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    Bundesverfassungsgericht Rundfunkbeitrag darf erhöht werden

    Na, also, geht doch! Und erhoben auch von Menschen, die gar kein Fernsehgerät besitzen oder gar nicht in der Lage wären, es zu nutzen.

    Bundesverfassungsgericht
    Rundfunkbeitrag darf erhöht werden


    Im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags haben die Öffentlich-Rechtlichen mit ihrer Verfassungsbeschwerde einen Erfolg erzielt. Vorläufig soll der Rundfunkbeitrag auf monatlich 18,36 Euro steigen.



    Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Das ordnete das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss rückwirkend zum 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert, die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit.


    Die ursprünglich geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags kam nicht zustande, da in Sachsen-Anhalt im Dezember 2020 die dafür notwendige Abstimmung im Landtag abgesagt wurde. Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio legten daraufhin Verfassungsbeschwerden ein.


    Verletzung der Rundfunkfreiheit

    Hintergrund der Blockade Sachen-Anhalts war ein Koalitionsstreit zwischen CDU, SPD und Grüne. Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff von der CDU, hatte den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würden.


    Bei der Verfassungsbeschwerde der Öffentlich-Rechtlichen ging es um eine mögliche Verletzung der Rundfunkfreiheit, die das Grundgesetz in Artikel 5 garantiert. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus ihr die staatliche Verpflichtung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk "bedarfsgerecht" zu finanzieren. Die Sender sollen so viel Geld bekommen, wie nötig ist, um ihren Auftrag zu erfüllen.

    Gericht hebt Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen hervor



    In Zeiten "vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits" wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, entschied der Erste Senat mit dem nun veröffentlichten Beschluss. Die Sender sollten die Wirklichkeit durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten" unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken.



    Der Gesetzgeber sei verantwortlich, dass auch die finanziellen Voraussetzungen für die Aufgaben gegeben sind. "Erfüllt ein Land seine Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit."


    ARD-Vorsitzender Buhrow begrüßt Entscheidung

    Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow begrüßte die Entscheidung der Verfassungsrichter. "Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Mensche

    n zu machen", sagte Buhrow.
    Er danke dem Gericht für die eindeutige Entscheidung zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags müsse frei von politischen Interessen erfolgen.


    Auch Ver.di-Vorstandsmitglied Christoph Schmitz wertete das Urteil als "dringend notwendige Klarstellung". Damit sei ein "verfassungsrechtlich nicht zulässiger staatlicher Eingriff in den grundgesetzlich geschützten freien Rundfunk abgewehrt" worden.


    Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbands, Frank Überall, nannte die Entscheidung ein "gutes Zeichen für den Qualitätsjournalismus bei ARD, ZDF und Deutschlandradio". Für Populisten, die über die Finanzierung Einfluss auf Programminhalte nehmen wollten, sei die Entscheidung hingegen eine "schallende Ohrfeige".


    AfD nennt Entscheidung "undemokratisch"

    Die AfD übte dagegen harsche Kritik. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zutiefst undemokratisch, weil es die Mitbestimmung der Länder bei der Festsetzung des Beitrages aushebelt", sagte der Parteivorsitzende Tino Chrupalla. Er forderte die Umwandlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ein Bezahlmodell, bei dem jeder Bürger frei entscheiden könne, ob er das Programm ganz oder teilweise abonnieren wolle.


    Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Den Bedarf ermittelt die unabhängige Kommission KEF. Die bislang blockierte Gebührenerhöhung wäre die erste seit 2009 gewesen. Mit ihr sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden.

    https://www.tagesschau.de/eilmeldung...richt-105.html

    Wofür werden die Rundfunk-Beiträge eigentlich eingesetzt? Ob für Projekte wie den WDR-Kinderchor oder für die hohen Intendanten-Gehälter – die Kritik daran wird immer lauter...Herr Siebenhaar, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff hat WDR-Intendant Tom Buhrow aufgefordert, sein Gehalt an die Bezüge des Bundespräsidenten anzupassen. Steinmeier verdient 214.000 Euro im Jahr, Buhrow etwa 391.000 Euro. .
    https://www.cicero.de/wirtschaft/geb...-umweltsau-afd

    Etwa, weil ein Großteil der Beitragsmilliarden in die Altersversorgung pensionierter Mitarbeiter fließe. Darin aber sind sich Gegner wie moderate Kritiker einig – selbst Gewerkschafter räumen ein, dass ehemalige ARD- und ZDF-Redakteure Pensionen bekämen, von denen andere nur träumen könnten.

