwölf Kammern, wie mein Bekannter berichtet. Jede dieser Kammern hat einen Vorsitzenden und mindestens zwei weitere Richter.

    Die Fälle, um die es hier geht, gehören zur Kategorie „Referenzpersonen“, so die amtlich vornehme Bezeichnung. Intern nennt man sie in Justiz und Verwaltung „Ankerpersonen“. Aus der Verbindung mit einer solchen Ankerperson, die in Deutschland oder einem anderen EU-Land lebt, können sich Ansprüche mannigfaltiger Art ergeben.

    Geschäftsmodell Scheinvaterschaft
    Ein Beispiel sind Scheinvaterschaften. Der Ablauf ist einfach und risikolos: Ein mittelloser Deutscher erkennt die Vaterschaft für ein ausländisches Kind an. Der Antragsteller muss dabei weder leiblicher noch sozialer Vater sein, der sich um das Kind kümmert. Ist das Kind einmal anerkannt, ist daran nicht mehr zu rütteln. Es wird deutscher Staatsbürger, seine Mutter erlangt ein legales Aufenthaltsrecht, und der Familiennachzug aus dem Herkunftsland wird problemlos möglich. Anschließend fließen Sozialleistungen, die zum Großteil der frischgebackene Vater und geschäftstüchtige „Vermittler“ abgreifen. Der Fun Fact: Die Übernahme einer Scheinvaterschaft ist nicht strafbar.

    Mit dieser Methode werden Frauen vor allem aus Afrika und Asien ins deutsche Sozialsystem geschleust. Bereits 2017 gab es nach Behördenschätzungen tausende von Fällen. Den jährlichen Schaden für den deutschen Staat bezifferte man damals auf über 150 Millionen Euro. Eine gewisse Berühmtheit erlangte letztes Jahr ein „Mr. Cash Money“, der bei Besuchen in Afrika mit Geldscheinen um sich wirft und einen stattlichen Fuhrpark unterhält. Der ursprünglich aus Nigeria stammende Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft hatte die Vaterschaft von 24 Kindern übernommen und damit insgesamt 96 Personen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschafft. Über 22.000 Euro im Monat soll „Mr. Cash Money“ von den Sozialkassen für die engere „Verwandtschaft“ erhalten. Die Kosten für die gesamte „Großfamilie“ belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr.

    Im Juni 2024 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, um den massenhaften Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung einzudämmen. Zu einem Beschluss im Bundestag kam es unter der Ampelregierung nicht mehr. Das Geschäftsmodell Scheinvaterschaft funktioniert daher weiter wie gewohnt.

    Scheinehen mit Bulgarinnen
    Bei der Masche, mit der ein Teil der türkischen Zuwanderer ein Bleiberecht erwirkt, ist es umgekehrt: Die Ankerperson ist kein Mann, sondern eine Frau. Und diese Frau ist keine Deutsche, sondern Bulgarin. Es ist davon auszugehen, dass sie für ihre Dienstleistung Geld erhält, genau wie entsprechende Vermittler.

    Der Ablauf ist wie folgt: Ein Türke reist – üblicherweise mit Hilfe von Schleppern – illegal ein und stellt einen Asylantrag. Der Antrag hat kaum Aussicht auf Erfolg, weil die Zuwanderung ganz überwiegend aus wirtschaftlichen Gründen stattfindet. Das weiß der Antragsteller auch, aber der Beginn des Asylverfahrens beim BAMF verschafft ihm erst einmal Zeit. Der Antragsteller erhält eine Aufenthaltsgestattung – ein Titel, den ihm das Landesamt für Einwanderung erteilt.

    Anschließend lernt der Türke auf wundersame Weise eine bulgarische Frau kennen, die er umgehend heiratet, und zwar angeblich in Bulgarien. Da Bulgarien EU-Mitglied ist, greift § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU. Der Türke wird zum „freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen“ und erhält vom LEA eine Aufenthaltskarte für Deutschland. In diesem Zuge prüft das Landesamt, ob eine Scheinehe vorliegt. Zitat LEA: „Regelmäßig befragen wir die Betroffenen dann, wie die Einreise des türkischen Staatsangehörigen nach Nordmazedonien erfolgte. Daraufhin folgen die wildesten und absurdesten Erklärungen.“

    Aber obwohl „in den meisten Fällen erhebliche Zweifel am Vorliegen einer tatsächlich schützenswerten familiären Lebensgemeinschaft“ bestehen, reichen diese Zweifel „jedoch oft nicht aus, um die Erteilung der Aufenthaltskarte zu versagen“ (siehe Originaltext unten).

    Der Weg zum Daueraufenthalt
    Der Türke vollzieht also auf den ersten Blick einen „Spurwechsel“ vom Asylrecht ins EU-Freizügigkeitsrecht. Tatsächlich fährt er jedoch zweigleisig, denn das Asylverfahren läuft parallel weiter. Entsprechend erhält der Antragsteller Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nach drei Jahren Ehe kann der Türke ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 Aufenthaltsgesetz erlangen. Dieses bleibt bestehen, selbst wenn die Ehe plötzlich „scheitert“, also geschieden wird.

    Außerdem gilt, wie das LEA schreibt: „Scheitert die Ehe jedoch (wie so oft und zu erwarten) vorzeitig, machen die türkischen Antragsteller die Rechte aus dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80) geltend, da sie regelmäßig durchweg gearbeitet haben.“ Sie können also auch aufgrund dieses EU-Türkei-Abkommens in Deutschland bleiben und arbeiten.

