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  1. #1
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    Ethikrat gibt juristische Einschätzung: 2G ist laut Ethikrat keine versteckte Impfpflicht

    Tja, wozu braucht man ein Jurastudium, wenn Deutschland doch einen Ethikrat hat?

    2G ist laut Ethikrat keine versteckte Impfpflicht

    Begrifflich sei das 2G-Modell aus Hamburg keine Impfpflicht durch die Hintertür, so

    , Vorsitzende des Deutschen Ethikrates. "Eine Pflicht ist etwas, dem man sich nicht entziehen kann", erläutert sie. Das sei hier nicht der Fall. Stattdessen werde "Druck aufgebaut, um es attraktiver zu machen, sich und andere zu schützen", sagte Buyx. Aus ethischer Sicht müsse man sagen, dass 3G besser sei. Weil man mehr Teilhabe habe. Wenn sich die Situation weiter verschlechtern würde, sei 2G aber ethisch vertretbar, wenn damit maßvoll umgegangen werde, so Buyx im Interview mit NDR Info. "Man sollte vorher alles andere ausgeschöpft haben." Wichtig sei zudem, vorab zu überdenken, welche Bereiche betroffen seien. "Das scheint mir in Hamburg vorbereitet zu sein. (...) Die Disco ist nicht der Sportverein und auch nicht der Behördenbesuch."

    https://www.ndr.de/nachrichten/info/...icker1236.html

    Und weil sie abschließende juristische Einschätzungen abgibt, ist sie von Berufs wegen.....

    Alena Michaela Buyx [aˈleːna ˈmɪçaːʔeːla ˈbʏks][1] (* 29. September 1977 in Osnabrück) ist eine deutsche Medizinethikerin und Hochschullehrerin.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Alena_Buyx

    Damit hat sie offensichtlich das zweite juristische Staatsexeman gewonnen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Ethikrat gibt juristische Einschätzung: 2G ist laut Ethikrat keine versteckte Impfpflicht

    Stattdessen werde "Druck aufgebaut, um es attraktiver zu machen, sich und andere zu schützen
    Druck ist keine Pflicht, hilft aber sehr, seine Ziele durchzusetzen.
    Nur, Skrupel darf man keine haben.
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  3. #3
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    AW: Ethikrat gibt juristische Einschätzung: 2G ist laut Ethikrat keine versteckte Impfpflicht

    Medizinethik, ist das ein Studiengang?

    Dann würde der sicher mit dem ca 2400 Jahre alten Eid des Hippokrates beginnen:

    […]

    Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.

    Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.

    […]

    Welche Häuser ich betreten werde, ich will zu Nutz und Frommen der Kranken eintreten, mich enthalten jedes willkürlichen Unrechtes und jeder anderen Schädigung, auch aller Werke der Wollust an den Leibern von Frauen und Männern,[6] Freien und Sklaven.

    […]

    Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, werde ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten.

    Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht verletze, möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg zuteil werden und Ruhm bei allen Menschen bis in ewige Zeiten; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, das Gegenteil.“[8]

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Eid_des_Hippokrates
    Man hatte damals Sklaven aber trotzdem Skrupel …

    Dann sicher auch der Nürnberger Kodex von 1947, wenn es um unzureichend getestete - also medizinische Experimente geht:

    Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Nürnberger_Kodex
    Und schliesslich die Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte:


    Artikel 3
    1. Die Menschenwürde, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sind in vollem Umfang zu achten.
    2. Die Interessen und das Wohl des Einzelnen sollen Vorrang vor dem alleinigen Interesse der Wissenschaft oder der Gesellschaft haben.

    Artikel 5
    Die Freiheit einer Person, selbständig eine Entscheidung zu treffen, für die sie die Verantwortung trägt und bei der sie die Entscheidungsfreiheit anderer achtet, ist zu achten.

    Artikel 6
    Jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen zu erfolgen. Die Einwilligung soll, wenn es sachgerecht ist, ausdrücklich erfolgen und kann durch die betroffene Person jederzeit und aus jedem Grund widerrufen werden, ohne dass die betroffene Person einen Nachteil oder Schaden erleiden darf.

    Artikel 27
    Diese Erklärung darf nicht so ausgelegt werden, als stelle sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person eine Berufungsgrundlage dar, um sich an einer Tätigkeit zu beteiligen oder eine Handlung auszuführen, die im Widerspruch zu den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der Menschenwürde steht.

