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    EU prüft Machbarkeit von zentralem Vermögensregister

    EU prüft Machbarkeit von zentralem Vermögensregister

    ...Aktuell soll in Brüssel die Machbarkeit eines europäisches Vermögensregisters geprüft werden. „Die Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen geht ambitionierten Schrittes voran“, weiß der Focus hierzu zu berichten.

    ...Bei benannter Studie soll geprüft werden, wie „die aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister usw.) verfügbaren Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können“. Bei der puren Zusammenführung von bestehenden Registern soll es aber nicht bleiben. Die EU-Kommission erwartet sich von der Studie zudem, dass auch eine etwaige Aufnahme von Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerke oder Gold im Register berücksichtigt wird. Die Ergebnisse könnten dann „anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen“.

    Laut Focus hat die EU-Kommission im Ausschreibungstext die vier nachfolgend aufgelisteten zentralen Ziele, welche die Studie erfüllen muss, vorgegeben:

    1. Allgemeine Quellenübersicht: Erstens soll eine Übersicht erstellt werden, welche die Informationsquellen zum Vermögenseigentum der jeweiligen Mitgliedsstaaten beinhaltet. Dabei sollen zum einen die nationalen Unterschiede zwischen den gesammelten Informationen und deren Formate, sowie die momentan nicht ermittelbaren Vermögensinformationen im Rahmen einer Lückenanalyse herausgearbeitet werden.
    2. Operative und IT-Herausforderungen: Zweitens ist im Rahmen der Studie zu bewerten, ob und wie die Datensammlung in einzelnen Datenbanken und deren Verknüpfung möglich wäre. Dazu sollen die operativen und IT-Herausforderungen ermittelt werden.
    3. Politische und rechtliche Umsetzbarkeit: Drittens soll analysiert werden, ob ein Europäisches Vermögensregister rechtlich durchführbar wäre. Desweiteren soll auch die Notwendigkeit eines EU-Registers und die gegebenfalls notwendige Einführung neuer, nationaler Register geprüft werden.
    4. Technische Umsetzung: Das vierte Ziel ist die Entwicklung von technischen Optionen, welche die Ausgestaltung des EU-Registers skizziert. Dabei sollen insbesondere effiziente Suchfunktionen für die jeweiligen Nutzer herausgearbeitet werden.


    ...

    https://journalistenwatch.com/2021/0...-kontrolle-eu/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: EU prüft Machbarkeit von zentralem Vermögensregister

    Damit sie wissen, wo es noch etwas zu holen gibt. Das fällt in die Mentalität "Der Bürger ist Eigentum des Staates und somit auch sein Besitz". Eigentlich genau das Gegenteil, was es sein sollte "Der Bürger ist Eigentümer des Staates" und der Staat ist nur da, den Bürger zu schützen nicht vor sich selbst, sondern vor fremden Dieben und derTyrannei (früher nannte man sie Kolonialisten, Eroberer etc).

    Nun ist der Staat selbst zum Dieb geworden, der die Bürger ausbeutet, und befindet sich auf dem Weg zur Tyrannei.

    Natürlich wird mit zweierlei Masssäben gemessen, die 'systemrelevanten' Vermögenden, die sich in den exklusiven polit-wirtschaftlich-mdeial elitären Kartellgruppen treffen (WEF, Trilaterale Komission, CFR, ECFR, Atlantikbrücke, Tönissteiner Kreis ... ) sind ausgenommen. Weil solche Dinge wie dieses "Vermögensreegister" schliesslich ihre eigene Idee ist und es ohne ihre Einwilligung nicht umgesetzt wird.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


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