Baum-Darstellung
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Warum ARD (WDR und SWR) nicht vor der Flutwelle warnte
Kleine Fehler können doch mal passieren! Das ändert ja nichts am grundsätzlichen Sendeauftrag, der die Rundfunkgebühr rechtfertigen soll.
Todesflut in NRW und Rheinland-Pfalz Warum WDR und SWR nicht vor der Flutwelle warnten
Millionen Radiohörer und TV-Zuschauer wurden vor dem todbringenden Hochwasser nicht gewarnt, obwohl die regionalen ARD-Sender dazu verpflichtet sind.
WIE konnte das passieren?
In den Rundfunkgesetzen ist geregelt, dass die Öffentlich-Rechtlichen in Katastrophenfällen den Behörden ein „Drittsenderecht“ einräumen und amtliche Gefahrendurchsagen „unverzüglich“ ausstrahlen müssen.
Dazu kam es aber nicht, weil die staatlichen Stellen dies gar nicht einforderten!
Eine SWR-Sprecherin: „Von einem solchen eigenständigen Drittsenderecht haben die Landesregierung Rheinland-Pfalz oder die zuständigen Behörden für den Katastrophenschutz jedoch keinen Gebrauch gemacht.“
Der WDR teilte gegenüber BILD mit, der Sender sei zwar „am Mittwochabend über die amtlichen Gefahrenmeldungen informiert“ worden.
Aber die NRW-Landesregierung machte von ihrem Drittsenderecht ebenfalls keinen Gebrauch.
Doch weder der WDR noch der SWR kamen vor der Flutwelle von allein auf die Idee, Gefahrenwarnungen zu senden. Eine WDR-Sprecherin räumt gegenüber BILD ein: „Eine eigene Sondersendung von WDR 2 in der Nacht wäre im Nachhinein angemessen gewesen.“ Man werde die „Berichterstattung daraufhin überprüfen, was wir zukünftig noch besser machen können.“
Kritik am Sender wehrt WDR-Newsroom-Chef Stefan Brandenburg (50) im Interview mit dem Branchendienst DWDL ab: „Im Nachhinein ist man immer klüger.“
https://www.bild.de/politik/inland/p...e.bild.desktop
Im Nachhinein und ein paar Menschenleben später....
Da man den Namen ja auch Gesichter geben soll, voilà, Herr Brandenburg, wie er sich selbst am liebsten abgebildet sieht, feiner Nadelstreifen, ganz Banker
und ein paar Restaurantbesuche später
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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