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  1. #1
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    Subvention: 1,9 Milliarden Euros für den Kauf von Elektroautos

    Eine Subvention für Besserverdienende

    Elektroauto-Zuschuss kostet 1,9 Milliarden Euro Steuergeld

    Mit der Verdopplung vor einem Jahr zeigen die Elektroauto-Subventionen Resultate, meldet zeit.de. Im Laufe von zwölf Monaten seien weit über eine halbe Million Fahrzeuge mit rein elektrischem oder Plug-in-Hybridmotor neu zugelassen worden. Der staatlich befeuerte Boom gehe aus den Daten des Kraftfahrzeug-Bundesamts hervor. Dementsprechend rasant in die Höhe seien seither auch die Kosten der Zuschüsse geschossen. Diese hätten sich von Anfang Juni 2020 bis Ende Juni 2021 auf gut 1,9 Milliarden Euro summiert, wie das für die Auszahlung der Zuschüsse zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Eschborn auf Anfrage mitgeteilt habe.
    https://www.achgut.com/artikel/elekt...uro_steuergeld

    Und weil dieser Zuschuss einer für Besserverdienende ist, kam die größte Kanzlerkandidatin der Bundesrepublik auf die Idee, auch einen Zuschuss für gebrauchte E-Autos zu fordern

    Kaufanreize für gebrauchte Elektroautos: Experten begrüßen Baerbock-Vorschlag

    Die Grünen-Kanzlerkandidatin sieht Geringverdiener beim Kauf eines E-Autos im Nachteil und schlägt eine spezielle Förderung vor.
    https://www.handelsblatt.com/politik...gwCZteY0sL-ap1

    Allerdings gibt es diese gebrauchten E-Autos nicht und es wird sie auch nicht geben, weil die Batterien, das Kernstück der Autos, das fast schon den gesamten Wert ausmacht, endlich leben. Aber das weiß Annalena vielleicht nicht.

    Annalena hat sich aber noch etwas anderes ausgedacht, nämlich ein Bonus-Malus-System:

    Sinnvoll sei auch ein Bonus-Malus-System für alte und neue Antriebsformen. „Für Verbrennungsmotoren müsste es einen Malus geben, für Elektroantriebe einen Bonus.“
    Übersetzt heißt dies, dass man für den Kauf eines Pkw, der kein E-Auto ist, eine Strafsteuer zu zahlen hat.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Subvention: 1,9 Milliarden Euros für den Kauf von Elektroautos

    So ist das, wenn man sich vollmundig großartige Ziele setzt. 2008 wurde vorgegeben bis 2020 eine Million E-Autos zuzulassen. Um dieses Ziel zu erreichen, mussten Anreize geschaffen werden. Koste es was es wolle. Und der Wahn geht weiter. Bis zum Ende des Jahrzehnts sollen es 10 Millionen PKWs sein.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Subvention: 1,9 Milliarden Euros für den Kauf von Elektroautos

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    So ist das, wenn man sich vollmundig großartige Ziele setzt. 2008 wurde vorgegeben bis 2020 eine Million E-Autos zuzulassen. Um dieses Ziel zu erreichen, mussten Anreize geschaffen werden. Koste es was es wolle. Und der Wahn geht weiter. Bis zum Ende des Jahrzehnts sollen es 10 Millionen PKWs sein.
    Spätere Generationen werden sich bemühen müssen, diesen Schrott wieder loszuwerden.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #4
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    AW: Subvention: 1,9 Milliarden Euros für den Kauf von Elektroautos

    Na, ja, was so alles für die Batterien gebraucht wird und umweltschädlich abgebaut - manchmal auch durch Kinderhand - und über den halben Globus transportiert werden muss für eine solche Batterie, was an deren Lebensende nicht mehr recycelt werden kann (und die Teile, die recycelt werden können, nur mit sehr großem Aufwand und Energieeinsatz) und Sondermüll wird....

    Und nun zur Lebensdauer einer solchen Batterie:

    Wie lange hält ein Elektroauto-Akku?

    Momentan geht man von einer Lebensdauer von acht bis zehn Jahren aus, was ungefähr 500 bis 1.000 Ladezyklen entsprechen sollte. Man geht hierbei von einer durchschnittlichen Reichweite von 100 Kilometer pro Ladevorgang aus, was dann einer Laufleistung von 50.000 bis 100.000 Kilometer entsprechen würde.
    https://www.carwow.de/ratgeber/elekt...E&gclsrc=aw.ds

    50-100.000 Kilometer, just mit dieser Laufleistung (natürlich bei Verbrennern) oder einer höheren Laufleistung kauft der kleine Bürger dann sein gebrauchtes Auto, das nach dem Willen der Kanzlerkandidatin Baerbock ja dann, sofern es ein E-Auto ist, ebenfalls bezuschusst werden soll - damit der kleine Mann auch was davon hat. Nur..... in diesem Moment fährt das E-Auto dann bereits nicht mehr oder zumindest in sehr absehbarer Zeit.