    Richtig ist auch, dass die Sender die Aussicht auf einen rentablen Ruhestand nutzen konnten, um qualifizierte Kräfte anzulocken. Bis 1993 hatten Pensionäre sogar höhere Bezüge als zu ihrer aktiven Berufszeit.
    ARD und ZDF würden bis 2024 fast drei Milliarden Euro fehlen. Das sei exakt der Betrag, den die Sender in der laufenden Gebührenperiode (2017 bis 2020) für die betriebliche Altersversorgung aufwendeten, und dieses Loch müssten die Beitragszahler stopfen.


    In einer „Klarstellung“ räumte die ARD zwar ein, dass es eine „Deckungsstocklücke“ gebe, aber dabei handele es sich nicht um ein „Milliarden-Loch“, sondern „um einen Bilanzeffekt
    https://www.augsburger-allgemeine.de...d50856311.html

    Die 86 Cent, um die der monatliche Beitrag von 17,50 Euro vom 1. Januar an erhöht werden soll, sind auch rein rechnerisch nicht zu vernachlässigen. So erhöhen sich die Beitragseinnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender, die zurzeit bei ziemlich exakt acht Milliarden Euro pro Jahr liegen, für die Zeit von 2021 bis 2024 um 1,5 Milliarden Euro. Gefordert hatten die Sender glatt das Doppelte: drei Milliarden Euro.
    Aber wohin fließen die acht Milliarden Euro pro Jahr? 7,916 Milliarden gehen, wie der „Beitragsservice“ in seiner Bilanz 2019 ausweist, an ARD, ZDF und Deutschlandradio, 152 Millionen Euro erhalten die Landesmedienanstalten, die für die Rechtsaufsicht der Privatsender und seit neuestem für die „Intermediäre“ des Internets zuständig sind. Das Beitragseinziehen selbst schlägt mit 174,6 Millionen Euro zu Buche. Rund 46 Millionen sogenannte „Beitragskonten“ führt die früher GEZ genannte 949 Mitarbeiter starke Kassierertruppe, die Anzahl der juristischen „Maßnahmen im Forderungsmanagement“ betrug 2019 rund 18,9 Millionen.
    Den größten Beitragsanteil erhält das ZDF mit rund zwei Milliarden Euro pro Jahr. Es folgen der WDR mit 1,18, der SWR mit rund einer Milliarde, der NDR mit knapp 986 Millionen, der BR mit 931 Millionen Euro, das Deutschlandradio hat 230,5 Millionen, Radio Bremen mit rund 43,9 Millionen Euro das geringste Aufkommen. Nimmt man den Monatsbeitrag von 17,50 Euro, gehen davon 12,31 Euro an die ARD, 4,36 Euro ans ZDF, fünfzig Cent ans Deutschlandradio und 33 Cent an die Landesmedienanstalten. Die 12,31 für die ARD teilen sich noch einmal auf: 8,39 Euro gehen an die Landessender, 3,92 Euro an „Gemeinschaftsaufgaben“ wie das erste Programm (2,73 Euro) oder Arte, 3sat, Kika und „funk“ (1,19 Euro). Die einzelnen ARD-Sender wiederum geben von ihrem Beitragsanteil am meisten fürs Fernsehen (3,10 Euro) und dann für den Hörfunk aus (2,11 Euro).
    Spannend ist die Frage: Wie viel Geld geht ins Programm? Ein MDR-Programmdirektor behauptete vor Jahren, es seien 96 Prozent. Doch diese Angabe stimmt nur, wenn man alle Kosten aufs Programm umschlägt, inklusive der teils exorbitanten Intendantengehälter von mehr als 400.000 Euro pro Jahr. Genauer wissen müsste es die unabhängige Finanzkommission Kef, die den „Finanzbedarf“ der Sender prüft und alle vier Jahre die Höhe des Rundfunkbeitrags vorschlägt. Von dieser Empfehlung können die Ministerpräsidenten und Landesparlamente, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend, nur in Ausnahmefällen abweichen. Ob die Corona-Pandemie als Ausnahmetatbestand reicht, wie die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt meint, ist fraglich.
    Die Kef jedenfalls, deren letzter Jahresbericht 416 Seiten stark ist und die das Gehaltsgefüge der Sender als zu hoch kritisiert hat, weiß die Frage nach Geld und Programm auch nicht eindeutig zu beantworten. Auf vierzig Prozent lautet die Schätzung Eingeweihter, dreißig Prozent fürs Personal, mehr als zehn Prozent für reine Pensionszahlungen. Die genaueste Angabe, welche die Prüfer der Kef errechnet haben, lautet, dass von dem Finanzbedarf von 38,7 Milliarden Euro für die Jahre 2021 bis 2024, den sie den Sendern zugestehen, knapp 16,6 Milliarden in den „Programmaufwand“ gehen, knapp 1,1 Milliarden in die Programmverbreitung, knapp 9,5 Milliarden sind Personalkosten ohne Altersversorgung. Letztere schlägt mit mehr als 2,9 Milliarden Euro ins Kontor.
    Was die Personalstärke angeht, stellt die Kef in ihrem jüngsten, im Februar dieses Jahres vorgestellten 22. Bericht fest, dass die Sender mit Stichdatum 2017 insgesamt 43.630 sogenannte „Vollzeitäquivalente“ aufwiesen, worin alle Beschäftigungsverhältnisse (Festanstellung, Vollzeit, Teilzeit, freie Mitarbeiter) einfließen. Davon entfielen 30.726 „Mitarbeiterkapazitäten“ auf die ARD, 5528 auf das ZDF und 1023,3 auf das Deutschlandradio.
    Auf ein Faktum verweisen die Öffentlich-Rechtlichen beim Rundfunkbeitrag gern, doch muss dieses eingeordnet werden: Der Beitrag wurde zwar seit 2009 nicht erhöht, zwischenzeitlich sogar von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt. Doch mit dem Wechsel von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung und in den Betrieben erhoben wird, stiegen die Sendereinnahmen deutlich. Nahm der „Beitragsservice“ 2012 noch 7,49 Milliarden Euro ein, waren es 2013 7,68 Milliarden, 2014 8,32 Milliarden und zuletzt ziemlich genau besagte acht Milliarden Euro pro Jahr.
    https://www.faz.net/aktuell/feuillet...-17091678.html

