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    «Bockiger Moslem» vor Gericht - «Schweizer Gesetze sind rassistisch» - 20 Minuten

    Darum gehts:

    Emir Tahirovic (46) stand erneut vor Gericht, weil er seine Tochter nicht in ein obligatorisches Schullager gehen liess.

    Zudem ist er wegen Sozialhilfebetrugs und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen angeklagt.

    Ihm droht eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.

    Danach soll er laut Antrag der Staatsanwaltschaft die Schweiz für zehn Jahre verlassen müssen.

    Seiner Frau, die ebenfalls angeklagt ist, droht ebenfalls ein Landesverweis.

    Der Prozess fand am Donnerstag vor dem Kreisgericht Rheintal statt.


    Damit ist die Urteilsverkündung abgeschlossen. Und auch dieser Ticker wird nun beendet. Danke fürs Mitlesen.

    Keine wirkliche Integration
    Auch bei der Ehefrau sieht das Gericht keine wirkliche Integration. Zwar arbeite die Frau, doch sie habe lange von der Sozialhilfe gelebt und dort einen Schuldenberg angehäuft. «Wir konnten nichts entdecken, das es rechtfertigen würde, sie nicht des Landes zu verweisen.» Das sei sowieso nur bei einem Härtefall möglich gewesen.

    Doch das öffentliche Interesse an einem Landesverweis wiege weit höher als das persönliche Interesse der Ehefrau. «Sie wurden mehrfach bei Gerichtsverfahren verurteilt und haben Schulden.»

    Landesverweis war nötig
    «Aus Sicht des Gerichtes sind Sie in der Schweiz nicht integriert», sagt der Richter zu Emir Tahirovic. «Sie leben über Jahre von der Sozialhilfe, haben wenig Kontakt zu Leuten, die hier integriert sind.»

    «Wir sehen keinerlei Integration. Sie befassen sich nicht mit dem Leben hier und der Kultur. Es spricht nichts dafür, dass sie nicht des Landes verwiesen werden sollten.» Der Landesverweis werde auch im Schengener Informationssystem ausgeschrieben.

    Der Richter begründet nun das Urteil
    Schullager sind wichtig für die Entwicklung der Kinder. «Das öffnet und schärft den Geist. Gerade auch weil man mit anderen Kulturen und Weltbildern in Kontakt kommt», so der Richter. «Das ist zentral in der Schweiz.»

    Trennung von anderen Kulturen sei der falsche Weg. Und sicher nicht Ausdruck von Integration.

    «Es ist das dritte Mal, dass Sie wegen derselben Delikte hier sitzen. Sie haben es zum dritten Mal nicht begriffen.» Es sei eine Frage, was es noch braucht, bis man es begreift. Geldstrafen kommen nicht mehr in Frage, gerade weil die Bussen von anderen Personen beglichen wurden. Zwei Mal scheint das geklappt zu haben. Doch damit ist jetzt Schluss.

    «Da Bussen nichts gebracht haben, wurde auf Freiheitsstrafe entschieden.»

    Acht Monate Gefängnis und Landesverweis
    Das Gericht hat das Urteil gefällt.

    Emir Tahirovic wird des ungerechtfertigten Bezugs der Sozialhilfe und der mehrfachen Verletzung der Fürsorgepflichten schuldig gesprochen.

    Er kassiert dafür eine Freiheitsstrafe von acht Monaten und einen Landesverweis von fünf Jahren.

    Die Ehefrau wird wegen des ungerechtfertigten Bezugs von Sozialhilfe und Verletzung der Fürsorgepflichten ebenfalls schuldig gesprochen. Sie wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Auch sie wird für fünf Jahre des Landes verwiesen.

    «Nachdem bei ihnen eine Geldstrafe nichts bewirkt hat, haben wir uns für eine Freiheitsstrafe entschieden», so der Richter.

    Frau Tahirovic: «Hoffentlich kann ich in der Schweiz bleiben»
    Nun folgt das Schlusswort von Emir Tahirovic.

    «Ich habe mich lange in St. Margrethen wohl gefühlt. Man hat mich gut behandelt.»

    Dann beginnt er kurz mit einem politischen Rundumschlag, wird aber vom Richter unterbrochen.

    Frau Tahirovic sagt, dass sie hoffe, dass sie in der Schweiz bleiben könne.