    Aus eben diesem Link zum Thema schwindende Kapazität am Ende der Akkuleistung:

    Danach lässt sich die verbleibende Kapazität nicht mehr für den Einsatz in einem E-Auto nutzen. Sinkt die Kapazität sinkt natürlich auch die Reichweite, denn der Akku kann weniger Energie speichern. Je mehr Jahre die Batterie auf dem Buckel hat, desto stärker verändert sich die Eigenschaft des Materials, was zusätzlich für eine Verringerung der Reichweite sorgt.
    Wenn der Akku dann kaputt ist, kann man schon mal 10.000 Euro (ob Einbau und Anpassung dabei sind, verrät der Artikel nicht, ich fürchte aber, das zuätzliche Kosten noch nicht eingepreist wurden) auf den Tisch legen, das bereits nach 50.000 oder 100.000 Kilometern, vielleicht hat man aber auch 150.000 Kilometer Zeit (mit natürlich stark eingeschränkter Reichweite....):

    E-Auto Batterie kaputt: Was kostet ein Akkuschaden?

    Das hängt vom Auto und der Größe des Akkus ab aber die Batterie ist auf jeden Fall das teuerste Bauteil in einem Elektroauto. Gut 10.000 Euro vom Kaufpreis kann diese ausmachen und wenn der Akku frühzeitig kaputt geht, ist oft die Reparatur so teuer, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden die Folge sein kann. Deshalb achten Sie auf eine ausreichende Garantie der Automarken oder leasen Sie den Akku, wenn das angeboten wird.
    Und bitteschön nie voll aufladen und die komplette Reichweite pro Ladung nutzen, sondern lieber unterwegs öfter mal im Hotel übernachten:

    Hört sich komisch an, ist aber so. Ein Elektroauto bis auf 100 Prozent zu laden, kann dem Akku auf Dauer mehr schaden, als es Ihnen an Reichweite bringt. Am besten ist es, den Akku immer nur auf bis zu 80 Prozent zu laden,
    Und bitte eine weitere Einschränkung, Batterie nie unter einen Ladezustand von 20 Prozent bringen:

    Ebenfalls ungut ist eine Tiefenentladung des Elektroauto-Akkus. Von Tiefenentladung spricht man, wenn der Akkustand unter 20 Prozent sinkt. Im Idealfall halten Sie den Akku immer in einem recht konstanten Ladezustand von ca. 50 bis 70 Prozent,
    Und bitte nicht an Schnellladestationen aufladen, sondern über Nacht an der eigenen Steckdose:

    Natürlich will man sein Elektroauto möglichst schnell aufgeladen haben, was auch in Ordnung ist, wenn man längere Strecken zurücklegen muss. Hat man aber einmal Zeit, wäre es der Lebensdauer des Akkus sehr zuträglich, wenn Sie eine sogenannte Schnarchladung durchführen. Das bedeutet, dass das E-Auto nicht an einer Schnellladestation geladen wird, sondern einfach zu Hause. Langsames Laden ist für den Akku zwischendurch eine reine Wohltat.
    Und Kälte vermeiden, denn die Batterie ist nicht tauglich für den Herbst und Winter in unseren Breiten:

    Ist ein Akku ausgekühlt, kann er schneller altern und damit nicht mehr die gleiche Energiemenge aufnehmen, wie ein Akku, der sich in seiner Wohlfühltemperatur befindet. Nachdem wir in unseren Breitengraden allerdings häufig kalte Temperaturen haben werden, kann man es dem Akku einfacher machen, indem man ihn sofort nach der Fahrt lädt, wenn es draußen kalt ist. Dann ist der Akku noch aufgewärmt und lädt gesünder und schneller wieder auf.
    Sie verträgt den Sommer aber auch nicht:

    Ist der Akku voll geladen, dann ist ein schattiger Parkplatz einem in der prallen Sonne vorzuziehen – zu viel Hitze mag der Akku nicht. Deshalb sind ein Parkhaus oder eine Garage im Sommer sehr zu empfehlen und die Batterie sollte bei sehr heißen Temperaturen lieber nicht komplett aufgeladen werden. Bei Temperaturen von 15 bis 25 Grad fühlt sich der Akku am wohlsten. Ein schattiger Platz ist natürlich auch während des Ladevorgangs ideal.
    Und bitte nicht zu lange stehen lassen und immer einen geschützten Platz parat. Eine eigene Garage ist hier schon obligatorisch:

    Wenn Sie wissen, dass Sie Ihr E-Auto über einen längeren Zeitraum nicht fahren werden, dann sollte es an einem trockenen und geschützten Platz stehen und der Akku über einen mittleren Ladestand verfügen.
    Das hier ist ein wenig zu vernachlässigen, wichtig nur der Hinweis, dass man immer mal wieder nachschauen soll, ob der Akku zu 60 Prozent geladen ist, was auch bedeutet, dass man ein E-Auto mit einer Ladekapazität von 50 oder 40 Prozent eben nicht einfach so parken kann:


