In einer freiheitlichen Demokratie kann es nur einen „Impfanreiz“ geben

Es ist gruselig zu sehen, wie schnell einige Politiker der selbsternannten »demokratischen« Parteien nun im Zuge der Corona-Politik mit totalitären Forderungen aufwarten und auf wie wenig Kritik das in den Einheitsbrei-Medien stößt. Gönnerhaft werden Grundrechte »gewährt« und offenbar sollen wir dankbar sein, daß uns das Selbstverständliche zugebilligt wird.
Zunehmender Beliebtheit erfreut sich in den letzten Tagen der perfide Zirkelschluß, daß »Impfverweigerer« künftig die Schnelltests selbst bezahlen sollten, schließlich gefährdeten sie die Gesellschaft und stellten einen Kostenfaktor für die Allgemeinheit dar, wenn sie nun selbst erkrankten.

Zum einen zahlen sie – sofern sie ehrliche (Netto-)Steuerzahler sind – ebenfalls für die Allgemeinheit ein: Sie finanzieren damit die von den Steuern bezahlten Zuschüsse für die Entwicklung der Impfstoffe ebenso, wie die (noch) »kostenlosen« Schnelltests. Aber plötzlich sollen sie ganz furchtbar »unsolidarisch« sein, weil sie mit ihrer freien Entscheidung, die ihren eigenen Körper betrifft, andere gefährdeten. Wen denn genau? Da es jedem frei steht, sich impfen zu lassen, sollte sich doch derjenige, der sich damit sicher fühlt, nicht plötzlich von dem ungeimpften Nachbarn bedroht fühlen. Das Problem ist aber, daß die Versprechungen der Vergangenheit sich eben nicht so vollumfänglich bewahrheitet haben: Offenbar kann man trotz Impfung erkranken – wenn auch in der Regel mit einem milderen Verlauf. Vor allem aber ist es trotzdem möglich, daß Geimpfte noch andere anstecken – und genau hier hakt es mit dieser Argumentation: Man kann also nicht mehr so ohne weiteres behaupten, man schütze als Geimpfter andere. Warum soll also ein Geimpfter einem nachweislich gesunden Menschen gegenüber bevorzugt werden, indem man ihm ohne weitere Prüfung ein normales Leben ermöglicht, von dem anderen aber verlangt, daß er sich mit einem selbst zu zahlenden Schnelltest freikaufen muß?
Die Höhe der Kosten für diese Corona-Tests soll dann die gewünschte erzieherische Wirkung haben – es stellt sich dann auch die Frage, auf welcher Grundlage die Kosten berechnet werden und was mit den (möglichen) Gewinnen geschieht. Denn eines haben wir leider auch in den letzten zwei Jahren lernen dürfen: So eine herbeiinzidierte »Pandemie« ist für einige ein tolles Geschäft. Und nicht selten profitieren gerade jene davon, die vorher an den politischen Entscheidungen beteiligt waren.
Wir müssen gar nicht mehr über »Impfanreize« reden: Angesichts einer zwingend tödlichen Seuche wird sich kein Mensch dem Schutz verweigern. Das Problem ist also nicht, ob man den Menschen eine Impfung mit peinlicher Werbung, Bratwürsten, Impf-Boni oder Exklusion der anderen schmackhaft machen kann — das Problem ist der enorme Vertrauensverlust in die Politik und die regierungsnahen Medien. Ein Gesundheitsminister wie Jens Spahn und die Omnipräsenz eines Karl Lauterbach tragen nicht wirklich zum Vertrauen der Bürger bei – im Gegenteil.
Die Bürger haben das Vertrauen in die Regierung verloren, die in vielen staatlichen Aufgaben – sei es beim Katastrophenschutz, der Inneren Sicherheit und dem Schutz des Privatvermögens – nicht den Eindruck erweckt, daß das Interesse der steuerzahlenden Bevölkerung an oberster Stelle ihrer Entscheidungen steht.
Ich möchte diesen Beitrag mit einem Appell an alle wirklichen Demokraten beenden, ganz gleich, welche Parteien sie präferieren oder wie sie zu mir als Person stehen. Mit dem Verweis auf die UNESCO-Erklärung über Bioethik und Menschenrechte vom 19. Oktober 2005 möchte ich alle dazu aufrufen, laut für den Erhalt dieser Menschenrechte einzutreten:
Artikel 3
1. Die Menschenwürde, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sind in vollem Umfang zu achten.
2. Die Interessen und das Wohl des Einzelnen sollen Vorrang vor dem alleinigen Interesse der Wissenschaft oder der Gesellschaft haben.

Artikel 5
Die Freiheit einer Person, selbständig eine Entscheidung zu treffen, für die sie die Verantwortung trägt und bei der sie die Entscheidungsfreiheit anderer achtet, ist zu achten.

Artikel 6
Jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen zu erfolgen. Die Einwilligung soll, wenn es sachgerecht ist, ausdrücklich erfolgen und kann durch die betroffene Person jederzeit und aus jedem Grund widerrufen werden, ohne dass die betroffene Person einen Nachteil oder Schaden erleiden darf.

Artikel 27
Diese Erklärung darf nicht so ausgelegt werden, als stelle sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person eine Berufungsgrundlage dar, um sich an einer Tätigkeit zu beteiligen oder eine Handlung auszuführen, die im Widerspruch zu den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der Menschenwürde steht.

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