Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.110
    Blog-Einträge
    1

    Personalausweis: Ab jetzt nur noch mit Fingerabdruck

    Bislang mussten nur Verbrecher ihre Fingerabdrücke abgeben:


    Ab jetzt nur noch mit Fingerabdruck

    Stand: 31.07.2021 08:27 Uhr
    Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss künftig seine Fingerabdrücke abgeben. Aber wo und wie werden diese gespeichert? Wer darf darauf zugreifen - und was sagen Datenschützer?
    Wie ist die neue Rechtslage?

    Ab Montag, dem 2.8.2021, ist jeder verpflichtet, beim Beantragen eines neuen Personalausweises seine Fingerabdrücke im Einwohnermeldeamt abnehmen zu lassen. Mit der neuen Regelung setzt Deutschland eine Verordnung der Europäischen Union um, die die Sicherheit der Personalausweise erhöhen soll. Dafür werden künftig zwei Fingerabdrücke im Chip des Ausweises gespeichert.
    Wie werden die Fingerabdrücke aufgenommen?

    Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speichermedium des Personalausweises gespeichert. Die zur Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlichen Fingerabdruck-Scanner stehen in den Behörden zur Verfügung.
    Merkwürdig! Wäre dem so, benötigte man dann Fingerabdrücke?

    Wie werden die Fingerabdrücke gespeichert?

    Laut Bundesinnenministerium werden die Abdrücke nur zur Speicherung auf dem Personalausweis selbst verwendet. Dort sollen sie dazu dienen, dass - etwa bei Personenkontrollen - überprüft werden kann, ob der vorgelegte Ausweis echt ist. Das bedeutet, dass sie nach der Abnahme der Abdrücke im Einwohnermeldeamt an die Bundesdruckerei gehen, wo sie auf den Chip im neuen Personalausweis kommen.
    "Nach erfolgter Produktion und Aushändigung des Personalausweises werden die Fingerabdrücke - wie bisher auch - sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht", teilt das Ministerium mit. Und: "Eine Speicherung der Fingerabdrücke in zentralen Datenbanken findet nicht statt. Ein Abgleich der im Personalausweis gespeicherten Fingerabdrücke mit zentralen Polizeidatensätzen ist nicht vorgesehen."


    Wer kann die Fingerabdrücke auslesen?

    In Deutschland dürfen Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden, die Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung und die Steuerfahndungsstellen die auf dem Ausweis gespeicherten Fingerabdrücke auslesen. Darüber hinaus können Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten die Fingerabdrücke aus dem Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben. Andere Staaten haben laut Innenministerium keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis.
    Damit kennt sich Deutschland ja bestens aus, mit prima verschlüsselten Systemen...

    Wie sind sind die Daten gegen Missbrauch gesichert?

    Laut Bundesinnenministerium sind alle Informationen im Chip des Personalausweises durch international anerkannte und etablierte Verschlüsselungsverfahren geschützt. Datenschützer kritisieren immer wieder, dass allein die Existenz großer Sammlungen mit sensiblen Daten ein Problem darstelle, da nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann, dass Unbefugte sich Zugang zu diesen Datensätzen verschaffen. Laut Ministerium ist diese Gefahr hier allerdings ausgeschlossen, da es eine solche Big-Data-Sammlung von Fingerabdrücken gar nicht geben werde.
    Was bemängeln Kritiker?

    Kritiker bezweifeln, dass die Daten auf dem Ausweis wirklich nur von "berechtigten Stellen" ausgelesen werden können. Sie befürchten unter anderem, dass Kriminelle sich Zugang zu Fingerabdrücken von unschuldigen Personen verschaffen könnten - und diese dann missbrauchen, etwa um beispielsweise falsche Spuren bei Straftaten zu hinterlassen.
    Der Verein "Digitalcourage" bezweifelt zudem, dass es überhaupt einen nennenswerten Nutzen der Fingerabdruckpflicht gibt. Die Zahl der Identitätsüberprüfungen, die auf Fingerabdrücke zurückgreifen, werde wahrscheinlich gering sein. Der Verein lehnt die Fingerabdruckpflicht ebenso ab wie biometrische Passfotos: "Die zwangsweise und anlasslose Abgabe von biometrischen Daten entspricht nicht den Werten von Rechtsstaaten und Demokratien, sondern der Kontrollsucht von Polizeistaaten." Das Erfassen biometrischer Merkmale sei hochproblematisch, denn diese Daten ermöglichten lebenslange Kontrolle.
    Was passiert mit dem "alten" Personalausweis?

    Dieser behält seine Gültigkeit, bis er abgelaufen ist. Erst bei der Beantragung eines neuen Personalausweises müssen die Fingerabdrücke abgegeben werden. Der neue Personalausweis ist teurer als der bisherige: 37 Euro statt bislang 28,80 Euro.
    Was geschieht, wenn man die Abgabe verweigert?

    Dann erhält man den veränderten Regeln zufolge keinen neuen Personalausweis. Denn die Abgabe der Fingerabdrücke ist verpflichtend. Wenn aber der alte Ausweis abläuft, man die Fingerabdrücke verweigert und keinen neuen Ausweis erhält, verstößt man gegen das Personalausweisgesetz. Dieses besagt, dass in Deutschland Personen über 16 Jahren einen Personalausweis oder Reisepass besitzen müssen. Sonst drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro. Für den Reisepass sind Fingerabdrücke bereits seit 2007 verpflichtend.
    https://www.tagesschau.de/inland/ges...sweis-115.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.233

    AW: Personalausweis: Ab jetzt nur noch mit Fingerabdruck

    Warum nicht den nächsten Schritt gehen und die DNA abnehmen? Wo sind eigentlich all jene, die einst vor dem "gläsernen Bürger" warnten? Ach ja, die sitzen in ihren Redaktionen und schwärmen von der Schönheit der Kanzlerin.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.110
    Blog-Einträge
    1

    AW: Personalausweis: Ab jetzt nur noch mit Fingerabdruck

    Nach der Produktion und Aushändigung des Personalausweises würden die Fingerabdrücke sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht, sie seien dann also nur noch auf dem Ausweis selbst gespeichert.
    https://www.spiegel.de/netzwelt/netz...1b664707b2-amp

    Wenn die Fingerabdrücke sowohl beim Hersteller als auch bei der Behörde gelöscht werden und nur auf dem Personalausweis selber als Bild existieren, so kann man sie auch nicht abgleichen. Damit sind sie zur Echtheitsfeststellung des Personalausweises überflüssig.

    Welches Spiel wird hier gespielt?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
    Registriert seit
    20.07.2015
    Beiträge
    3.241

    AW: Personalausweis: Ab jetzt nur noch mit Fingerabdruck

    Ich hab gestaunt daß in Panama alle offiziellen Dokumente nicht nur mit Unterschrift, sondern generell mit Fingerabdruck gemacht werden müssen. Mir egal da die Migrationsbehörde für die Permit eh die Fingerabdrücke genommen hat.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. So schlecht wie jetzt ging es uns noch nie - HNA.de
    Von open-speech im Forum Parteien - Wahlen - Regierung
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 26.09.2009, 21:40

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •