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    Corona: Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte, die in Quarantäne müssen

    Nach langer Impfstoffknappheit kann sich jetzt jeder gegen Covid-19 impfen lassen. Wer darauf verzichtet, dem droht in Quarantäne der Verlust der Lohnfortzahlung.
    Arbeitnehmer, die sich bewusst gegen eine Corona-Impfung von BiontechPfizer, Moderna & Co. entscheiden, riskieren im Quarantänefall möglicherweise ihr Gehalt. Darauf hat eine Rechtsanwältin nun deutlich hingewiesen.
    Normalerweise läuft die Gehaltszahlung im Quarantänefall so ab: Muss ein Mitarbeiter auf Anweisung des Gesundheitsamts unverschuldet in Quarantäne (etwa nach Kontakt mit einem Corona-Erkrankten oder nach einer Reise), so ist der Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen* verpflichtet, in den ersten sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung, genauer gesagt eine Entschädigungszahlung, in Höhe des Nettogehalts an den Mitarbeiter auszuzahlen. Das Unternehmen kann sich diese Zahlung von den Länderbehörden zurückholen. So regelt es das Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG).
    Inzwischen besteht für jeden ein Impfangebot – das wirkt sich auf Gehaltszahlung aus

    Der Grund ist ein Zusatz des Infektionsschutzgesetzes, das zum 1. Mär 2020 mit dem Masernschutzgesetz aufgenommen wurde: „Danach bekommen diejenigen keine Quarantäne-Entschädigung, die durch Impfung eine Quarantäne hätten vermeiden können“, erklärt Anne-Franziska Weber, Rechtsanwältin beim Beratungsunternehmen Ecovis, in einem Interview mit Focus Online.
    Bisher konnten Betroffene die Quarantänepflicht durch eine Covid-Impfung noch nicht umgehen, da das entsprechende Impfangebot nicht bestand bzw. der Impffortschritt das nicht ermöglicht hat. Dem ist jetzt nicht mehr so. „Das wirkt sich wiederum auf den Entschädigungsanspruch aus“, so die Rechtsexpertin. Das gelte natürlich nicht für Beschäftigte, die sich gar nicht impfen lassen können. „Ist ein Arbeitnehmer unverschuldet ungeimpft, hat er Anspruch auf Quarantäneentschädigung“, so die Expertin.
    Impfstatus darf vom Arbeitgeber erfragt werden

    Damit Arbeitgeber allerdings prüfen können, ob Anspruch auf Quarantäneentschädigungen besteht, müssen sie allerdings auch wissen, ob ihr Mitarbeiter geimpft ist Darf der Chef dann einfach nachfragen? „Rein arbeitsrechtlich gesehen könnten Arbeitgeber in diesem Fall Anspruch auf eine Auskunft haben“, so Weber. „Voraussetzung für den Anspruch ist, dass ohne die Auskunft Nachteile entstehen können. Das ist hier der Fall.“ Der Arbeitgeber kann sich die Information über den Impfstatus eben nicht anderweitig beschaffen.
    Verweigerung der Lohnfortzahlung bei Covid-Erkrankung?

    Und was passiert mit Ungeimpften, die tatsächlich auch an Covid-19 erkranken? Könnte ihnen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigert werden? „Das wäre durchaus vertretbar“, so die Anwältin weiter. Entgeltfortzahlung stehe allerdings allen zu, die unverschuldet krank werden. „Den Einzelfall müsste auf jeden Fall ein Rechtsanwalt prüfen. Klarheit wird hier erst die Rechtsprechung schaffen können.“
    https://www.merkur.de/leben/karriere...-90942947.html

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    Das war der erste Teil der Geschichte, der zweite ist, dass das Grün regierte Baden-Württemberg genau damit ernst macht. Keine Entschädigungen bzw. Lohnfortzahlungen mehr für Ungeimpfte. Das ab 15. September:

    Baden-Württemberg will Entschädigungen für Nichtgeimpfte beenden

    Nicht gegen Corona geimpfte Personen, die wegen der Corona-Pandemie in häusliche Quarantäne müssen, können in Baden-Württemberg bald nicht mehr mit einer Entschädigung ihres Verdienstausfalls rechnen. Nach dem Infektionsschutzgesetz gebe es keine solche Entschädigung, wenn die häusliche Absonderung durch eine vorherige Schutzimpfung hätte vermieden werden können, teilte das baden-württembergische Gesundheitsministerium in Stuttgart mit.

    Ab 15. September müssten Nichtgeimpfte nun damit rechnen, dass entsprechende Anträge für eine Entschädigung vom Land abgelehnt werden. Dies gelte auch für nicht geimpfte Kontaktpersonen, die in Quarantäne müssen, hieß es weiter. Grund dafür sei, dass bis zum 15. September alle Menschen in Baden-Württemberg bei Haus- oder Betriebsärzten und in Impfzentren die Möglichkeit für eine Immunisierung hätten.

    Die Regelung gelte allerdings nicht, wenn eine Schutzimpfung, etwa aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann, oder wenn die Absonderung im Einzelfall trotz eines gültigen Status als immunisierte Person erfolgt. Denn vollständig geimpfte oder genesene Kontaktpersonen, die nicht selbst positiv getestet wurden, müssten nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne.

    https://www.welt.de/vermischtes/live...e-geplant.html

    Zudem hat Spahn durchgesetzt, dass Arbeitgeber den Impfstatus abfragen dürfen, vorerst in "sensiblen Bereichen":

    Die große Koalition hat sich nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) darauf verständigt, dass Arbeitgeber in besonders sensiblen Bereichen wie Altenpflege und Kinderbetreuung nach dem Impfstatus ihrer Beschäftigten fragen dürfen. Spahn sagte im Gespräch mit dem Magazin „Der Spiegel“, Union und SPD seien sich darin einig.

    Zuvor hatten bereits andere Medien über die Einigung zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD berichtet. In einer am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Corona-Arbeitsschutzverordnung war ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Impfstatus der Beschäftigten noch nicht enthalten gewesen.
    https://www.welt.de/vermischtes/live...e-geplant.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Corona: Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte, die in Quarantäne müssen

    Es geht noch weiter, das Papier wurde übrigens im Schnelldurchgang heute beschlossen:

    Die GroKo plant einen Corona-Hammer für unter anderem Praxen und Heime: Arbeitgeber sollen Ungeimpften einen Job verweigern oder sie versetzen können!

    Das geht aus einem Papier hervor (liegt BILD vor), das Union und SPD gestern Abend (20.32 Uhr) an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses verschickten. An diesem Freitag soll der Ausschuss diesem Entwurf zustimmen, in der kommenden Woche dann der Bundestag!

    Eigentlich sollte im Infektionsschutzgesetz nur die Inzidenz als Richtwert für Corona-Maßnahmen abgeschafft werden. Doch über Nacht kam eine weitreichende Änderung hinzu: Arbeitgeber in bestimmten Unternehmen und Einrichtungen sollen den Impfstatus der Beschäftigten abfragen dürfen.

    Und es geht noch weiter: Der Impfstatus darf über die „Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung“ entscheiden.

    Heißt im Klartext: Wer nicht geimpft ist, kann gefeuert oder nicht angestellt werden!

    Die Möglichkeit der Impf-Abfrage soll während der Corona-Notlage gelten, die der Bundestag vergangene Woche für weitere drei Monate verlängert hatte.

    https://www.bild.de/politik/inland/p...0386.bild.html

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Und weiter dazu (gleicher Link):

    Gelten sollen die Regeln im Falle einer pandemischen Lage unter anderem für Kliniken, Arztpraxen, Kitas, JVAs, Pflegeheime und andere Wohn- und Betreuungseinrichtungen.

    FDP-Gesundheitsexperte Wieland Schinnenburg (62): „Das Vorgehen der GroKo-Fraktionen ist katastrophal: Ein so gewichtiges Thema und so weitreichende Änderungen in einem Gesetz über Nacht durchpeitschen zu wollen, ist unanständig.“

    „Der Arbeitgeber kann (...) vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID19) verlangen“, heißt es im entsprechenden Entwurf eines Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD.