    Jedes Jahr wiederholt sich ein eingefahrenes Ritual. Die ARD veröffentlicht die Gehälter ihrer Intendanten und sofort setzt eine Diskussion über die Höhe ein. An der Spitze des Rankings für 2019 findet man Tom Buhrow (WDR) mit 395.000 Euro und Ulrich Wilhelm (BR) mit 388.000 Euro (kress.de berichtete). Für das ZDF liegt Thomas Bellut mit 369.000 Euro Jahresgehalt ebenfalls in dieser Größenordnung (beim ZDF sind bisher nur die Zahlen für 2018 bekannt). Am unteren Ende der Skala rangiert Thomas Kleist (SR) mit 245.000 Euro.


    Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte schon im Januar deutlich gemacht, dass er Tom Buhrow für überbezahlt hält, und empfahl eine Vergütung auf dem Niveau des Bundespräsidenten (214.000 Euro).
    So wurden 2018 laut WDR-Geschäftsbericht rund 500.000 Euro für die Altersversorgung von Tom Buhrow zurückgestellt. Der Barwert seiner Pensionsverpflichtung betrug Ende 2018 rund 4,1 Millionen Euro. Damit dürfte sich sein Pensionsanspruch schon heute auf geschätzt rund 15.000 Euro monatlich belaufen. "Kress pro" orientiert sich dabei an den Angaben eines Sachverständigen, die Anstalten nennen keine monatlichen Summen. Wohl auch, weil Gebührenzahlern solche Versorgungszusagen nur schwer vermittelbar sind. Zumal der Anspruch nicht nur den Intendanten betrifft: Für die vier Mitglieder der Geschäftsleitung hatte der WDR bereits bis zum Jahr 2018 rund 10,9 Millionen Euro zurückgestellt.
    Den höchsten Pensionsanspruch bei den Öffentlich-Rechtlichen hat aber ZDF-Intendant Thomas Bellut. 5,2 Millionen Euro hat die Anstalt dafür zurückgestellt. Daraus errechnet sich für Bellut eine monatliche Pension von geschätzt mindestens 20.000 Euro. Insgesamt weist das ZDF für seine sechsköpfige Führungsspitze 17,3 Millionen Euro an Rückstellungen aus.
    Bereits während der Europameisterschaft 2016 gab es eine breite Debatte über die Bezahlung der Fußballexperten Mehmet Scholl (ARD) und Oliver Kahn (ZDF). Auch in den Gremien wurde die Frage eifrig diskutiert. Bis heute wurde allerdings nicht offengelegt, in welcher Höhe die ehemaligen Fußballprofis durch Gebührengeld entlohnt wurden. "Kress pro" hatte ebenfalls 2016 aufgedeckt, dass die ARD das Duo Günter Netzer und Gerhard Delling zwischen 2007 und 2010 mit insgesamt 6,22 Millionen Euro entlohnte. So steht es in einem Bericht des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz, der seit Jahren geheim gehalten wird.
    https://kress.de/news/detail/beitrag...d-und-zdf.html

