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  1. #1
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    Flutkatastrophe: Deutsche Regierung läßt Frist zur Beantragung von EU-Hilfsgeldern verstreichen

    Obwohl die EU, nachdem bereits Brüssel Millionen Euro für ihre Flutkatastrophe ausbezahlt bekam, speziell Deutschland Hilfen anbot und die deutsche Regierung anmahnte, diese zu beantragen (hier im Forum gibt es einen Thread dazu, deswegen hier in Kürze):

    Die EU-Kommission bietet Deutschland Finanzhilfen zur Bewältigung der Flutkatastrophe an. Für die Wiederaufbauphase habe die EU "eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, um die Mitgliedstaaten zu unterstützen", sagte der zuständige EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenschutz, Janez Lenarcic, der Zeitung "Welt am Sonntag".
    https://www.zdf.de/nachrichten/polit...rophe-100.html

    Getan hat sich bislang nichts. Die deutsche Regierung blieb bislang untätig. Nun aber läuft die Frist ab:

    Wer kann die Hilfe beantragen?

    Jedes Land aus der EU sowie Länder, die sich in Verhandlung um eine Aufnahme in die EU befinden, können bei Naturkatastrophen Hilfen aus dem Topf beantragen. Die Unterlagen müssen in Brüssel spätestens zwölf Wochen nach den ersten Schäden eingehen.

    Der Schaden muss zudem eine bestimmte Grenze übersteigen, damit Gelder aus dem Solidarfonds ausbezahlt werden. Zusätzlich unterscheidet Brüssel nach "major disasters" und "regional disasters", also je nachdem, ob die Naturkatastrophe mehrere Regionen im Land oder nur eine einzige betroffen hat.
    https://www.br.de/nachrichten/deutsc...-bekam,SdhObcJ
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Flutkatastrophe: Deutsche Regierung läßt Frist zur Beantragung von EU-Hilfsgeldern verstreichen

    Eine Briefpartnerin lebt dort. Ich habe schon gefragt, ob ich ihr was zuschicken soll. Dem offiziellen Spendepool traue ich nicht.

  3. #3
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    AW: Flutkatastrophe: Deutsche Regierung läßt Frist zur Beantragung von EU-Hilfsgeldern verstreichen

    Ist es Dummheit, Ignoranz oder Großspurigkeit? Wahrscheinlich eine Mischung aus all dem, das die Regierung keine Gelder beantragt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Flutkatastrophe: Deutsche Regierung läßt Frist zur Beantragung von EU-Hilfsgeldern verstreichen

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Ist es Dummheit, Ignoranz oder Großspurigkeit? Wahrscheinlich eine Mischung aus all dem, das die Regierung keine Gelder beantragt.
    Du hast die Faulheit vergessen, die satte Mitmenschen gerne befällt.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #5
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    AW: Flutkatastrophe: Deutsche Regierung läßt Frist zur Beantragung von EU-Hilfsgeldern verstreichen

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Ist es Dummheit, Ignoranz oder Großspurigkeit? Wahrscheinlich eine Mischung aus all dem, das die Regierung keine Gelder beantragt.
    Wenn die Regierung trotz Anmahnung des EU-Kommissars, Deutschland solle Gelder für die Flutkatastrophe benatragen, untätig bleibt (sogar obwohl der Kommissar dies selbst über Medien mitteilen lisß), kann man von Vorsatz ausgehen.

    Die EU-Gelder werden vorsätzlich nicht beantragt und man läßt vorsätzlich diese Frist verstreichen.

    Geschieht dies so, ist das weder zum Nutzen Deutschlands, noch wehrt es Schaden ab. Es ist damit ein vorsätzliches Vorgehen gegen die Bürger und Wähler dieses Landes.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  6. #6
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    AW: Flutkatastrophe: Deutsche Regierung läßt Frist zur Beantragung von EU-Hilfsgeldern verstreichen

    Deutschland: Eine Regierung gegen ihre Bürger.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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