    Damit ist die Verhandlung geschlossen. Die Urteilseröffnung folgt um 18.30 Uhr.

    Es folgt der zweite Vortrag des Verteidigers von Emir Tahirovic. Er wiederholt, dass kein Sozialhilfebetrug vorliege. Die Verteidigerin der Ehefrau verzichtet auf einen zweiten Vortrag.

    «Es spricht nichts für das Ehepaar. Gar nichts.»
    Nun folgt der zweite Vortrag der Staatsanwältin.

    Wenn heute kein Urteil wegen Betrug oder ungerechtfertigten Bezug von Sozialhilfe gefällt werde, können die Gerichte in der Schweiz einpacken, so die Meinung der Staatsanwältin. «Die Gemeinde wurde getäuscht.» Für die Behörden sei die Zusammenarbeit mit dem Ehepaar Tahirovic sehr mühsam. Den Belegen hätte die Gemeinde immer nachrennen müssen. Zudem wurde Bargeld bei der Übergabe genutzt. «Und das heute, wo jeder E-Banking nutzt.»

    Dass bei Sozialhilfebetrug ein obligatorischer Landesverweis erfolgt, sei so gewollt. Darüber wurde abgestimmt. Das Ehepaar hatte jahrelang Chancen, sich zu bessern. «Es spricht nichts für das Ehepaar. Gar nichts.» Erst jetzt, wenn man quasi das Messer am Hals hat, zeige man etwas Einsicht. «Verwarnungen an das Ehepaar hat es genügend gegeben.»

    Sie war ihrem Mann hörig
    Jetzt hat die Verteidigerin der Ehefrau das Wort. Sie beantragt Freisprüche und einen Verzicht der Landesverweisung.

    Ihre Mandantin habe sich nicht um finanzielle Angelegenheiten gekümmert. Sie kann sich nicht mehr erinnern, was sie alles für Dokumente unterschrieben habe – auch nicht jenes, das Meldungen von Einkünften von Sozialhilfeempfängern verlangt.

    Bezüglich der Kindererziehung war sie ihrem Mann hörig. «Sie war selbst nicht in der Lage, andere Entscheidungen zu treffen.» Heute wisse ihre Mandantin, dass das nicht richtig war.

    Das Strafmass sei bei höchstens fünf Monaten bedingt anzusetzen.

    Bezüglich des Landesverweises liegt laut Verteidigerin ein Härtefall vor. «Sie lebt seit 20 Jahren in der Schweiz.» Zudem sind alle fünf Kinder in der Schweiz geboren und besitzen die Bewilligung C. Das jüngste Kind ist vier Jahre alt.

    Die Trennung von Emir Tahirovic sei damals, als sie eingereicht wurde, auch so gewollt gewesen. Die Beziehung zu Bosnien sei nur noch lose. Zudem seien seit fünf Jahren keine neuen Delikte begangen worden und die Kinder würden mittlerweile alle Schulveranstaltungen besuchen. Die Kinder wären die Leidtragenden, wenn die Mutter nach Bosnien zurückkehren müsse.

    Verteidiger verlangt Freispruch
    Nun spricht der Verteidiger von Emir Tahirovic. Er verlangt einen Freispruch. Auf einen Landesverweis sei zu verzichten.

    Er begründet das damit, dass die erhaltenen Zahlungen ausschliesslich für Begleichung der Bussen und Anwaltskosten genutzt wurden. Für solche Kosten hätte man vom Sozialamt niemals Geld bekommen.

    Dass die Zuwendungen bar entgegengenommen wurden, habe nichts mit Verschleiern zu zu tun. «Das ist unter Verwandten normal.» Vorliegend könne man höchstens von einem Betrug durch Unterlassen sprechen. Zudem: «Ein Unterlassen der Meldepflicht ist kein Betrug.»

    Der Deliktsbetrag würde laut Verteidiger bei rund 30'000 Franken liegen. Das ist seiner Meinung nach ein geringes Vergehen.

    Die allfällige Strafe könne höchstens bei sechs Monaten bedingt liegen. Eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen ist für den Verteidiger das höchste angebrachte Strafmass. Schliesslich habe sich Emir Tahirovic in den letzten fünf Jahren tadellos verhalten. Die Kinder hätten in den letzten fünf Jahren an allen Schulveranstaltungen teilgenommen. «Es hat ein Umdenken stattgefunden.» Tahirovic sei schon lange in der Schweiz und ist verantwortlich für seine Kinder. Auf eine Landesverweisung soll das Gericht verzichten. «Die Kinder würden ein Elternteil verlieren.» Deshalb liege ein Härtefall vor.