    Viel zu lange haben ARD und ZDF ihren Mitarbeitern üppige Renten versprochen. Nun ersticken die Sendeanstalten an den hohen Kosten – und schielen schon auf die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag.
    Wenn Intendanten wechseln, dann wird gerne ausgerechnet, wie hoch wohl ihre Pensionen sind. Denn immerhin der Barwert dieser Altersbezüge muss im Geschäftsbericht veröffentlicht werden. Beim Westdeutschen Rundfunk (WDR), der seine Intendanten traditionell sehr gut bezahlt, lassen sich die Ansprüche für Ex-Intendantin Monika Piel auf beeindruckende 3,2 Millionen Euro beziffern. Für den derzeitigen Intendanten Tom Buhrow wurden zuletzt 3,1 Millionen Euro genannt. Für alle aktuellen Mitglieder der Geschäftsleitung zusammen kommt der WDR 2014 auf 15,1 Millionen Euro. Welche Pensionen sich daraus genau ergeben, dazu sagt der Sender lieber nichts. Klar ist: Sie sind üppig. Die „Bild“-Zeitung hat ausrechnen lassen, dass Tom Buhrow im Pensionsalter wahrscheinlich nicht bedeutend weniger verdienen wird als jetzt: Zuletzt bekam er 359.000 Euro im Jahr.
    Bezahlt werden sie vor allem aus den Rundfunkgebühren, die die Deutschen seit dem Jahr 2013 auch dann nicht mehr verweigern können, wenn sie gar keinen Fernseher besitzen. Vorbei sind die Zeiten, da die Satirezeitschrift „Titanic“ ihre Leser dazu aufrief, sich bei der damaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abzumelden mit der Begründung „Johannes B. Kerner ist überbezahlt“. Jetzt müssen alle Deutschen ran.
    ARD legt 7,4 Milliarden zurück für Renten

    Umso größer ist das Unverständnis, wenn das Geld aus den Gebühren nicht nur fürs aktuelle Programm, sondern auch – und das immer mehr – für Renten ausgegeben wird. Das betrifft nicht nur die Intendanten. Auch die ganz normalen Mitarbeiter der Sendeanstalten haben bis vor einiger Zeit hohe Zusagen für ihre Betriebsrente erhalten, die es zusätzlich zur gesetzlichen Rente gibt. Insbesondere vor 1993 galt: Bist du bei den Öffentlich-Rechtlichen, musst du dir um dein Alter keine Sorgen machen. Die Rente ist sicher. Zeitweise gab es sogar Mitarbeiter, die in der Rente mehr verdienten als in ihrer aktiven Zeit. Das ist zwar mittlerweile abgestellt, doch immer noch erfreuen sich langgediente Mitarbeiter eines sehr sorgenfreien Ruhestands.
    Die Betriebsrenten müssen bezahlt werden. Bei stark gesunkenen Zinsen und damit gesunkenen Erträgen aus dem angesparten Kapital ist das schwierig. Allein die ARD-Anstalten müssen in den kommenden vier Jahren laut ihrer Finanzplanung knapp 1,4 Milliarden Euro an Pensionen auszahlen. Dazu kommen noch die Rückstellungen, die für künftige Rentner gebildet werden, so dass für die Altersversorgung insgesamt mehr als drei Milliarden Euro in vier Jahren kalkuliert sind. Wie groß die Lasten einmal werden, kann man an den Rückstellungen der Sendeanstalten ablesen. Die ARD allein hat insgesamt 7,4 Milliarden Euro auf der hohen Kante für künftige Pensionen, ZDF und Deutschlandradio zusammen noch einmal eine Milliarde. Und es wird immer mehr angespart.
    Das ganze Ausmaß aber sieht man erst in den Sendern selbst. Der Hessische Rundfunk etwa gibt jetzt schon mehr als halb so viel für die Altersversorgung seiner Mitarbeiter aus wie für Löhne und Gehälter. Der scheidende HR-Intendant Helmut Reitze klagt: „Wir befinden uns trotz der massiven Einsparungen in den letzten Jahren und des erheblichen Personalabbaus in einer sehr schwierigen Situation.“
    https://www.faz.net/aktuell/wirtscha...043338-p3.html