    Der weitere Weg: Nach insgesamt fünf Jahren kann der geschiedene Türke eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 Aufenthaltsgesetz beantragen, falls die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Unter anderem muss der Lebensunterhalt gesichert sein und der Antragsteller über ausreichenden Wohnraum verfügen. Eine Niederlassungserlaubnis gilt unbefristet und ist damit der „Mercedes unter den Aufenthaltstiteln“, wie es mein Bekannter formuliert. Danach kommt nur noch die Einbürgerung.

    Für die Verwaltungsgerichte sind die Hinweise des LEA im Hinblick auf eine Abschiebung von Bedeutung. Im Verwaltungsgerichtsverfahren beantragt der Kläger die Aufhebung eines abgelehnten Asylgesuches. Bei ihrer Entscheidung prüfen die Richter gleichzeitig das Vorliegen eines Abschiebehindernisses. Die wirksame Ehe mit einer EU-Bürgerin wäre ein solches Hindernis. Wenn die Kammer erkennt, dass eine Scheinehe vorliegt, kann der Antragsteller abgeschoben werden. Ob dies tatsächlich geschieht, ist eine andere Frage.

    Das LEA-Schreiben im Wortlaut
    Hier das Informationsschreiben des Landesamtes für Einwanderung an das Berliner Verwaltungsgericht im Wortlaut (Orthografie wie im Original):

    Ich bin [Funktion gelöscht, die Red.] des Landesamtes für Einwanderung. In der Tat hat die Zahl der Eheschließungen türkischer männlicher Staatsangehöriger und bulgarischer Frauen überhandgenommen.

    Ich/wir beurteilen diese Entwicklung wie folgt: Die türkischen männlichen Staatsangehörigen stellen in der Mehrheit der Fälle (wissentlich) einen von vornherein nicht erfolgversprechenden Asylantrag. Bis das BAMF über diesen entscheidet findet die Eheschließung mit einer bulgarischen Frau statt.

    Leider bestehen in den meisten Fällen erhebliche Zweifel am Vorliegen einer tatsächlich schützenswerten familiären Lebensgemeinschaft. Diese reichen jedoch oft nicht aus, um die Erteilung der Aufenthaltskarte zu versagen. Scheitert die Ehe jedoch (wie so oft und zu erwarten) vorzeitig, machen die türkischen Antragsteller die Rechte aus dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrets vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80) geltend, da sie regelmäßig durchweg gearbeitet haben.

    Demzufolge sehe ich das Asylverfahren nur als Mittel zum Zweck, als sog. „Trojanisches Pferd“, um zunächst im Bundegebiet Fuß zu fassen und Zeit zu gewinnen.

    In diesem Zusammenhang möchte gerne noch auf folgendes Phänomen hinweisen: Die Eheschließungen finden in der Mehrzahl der Fälle in Nordmazedonien, genauer gesagt, fast ausschließlich in dem Dorf/in der Kleinstadt Slupchane vor nur einem Standesbeamten, Ibraim Zumberi, statt.

    Wir haben erhebliche Zweifel an dem Vorliegen „echter“ schützenswerter Lebensgemeinschaften, da regelmäßig keine Reisebewegungen (zumindest zum Zeitpunkt der Eheschließung) nach und aus Nordmazedonien aus den Pässen der Drittstaatsangehörigen hervorgehen. Teilweise befinden sich die Pässe zum Zeitpunkt der Eheschließung sogar in meiner Behörde (vordergründig in der Abteilung A, da in der Mehrheit der Fälle wie oben bereits erwähnt -, die türkischen Staatsangehörigen zuvor (wissentlich) einen - in 99 % der Fälle nicht erfolgversprechenden Asylantrag gestellt haben).

    Regelmäßig befragen wir die Betroffenen dann, wie die Einreise des türkischen Staatsangehörigen nach Nordmazedonien erfolgte. Daraufhin folgen die wildesten und absurdesten Erklärungen. Mal sei man nur mit der türkischen ID-Karte eingereist (türkische Staatsangehörige dürfen nur mit einem Nationalpass nach Nordmazedonien einreisen), dann heißt es wieder die Einreise erfolgte illegal usw. Die Antragsteller können häufig nicht einmal wiedergeben, welche Personaldokumente bei der „vermeintlichen“ Eheschließung vorgelegt werden mussten. Wir gehen eher davon aus, dass die Eheleute bei der Eheschließung eben nicht persönlich anwesend waren.

    Diese Fälle werden derzeit seitens meines Referates bzw. seitens Behörde genau geprüft und die Erteilung einer Aufenthaltskarte erfolgt ausdrücklich nicht.

    Aus Sicht eines objektiven Betrachters sprechen u.E. gewichtige und belastbare Anhaltspunkte für ein kollusives Zusammenwirken des nordmazedonischen Standesbeamten mit den betreffenden Antragstellern.

    Es wird anheimgestellt, die vorgenannten Erkenntnisse auch anderen Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin zur allgemeinen Information weiterzugeben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    [Name gelöscht, die Red.]

    https://www.achgut.com/artikel/der_g...iratsschwindel
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  8. #318
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    AW: Einmal Türke, immer Türke

    Wer wurde schon mal gefragt, ob er/sie einen Ausländer für Geld heiratet?

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