    «Genug ist genug»
    «Selbst bei der Tochter hat die berufliche Integration nicht geklappt», so die Staatsanwältin. Die mittlerweile Volljährige sei von der Sozialhilfe abhängig. Die Familie verkehre vor allem in salafistischen Kreisen. Das Paar stand wiederholt vor Gericht. «Genug ist genug», sagt die Staatsanwältin. Das Ehepaar soll des Landes verwiesen werden.

    «Zusammenfassend sind die Schuld und die Taten des Ehepaars ausgewiesen. Die beiden sollen für zehn Jahre des Landes verwiesen werden», sagt die Staatsanwältin zum Abschluss ihres Plädoyers.

    «Arbeitswille – negativ»
    Nun spricht die Staatsanwältin über den geforderten Landesverweis des Ehepaars.

    Beim Ehepaar sehe man keine Integrationsbemühungen, im Gegenteil. «Arbeitswille – negativ», resümiert die Staatsanwältin.

    Ein Härtefall liege nicht vor. Sozialhilfebetrug ist ein Delikt, das einen Landesverweis verlangt. Die Staatsanwältin hält am Antrag der Landesverweisung fest. Die Ausschaffung sei im öffentlichen Interesse, da die Familie den sozialen Frieden in St. Margrethen belastet habe und zudem dem Staat auf der Kasse liegt. Zudem hatte die Familie in den letzten Jahr diverse Chancen erhalten, ihr Verhalten zu ändern.

    Ausführungen zu Emir Tahirovic würden sich laut Staatsanwältin eigentlich erübrigen. «Die Scharia steht für ihn ja eh über allem.» Zudem interessieren ihn Gesetze nur, wenn es darum geht, Geld beim Staat abzuholen. Bei Leistungen für die Allgemeinheit halte er sich zurück. «Für einige zugewiesenen Arbeiten war sich Emir Tahirovic zu fein», so die Staatsanwältin. Putzarbeiten habe er abgelehnt, weil er diese als Strafe des Sozialamts erachtete.

    Verwerflich und unterirdisch
    Nun geht es um die Vorwürfe des Sozialhilfebetrugs.

    Wenn die Familie die Zuwendungen vom Islamischen Zentralrat und anderen Vereinen oder Personen beim Sozialamt angegeben hätte, wäre die Sozialhilfe gekürzt worden. «Das wurde verhindert, in dem das Geld bar angenommen wurde und nicht gemeldet wurde», sagt die Staatsanwältin.

    Unwissen bezüglich Meldepflicht der Beträge hält die Staatsanwältin für Humbug. «Schliesslich hat die Familie seit 2011 Sozialhilfe bezogen. Die Familie hätte zumindest das Gespräch mit dem Sozialamt suchen müssen. «Das taten sie aber bewusst nicht». Schliesslich hätten die beiden Kürzungen der Leistungen verhindern wollen.

    «Die Tat ist verwerflich und unterirdisch», sagt die Staatsanwältin. Schliesslich müsse die Allgemeinheit für die Kosten der ausbezahlten Sozialhilfe aufkommen. Schlimm sei auch, dass sie in den Befragungen nie Reue beim Ehepaar feststellen. Man verstecke sich immer hinter der Religion.

    «Sozialhilfegelder sind aber für Leute in Not und Personen, die aus gewissen Gründen nicht arbeiten können», sagt die Staatsanwältin. Bei den Tahirovics seien aber immer die anderen schuld gewesen, dass sie nicht arbeiten konnten. Meist aus religiösen Gründen.

    Bezüglich Strafe komme bei Emir Tahirovic keine bedingte Strafe in Frage. «Er ist uneinsichtig.» Bei der Frau stelle man teilweise ein Umdenken fest. Deshalb ist eine bedingte Strafe möglich.

    Hoffentlich stehen diese Leute zum letzten Mal vor Gericht
    Mittagspause ist vorbei. Nun folgt das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. «Ich liebe die Sharia. Sie steht über jeder Rechtsordnung.» Das habe Emir Tahirovic in der Sendung Rundschau gesagt. Die Familie sei immer wieder vor Gericht gewesen. Sie hoffe, dass es heute das letzte Mal sei und der Familie das Aufenthaltsrecht entzogen würde.

    Die Staatsanwaltschaft hält an ihren Anträgen fest. Zudem fordert sie, dass Tahirovic nach der Ausschaffung im Schengen-Informationssystem ausgeschrieben werde.

    Die Staatsanwaltschaft glaubt nicht, dass jemals eine ernsthafte Trennung und anschliessende Scheidung in Erwägung gezogen wurde. Das sei wohl nur so angekündigt worden, um bei der Sozialhilfe optimalere Bedingungen zu erhalten.

    Nun folgt die Mittagspause. Es geht um 14.35 Uhr mit den Parteivorträgen weiter.

    Intelligent und gerissen
    Nun stellt die Staatsanwältin Fragen an Frau Tahirovic. Doch zuerst folgt eine Ansage. Die Staatsanwältin sagt, sie halte die Frau für intelligent und gerissen. Das bezieht sich auf die mutmassliche Austricksung des Sozialhilfesystems. Es sei auffällig, dass sich die Frau genau dann in St. Margrethen abgemeldet habe, als ihr Mann für kurze Zeit im Kanton Zürich eine Arbeit hatte. Kurze Zeit später war die Arbeitsstelle weg und die Frau habe wieder Sozialhilfe beantragt. Das Thema Trennung vom Ehemann sei dann auch wieder vom Tisch gewesen. Die Staatsanwältin wirft der Frau vor, dass Verhaltensänderungen nur hinsichtlich einer drohenden Ausschaffung erfolgt seien.

    «Landesverweis wäre schlimm für mich»
    Mehrfach wurde die Frau wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und Verstössen gegen das kantonale Volksschulgesetz verurteilt. Nun stehen wieder dieselben Vorwürfe im Raum. Der Richter möchte wissen, weshalb das so ist.

    «Das war damals eine falsche Entscheidung», sagt die Frau. Sie habe zum Wohl der Kinder ihre Meinung geändert.

    Der Richter fragt nun, was der drohende Landesverweis für sie bedeuten würde.

    «Das wäre ganz schlimm», sagt sie. In den letzten Jahren habe sich die Situation für Familie deutlich verbessert. «Ich fühle mich in der Schweiz sehr wohl.» Nie habe sie erlebt, dass sie schlecht behandelt wurde. «Ich fühle mich hier normal.» Sie möge die Freiheit in der Schweiz, bringt sie zum Ausdruck. Nach Bosnien gehe sie nur alle zwei – drei Jahre.

    Der Richter weist darauf hin, dass man in der Schweiz neben der Freiheit auch Regeln habe, an die man sich halten müsse.

    «Ich kann mir nicht vorstellen, wieder in Bosnien zu leben», sagt Frau Tahirovic. Ihr ganzes Erwachsenenleben habe sie in der Schweiz verbracht. Die Kinder seien hier aufgewachsen. Sie will hier in der Schweiz bleiben mit ihren Kindern und arbeiten.

    Geschlechtergetrenntes Schwimmen war nicht möglich - also ging Tochter nicht zum Unterricht
    Jetzt geht es um einen Vorfall im Sommer 2016, als die Tochter die Schulklasse nicht ins Schwimmbad zum Schwimmunterricht begleitet hatte. Der Richter möchte wissen, weshalb. «Die Tochter hat privat schwimmen gelernt», sagt Frau Tahirovic so grundsätzlich zum Thema Schwimmen. «In der Schule gab es keine Möglichkeit, dass Mädchen nur unter sich schwimmen, getrennt von den Jungen.» Deshalb sei die Tochter in der Schule geblieben und habe dort im Gruppenraum alleine für sich am Schulmaterial gearbeitet.

    Ein Vorfall während des Fastenmonats Ramadan kommt nun zur Sprache. Die Tochter hätte bei einem Orientierungslauf teilnehmen sollen. Der Tochter wurde angeboten, diesen spazierend zurückzulegen. Laut Anklage konnte das Mädchen nur 300 Meter gehen, dann hat sie aufgegeben. Der Richter weist darauf hin, dass den Eltern die Fürsorgepflicht obliegt und sie dafür zu sorgen haben, dass die Kinder an solchen Aktivitäten teilnehmen und dazu auch imstande sind. Auch am Sportunterricht habe die Tochter während des Ramadans nicht teilgenommen. Die Eltern seien Vorbilder, sagt der Richter und weist darauf hin, dass das, was zu Hause vorgelebt wird, sich auf die Kinder auswirkt.