    Auch Blinde müssen zahlen

    Rundfunkgebühren
    Auch Blinde müssen zahlen



    Sie sind fast blind oder können kaum etwas hören – und trotzdem sollen sie für die Nutzung von Fernsehen und Radio zahlen. „Eine Ungerechtigkeit!“, schimpfen nicht nur viele Nutzer im Internet. Die Vertreter führender Sozialverbände laufen Sturm gegen den neuen Rundfunkbeitrag.

    Vor allem Menschen mit Behinderungen, die früher von der Gebühr befreit waren, würden nun benachteiligt. „Es ist ein Irrsinn, Demenzkranken und Pflegebedürftigen ohne ausreichende Seh- und Hörfähigkeit mit einer Rundfunkgebühr in die Tasche zu greifen“, sagte Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SOVD). Seiner Meinung nach bedeutet der neue Rundfunkbeitrag „für die Mehrheit der Menschen mit Behinderung eine deutliche Verschlechterung“. Denn bisher waren etwa Blinde und Gehörlose von der Gebühr befreit. Bauer kritisiert, dass nun der „seit Jahren bewährte behinderungsspezifische Nachteilsausgleich“ wegfällt und fordert, weiterhin alle behinderten Menschen vom Rundfunkbeitrag zu befreien.
    (Aber, wie in diesem Artikel steht, sind immerhin Asylbewerber (Personen, die Leistungen aus dem AsylBG beziehen) vom Rundfunkbeitrag befreit, obwohl gerade für sie Extraprogamme in der ARD und im ZDF geschaffen wurden mit entsprechenden Moderatoren und in der Heimatsprache)

    https://www.ksta.de/kultur/rundfunkg...=1628157517532











    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Bundesverfassungsgericht Rundfunkbeitrag darf erhöht werden

    Diese Begründung ist ja wohl ein Witz....


    In Zeiten "vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits" wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, entschied der Erste Senat mit dem nun veröffentlichten Beschluss. Die Sender sollten die Wirklichkeit durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten" unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken.


    .....ARD und ZDF lügen mittlerweile wie gedruckt. Es wird manipuliert und was man nicht weglügen kann, wird eben nicht gebracht.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Bundesverfassungsgericht Rundfunkbeitrag darf erhöht werden

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Diese Begründung ist ja wohl ein Witz....






    .....ARD und ZDF lügen mittlerweile wie gedruckt. Es wird manipuliert und was man nicht weglügen kann, wird eben nicht gebracht.
    Bald leben unsere Sendeanstalten nur noch in Kuppelbauten - weil sich die Balken vor lauter Lügen gebogen haben.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #4
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    AW: Bundesverfassungsgericht Rundfunkbeitrag darf erhöht werden

    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5
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    AW: Bundesverfassungsgericht Rundfunkbeitrag darf erhöht werden

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Diese Begründung ist ja wohl ein Witz....






    .....ARD und ZDF lügen mittlerweile wie gedruckt. Es wird manipuliert und was man nicht weglügen kann, wird eben nicht gebracht.
    Ich habe zweimal richtig laut und herzlich gelacht als ich das gelesen habe. Erst bei der Begründung und dann bei Deinem Statement !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

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