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  1. #11
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    AW: AfD zerlegt sich selbst

    @
    adlerschwinge
    Ehrlich gesagt, ich kann mir kaum vorstellen das die AFD für mich unwählbar wird, aber für den Fall wenn doch, dann wähle ich wirklich nicht mehr weil es dann keinerlei Hoffung mehr für ein halbwegs deutsches Deutschland gibt !!!
    Im übrigen habe ich nichts gegen Herrn Höcke, aber die Medien haben sich derartig eingeschossen, das er mit einem Rücktritt der Sache und der AFD helfen würde und gleichzeitig den Medien die rote Karte zeigt, wenn er es öffendlich mit dem Medien Mobbing begründet !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  2. #12
    Registriert seit
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    AW: AfD zerlegt sich selbst

    Nun wurde die AfD in Bremen zur Wahl zugelassen..........

    Bundeswahlausschuss lässt Bremer AfD doch zur Bundestagswahl zu

    Bundeswahlausschuss gibt Beschwerde der Bremer AfD statt
    Landeswahlausschuss hatte Landesliste nicht zugelassen
    Bundeswahlleiter begründet Entscheidung mit Gesetzeslücke
    Die Bremer AfD darf nun doch mit ihrer Landesliste zur Bundestagswahl im September antreten. Das hat der Bundeswahlausschuss in Berlin beschlossen. Der Ausschuss gab damit einer Beschwerde der AfD gegen eine Entscheidung des Bremer Landeswahlausschusses Recht.

    Der Bremer Ausschuss hatte die Kandidatenliste wegen einer fehlenden eidesstattlichen Erklärung abgelehnt. Das war aus Sicht des Bundeswahlausschusses nicht gerechtfertigt. Bundeswahlleiter Georg Thiel begründete dies mit einer rechtlichen Unklarheit, weswegen zugunsten der Partei entschieden werden solle.

    Einzelpersonen dürfen Wahlversammlung "nicht sprengen"
    Hintergrund der Ablehnung durch den Landeswahlausschuss war gewesen, dass sich eine damit beauftragte AfD-Vertreterin geweigert hatte, die geforderte eidesstattliche Versicherung abzugeben. Thiel sagte dazu, es dürfe nicht dazu kommen, dass eine Einzelperson quasi aus eigenem Ermessen eine Wahlversammlung sprengen könnte. Hinsichtlich möglicher Auswege für die betroffene Partei bestehe hier eine "Gesetzeslücke".

    Die Entscheidung des Bundeswahlausschusses erfolgte mit neun gegen eine Stimme bei einer Enthaltung. Damit ist die Landesliste zugelassen. Bei der Bundestagswahl 2017 erhielt die AfD in Bremen mit damals 10,0 Prozent gut 33.000 Zweitstimmen.

    https://www.butenunbinnen.de/nachric...liste-102.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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