    «Ich war damals nicht stark genug»
    Nun geht es um den Vorwurf, dass die Tochter unentschuldigt nicht an einem Schullager teilgenommen hatte. «Ich war damals nicht stark genug, um zu sagen, sie soll ins Lager gehen», sagt Frau Tahirovic. «Ich war mich nicht sicher, was richtig ist.»

    Der Richter weist darauf hin, dass die Tochter ja nicht mit irgendeinem Typen im Ausgang gewesen wäre, sondern in Obhut der Schule, wo sie betreut und unterrichtet wird. «Ich war damals nicht in der Lage, eine Entscheidung für das Lager zu treffen», sagt die Frau dazu. Sie deutet aber an, dass sie heute eine Entscheidung treffen könnte. Diese würde wohl für die Teilnahme am Lager ausfallen.

    Der Richter erinnert die Frau nun an die Aussagen, die sie früher vor der Staatsanwaltschaft gemacht hatte. Sie sagte, dass Jungen und Mädchen im Lager getrennt sein sollten. Den Richter nervt es, dass sie nun vor Gericht die Unwissende spiele und teilt das der Frau klar mit.

    Zudem habe es ja bereits eine Verurteilung wegen unentschuldigten Fernbleibens von einem Skilager gegeben. «Das wirkt, als seien Sie unbelehrbar», sagt der Richter.

    «Heute bin ich anderer Meinung. Meine Kinder gehen zum Sport, in Lager und so weiter», sagt Frau Tahirovic.

    Vor der Staatsanwaltschaft habe die Frau gesagt, dass sie sich von ihrem Mann trennen möchte, wegen der Probleme, die in der Schule bestehen. Nun steht die Trennung nicht mehr zur Debatte. Der Richter möchte wissen, weshalb. «Er hat nun akzeptiert, wie es in der Schule läuft.»

    Das Thema ist für die Frau sichtlich emotional. «Die Zeit sei damals stressig gewesen.» Es sei nicht einfach gewesen. Man habe Fehler gemacht. «Ich wollte meine Familie zusammenhalten. Meine Bedingungen war, dass Ruhe einkehrt», sagt sie unter Tränen. Die Trennung sei nun vom Tisch.

    «Es hat mich psychisch sehr betroffen»
    «Es hat mich psychisch sehr betroffen», sagt Frau Tahirovic zur Situation, als ihr Gefängnis drohte, als eine Busse ins Haus flatterte. Sie sei damals schwanger gewesen. Sie bekam Geld von der Schwiegermutter, um die Busse zu begleichen. Das habe sie der Gemeinde nicht gemeldet. Die Busse wurde vermutlich ausgesprochen, weil die Kinder wiederholt nicht am Schwimmunterricht oder an anderen Schulaktivitäten teilgenommen haben.





    «Bockiger Moslem» vor Gericht - «Schweizer Gesetze sind rassistisch» 20 Minuten
    Geändert von Realist59 (03.09.2021 um 07:25 Uhr)

  2. #2
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    AW: «Bockiger Moslem» vor Gericht - «Schweizer Gesetze sind rassistisch» - 20 Minuten

    Schweiz, du hast es besser. Würde man diese Kriterien in Deutschland anwenden, müssten 10 Millionen Zuwanderer das Land umgehend verlassen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: «Bockiger Moslem» vor Gericht - «Schweizer Gesetze sind rassistisch» - 20 Minuten

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Schweiz, du hast es besser. Würde man diese Kriterien in Deutschland anwenden, müssten 10 Millionen Zuwanderer das Land umgehend verlassen.
    Zu viel Aufwand für zwei Moslems.
    Mit gekürzten Verfahren ließe sich erblich Zeit und Geld sparen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #4
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    AW: «Bockiger Moslem» vor Gericht - «Schweizer Gesetze sind rassistisch» - 20 Minuten

    «Wir konnten nichts entdecken, das es rechtfertigen würde, sie nicht des Landes zu verweisen.»
    Das sollte mal jemand bei uns wagen! Die Antifa würde Randale ohne Ende machen. Gibt es ein Pendant in der Schweizß Wenn ja, können DIE das Ehepaar ja aufnehmen und durchfüttern.

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