    Gerade in Kita, Schule und Heim könne es „im Interesse des Infektionsschutzes“ nötig sein, Beschäftigte hinsichtlich ihres Corona-Impf- und Serostatus „unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen“. Der Serostatus gibt Aufschluss über Antikörper....

    https://www.bild.de/politik/inland/p...0386.bild.html
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    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #3
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    AW: Corona: Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte, die in Quarantäne müssen

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    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #4
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    AW: Corona: Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte, die in Quarantäne müssen

    Im Quarantäne-Fall Ungeimpften droht Lohnausfall!
    ● Spahn macht wegen zu geringer Impfquote Druck
    ● Erste Bundesländer beschließen Zahlungsstopp

    Wer amtlich angeordnet in Quarantäne muss und in der Zeit nicht arbeiten kann, hat einen Anspruch auf Lohnersatzzahlungen. Für ungeimpfte Arbeitnehmer könnte sich das jedoch bald ändern. Erste Bundesländer haben den Zahlungsstopp schon beschlossen.

    Gesundheitsminister Jens Spahn (41, CDU) sprach sich am Mittwoch dafür aus, dass ungeimpfte Arbeitnehmer im Fall einer Quarantäne Lohnabzüge hinnehmen müssen.

    Zwar liege die Handhabe bei den Bundesländern, sagte Spahn. Aber er könnte es sehr gut nachvollziehen, wenn ungeimpfte Arbeitnehmer im Quarantänefall keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hätten. DENN, so Spahns Argumentation: „Am Ende sind es die Steuerzahler, die die Lohnersatzleistung finanzieren – für jemanden, der sich hätte impfen lassen können.“

    „Ich sehe nicht ein, warum auf Dauer andere zahlen sollen, wenn sich jemand nicht für die kostenlose Impfung entscheidet, wenn er könnte“, so Spahn weiter und zog einen Vergleich zu den Corona-Tests, die ab dem 11. Oktober nicht mehr vom Staat gezahlt werden.

    458 Millionen Euro für Lohnfortzahlungen

    Die Kosten, die den Ländern in den letzten eineinhalb Jahren durch Lohnfortzahlungen entstanden sind: rund 458 Millionen Euro!

    SPITZENREITER ist Nordrhein-Westfalen, 120 Millionen Euro zahlte das Land an Entschädigungen. Bremen zahlte rund 4,7 Millionen Euro, Sachsen 25,1 Millionen Euro und Bayern 83 Millionen Euro.

    Im Infektionsschutzgesetz ist geregelt, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn eine Quarantäne zum Verdienstausfall führt. ABER: Die Regelung sieht auch vor, dass der Anspruch entfallen kann, wenn die Quarantäne durch eine Impfung hätte vermieden werden können.

    ▶︎ Darauf beruft sich Baden-Württemberg jetzt als erstes Bundesland: Ab dem 15. September soll keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne gezahlt werden, denn bis dahin hätte jeder die Chance auf eine Corona-Schutzimpfung gehabt.

    ▶︎ Rheinland-Pfalz schließt sich dieser Handhabung an, ab dem 1. Oktober soll es keine Lohnfortzahlung mehr für Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne geben. Und auch in Hessen müssten nicht geimpfte Personen damit rechnen, dass Anträge auf Entschädigung für Quarantäne-Verdienstausfälle künftig abgelehnt werden – ein konkreter Zeitpunkt wurde aber nicht genannt.

    ▶︎ Anders Berlin: Dort wird an der Entschädigung festgehalten.

    ▶︎ In Bayern soll in jedem Einzelfall über eine Entschädigung entschieden werden, um die zu berücksichtigen, die gegebenenfalls von der Impfempfehlung nicht erfasst sind.

    ▶︎ Viele Landesregierungen haben über eine solche Regelung noch nicht entschieden. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein dringen auf eine einheitliche Regelung in ganz Deutschland.

    ...

    https://www.bild.de/politik/inland/p...9848.bild.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5
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    AW: Corona: Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte, die in Quarantäne müssen

    Am Ende bleiben nur noch die Migranten als Ungeimpfte. Da sie nicht arbeiten, gibt es auch keine Lohnfortzahlung.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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