Baum-Darstellung
-
Flutkatastrophe: Deutsche Regierung läßt Frist zur Beantragung von EU-Hilfsgeldern verstreichen
Obwohl die EU, nachdem bereits Brüssel Millionen Euro für ihre Flutkatastrophe ausbezahlt bekam, speziell Deutschland Hilfen anbot und die deutsche Regierung anmahnte, diese zu beantragen (hier im Forum gibt es einen Thread dazu, deswegen hier in Kürze):
Die EU-Kommission bietet Deutschland Finanzhilfen zur Bewältigung der Flutkatastrophe an. Für die Wiederaufbauphase habe die EU "eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, um die Mitgliedstaaten zu unterstützen", sagte der zuständige EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenschutz, Janez Lenarcic, der Zeitung "Welt am Sonntag".
Getan hat sich bislang nichts. Die deutsche Regierung blieb bislang untätig. Nun aber läuft die Frist ab:
Wer kann die Hilfe beantragen?
Jedes Land aus der EU sowie Länder, die sich in Verhandlung um eine Aufnahme in die EU befinden, können bei Naturkatastrophen Hilfen aus dem Topf beantragen. Die Unterlagen müssen in Brüssel spätestens zwölf Wochen nach den ersten Schäden eingehen.
Der Schaden muss zudem eine bestimmte Grenze übersteigen, damit Gelder aus dem Solidarfonds ausbezahlt werden. Zusätzlich unterscheidet Brüssel nach "major disasters" und "regional disasters", also je nachdem, ob die Naturkatastrophe mehrere Regionen im Land oder nur eine einzige betroffen hat.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Und weiterhin keine echten...
Immer mehr "Flüchtlinge" kommen, Lage spitzt sich zu