Eklatante Steuererhöhungen schon für Geringverdiener, im Modell 1 ohne Kinder:

Um welche Summen es bei der aktuell diskutierten Einschränkung des Ehegattensplittings geht, hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) errechnet. Bei kinderlosen Paaren muss ein Partner, der auf ein Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr kommt, nach dem neuen Modell 361 Euro mehr Steuern zahlen, bei 60.000 Euro wären es 815 Euro. Wer Kinder hat, wird nach IW-Berechnungen etwas stärker belastet.

Mit Kindern wird die Steuerbelastung sogar höher:


Bei 30.000 Euro sind es 390 Euro, bei 60.000 Euro liegt die zusätzliche Steuerbelastung bei 1215 Euro. „Bereits in der bedeutsamen Einkommensgruppe ab 20.000 Euro je Erwachsenem“ seien die Auswirkungen mit etwa 200 Euro im Jahr bei verheirateten Paaren mit Kindern bereits spürbar, heißt es in der Studie. Die Maximalbelastung liege bei kinderlosen Paaren bei 1250 Euro, bei Ehepaaren mit Kindern bei 1800 Euro.

Und hier noch einmal nach Tabelle:



Sieht also so aus:

Bei einem Bruttoeinkommen unter 20.000 Euro - also eindeutig Geringverdiener:

Mehrbelastung:

10.001-20.000 Euro brutto kinderlos: 32,-- Euro mit Kindern: 48,-- Euro
20.001-30.000 Euro brutto kinderlos: 167,-- Euro mit Kindern: 198,-- Euro
30.001-40.000 Euro brutto kinderlos: 361,-- Euro mit Kindern: 390,-- Euro
40.001-50.000 Euro brutto kinderlos: 459,-- Euro mit Kindern: 612,-- Euro
50.001-60.000 Euro brutto kinderlos: 721,-- Euro mit Kindern: 1.002,-- Euro
60.001-70.000 Euro brutto kinderlos: 815,-- Euro mit Kindern: 1.215,-- Euro
70.001-80.000 Euro brutto kinderlos: 695,-- Euro mit Kindern: 1.274,-- Euro
80.001-100.000 Euro brutto kinderlos: 743,-- Euro mit Kindern: 1.315,-- Euro

bei mehr als 100.000 Euro: kinderlos: 1.245,-- Euro, mit Kindern 1.796,-- Euro.

Eigentlich hätte man das Splitting ja komplett abgeschafft, wenn da nicht die bereits geschlossenen Ehen wären, die in diesem Fall die Parteien nicht wählen würden und zudem vor das Verfassungsgericht zögen. Also möchte man bereits bestehende Ehen von der Reform ausnehmen.
Den neuen Ehen kann man aus Gründen der Verfassungsmäßigkeit das Splitting auch nicht ersatzlos streichen, denn


In der Diskussion ist keine Komplettabschaffung des Ehegattensplittings. Dies wäre schon verfassungsrechtlich problematisch. Schließlich sind Ehepartner einander zum Unterhalt verpflichtet. Zumindest ein Teil des Einkommens des einen Ehepartners muss deshalb innerhalb der Gütergemeinschaft Ehe wie Einkommen des anderen behandelt werden.

Also trickst man hier mit Grundfreibeträgen, die man zukünftig nach Belieben ändern und abschmelzen kann und die sich steuerrechtlich sowieso auf Höhe der Bedarfssätze der Sozialhilfe beziehungsweise ja schon darunter bewegen:


Als Ausweg gilt die Idee eines sogenannten Realsplittings. Dabei werden die Ehepartner im Prinzip individuell besteuert, aber der Hauptverdiener kann steuerlich einen Betrag an den Partner übertragen – der ist allerdings anders als beim Ehegattensplitting gedeckelt. Dadurch nimmt der Splittingvorteil ab, je größer die Einkommensunterschiede innerhalb der Ehe sind.

https://www.welt.de/wirtschaft/plus233938182/Rot-Rot-Gruen-will-das-Realsplitting-das-kann-Sie-bis-zu-1800-Euro-jaehrlich-kosten.html

Damit wird natürlich mehr Geld in die Staatskassen gespült, mindestens mal von den Menschen, die ihren Lebensunterhalt erarbeiten und auch die, die ihn mit Mindestlöhnen und als Geringverdiener erarbeiten müssen. Das ist die Sozialpolitik der Linken, der SPD und der Grünen.