    (Mit Dank an Herrn K. Alfs)

    https://www.unesco.de/sites/default/...chenrechte.pdf
    Diese „Medizinethikerin“ hatte wohl einen Fensterplatz.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  4. #4
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    AW: Ethikrat gibt juristische Einschätzung: 2G ist laut Ethikrat keine versteckte Impfpflicht

    Meines Wissens wird dieser Eid schon lange nicht mehr geschworen.
    Er wird höchstens noch im wahrsten Sinne des Wortes „abgelegt", damit er nicht mehr stört.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #5
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    AW: Ethikrat gibt juristische Einschätzung: 2G ist laut Ethikrat keine versteckte Impfpflicht

    Etwa so wie beim Amtseid der Kanzlerin …
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

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  6. #6
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    AW: Ethikrat gibt juristische Einschätzung: 2G ist laut Ethikrat keine versteckte Impfpflicht

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Meines Wissens wird dieser Eid schon lange nicht mehr geschworen.
    Er wird höchstens noch im wahrsten Sinne des Wortes „abgelegt", damit er nicht mehr stört.
    Auch der Amtseid der Kanzlerin zählt nicht als Amtseid, sondern als verbale Bekundung ohne irgendwelche juristischen oder ethischen Konsequenzen.

    Der Amtseid hat keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann nicht juristisch vorgegangen werden.
    https://www.wikiwand.com/de/Amtseid

    Deswegen gibt es sogar eine Petition:



    Der geleistete Amtseid soll für alle Politiker verpflichtend und bei Nichterfüllung/Eidbruch juristische Konsequenzen haben.
    Begründung

    „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

    Diesen Eid leistet ein Politiker beim Amtsantritt.

    Allerdings ist dieser Eid weder verpflichtend noch kann der Eidleister/ die Eidleisterin bei Eidbruch bzw. Nichterfüllung juristisch belangt werden.

    Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass Politiker für ihr Handeln Verantwortung übernehmen müssen und bei Verstoß gegen den Amtseid juristisch belangt werden können.
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung

    https://www.openpetition.de/petition...echtbar-sein-2
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  7. #7
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    AW: Ethikrat gibt juristische Einschätzung: 2G ist laut Ethikrat keine versteckte Impfpflicht

    Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass Politiker für ihr Handeln Verantwortung übernehmen müssen und bei Verstoß gegen den Amtseid juristisch belangt werden können.
    Da es Politiker sind, die dem zustimmen müssen, kann man sich ausrechnen, wie schnell die Angelegenheit im Sande versickert.
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  8. #8
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    AW: Ethikrat gibt juristische Einschätzung: 2G ist laut Ethikrat keine versteckte Impfpflicht

    „Es tut halt so sauwohl, keinen Verstand zu haben, dass die Sterblichen um Erlösung von allen möglichen Nöten lieber bitten, als um Befreiung von der Torheit.“

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Lob_der_Torheit
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  9. #9
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    AW: Ethikrat gibt juristische Einschätzung: 2G ist laut Ethikrat keine versteckte Impfpflicht

    Früher mußte nachgewiesen werden daß ich krank bin - heute muß ich nachweisen daß ich gesund bin - und das reicht ja dann bald inzwischen nicht mehr...

    Warum müssen Politiker eigentlich nicht nachweisen ob sie noch ganz dicht sind ?
    Warum müssen Politiker nicht Befähigung nachweisen ?

    Ich stell auch keinen als Koch ein der nie in dem Job gearbeitet hat. Ok, gibt ja etliche die das naiv machen - Restaurant eröffnen, keine Ahnung haben vom Beruf , noch nicht mal kochen können (außen verbrannt, innen roh) aber die sind halt dann ein Fall für Rosins Restaurants oder Peter Zwegat...

    Jmd der keine Berufsausbildung hatte, kein abgeschlossenes Studium wird dann Politiker und bekommt einen Posten in dem er keine Ahnung hat - einfach nur krass - in der freien Wirtschaft würden solche Betriebe pleite gehen die einen mit abgebrochenem Theaterstudium und keinerlei Erfahrung in der Küche - nichtmal ambitionierter Hobbykoch - dann als Koch einstellen...

    Manchmal ist man froh wenn die "Fachkräfte" nicht ihre Erfahrungen metiefremd anwenden - sonst würden bei Seuche vom Tiermediziener die Menschen einfach gekeult werden wie mans bei Geflügelpest macht - da wird der Bestand gekeult wenn ein Fall im Stall ist - auch wenn die anderen Viecher nicht krank sind... Da wird auch nicht untersucht sondern einfach gekeult- oft auch wenn man nur im Kreis von 5 km ist wo in einem Betrieb ein Fall vorkam - aber Deine Tiere nicht krank sind...

    Hier wird gottseidank nur einquarantiniert und noch nicht pauschal gekeult...

  10. #10
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    AW: Ethikrat gibt juristische Einschätzung: 2G ist laut Ethikrat keine versteckte Impfpflicht

    Bald werden die Bürger der Politiker und der Politik überdrüssig und möchten sich von Experten Regieren lassen - Technokraten.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

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