    Steht das Auto über mehrere Monate, ist es wichtig immer mal wieder nach dem Akku zu sehen und diesen gegebenenfalls auf ca. 60 Prozent nachzuladen. Wenn das beachtet wird, hält der Akku auch längere Standzeiten unbeschadet aus.
    Und besonders ärgerlich, die Ladekapazität verringert sich pro Monat durch Entladen von mindestens 4 auf 8 oder noch mehr Prozent:

    Als Faustregel kann man sagen, dass sich die Batterie eines E-Autos ungefähr um vier Prozent je Monat entlädt, wenn die Raumtemperatur angemessen ist. Ist es zu heiß, kann daraus schnell das Doppelte werden.
    Und bitte, kein Beschleunigen und eine angemessene, langsame Fahrweise auf dem rechten Fahrstreifen:

    Gerade dieser Punkt dürfte vor allem flotten Autofahrern nicht so sehr gefallen. Der Akku mag es am liebsten gleichmäßig. Das heißt, dass starkes Beschleunigen dem Akku auf Dauer nicht gut tut. Plötzliche hohe Leistungsanforderungen lassen viel der gespeicherten Energie aus der Batterie fließen und Sie müssen häufiger laden. Man geht davon aus, dass moderne Akkus zwischen 500 und 1.000 Ladevorgänge problemlos überstehen, bis die Kapazität langsam abfällt. Wer also häufiger laden muss, beschleunigt diesen Prozess zusätzlich.
    https://www.carwow.de/ratgeber/elekt...E&gclsrc=aw.ds

    Damit sind E-Fahrzeuge Schönwetterspielzeuge für Besserverdiener. Wird die Strecke zu lang, macht man es wie die Grüne Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, die heimlich ihr E-Fahrzeug gegen einen Benziner tauschte.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Wenn das E-Auto kaputt geht, ist der Akku Sondermüll und wird in der Regel auch nicht recycelt (davon abgesehen, dass sowieso nur ein kleiner Teil recycelbar ist):

    Bei der Entsorgung von E-Fahrzeugen greifen mehrere gesetzliche Festlegungen. Maßgeblich ist neben der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) auch das Batteriegesetz (BattG). Die Verantwortlichkeiten von Herstellern, Entsorgern und Endnutzern sind weitestgehend klar geregelt.

    Aufgrund ihres Gefahrenpotentials müssen Lithium-Ionen-Batterien als Gefahrgut transportiert werden. Es gelten die Bestimmungen des ADR. Für zusätzliche Sicherheit soll der seit Januar 2020 verpflichtend mitzuführende UN-Prüfbericht sorgen.

    Der Transport von durch Unfall beschädigten E-Auto-Antriebsbatterien unterliegt besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Es kommen spezielle Verpackungen und Dämmstoffe zum Einsatz. Transportieren dürfen nur ADR-zugelassene Speditionsunternehmen.

    Es herrscht ein eklatanter Mangel an Unternehmen, die auf den Transport verunfallter Elektroautos spezialisiert sind. Zudem erschwert fehlende Kenntnis über den Aufbau von E-Auto-Batterien den Einsatz der Rettungskräfte am Unfallort. Hinzu kommen versicherungstechnische Unklarheiten.

    Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) betreibt Grundlagenforschung hinsichtlich des Austritts von Schadstoffmengen bei Unfällen mit E-Autos. Die Erkenntnisse sollen die Basis für gesetzliche Regelungen bilden, die die Sicherheit am Unfallort erhöhen. Zudem erarbeitet die BAM eine Klassifikation der Antriebsakkus nach Gefahrenpotenzial.
    Die Inhaltsstoffe von Lithium-Ionen-Akkus zeichnen sich durch eine hohe Energiedichte, Reaktionsfreudigkeit und Entzündlichkeit aus und sind daher potenziell gefährlich. Nicht nur die Entsorgung selbst, sondern bereits der Transport eines ausgedienten E-Fahrzeugs zum Entsorger benötigt deshalb eine klare Reglementierung. Lithiumbatterien gelten als Gefahrgut und unterliegen damit den Gefahrgutvorschriften des „Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“, kurz: ADR. Es führt Lithiumbatterien als Gefahrgut der Klasse 9 („verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“) auf. Ein ordnungsgemäßer Gefahrguttransport erfordert eine ADR-Zulassung für das Transportfahrzeug, entsprechende Kennzeichnung sowie das Mitführen einer Schutzausrüstung für den Gefahrenfall.
    Um die Sicherheit zu erhöhen, gelten seit dem 1. Januar 2020 neue Vorschriften für den Transport von Lithiumbatterien auf der Straße. Seither ist ein Prüfbericht notwendig, der Auskunft darüber gibt, ob eine Batterie einen nach UN-Regularien durchgeführten Test (UN 38.3-Test) zur Transportfähigkeit bestanden hat. In diesem Test wird die Widerstandsfähigkeit der Batterien gegen Transportbedingungen wie Druck, Hitze und Aufprall geprüft. Liegt der Prüfbericht nicht vor, sind Strafzahlungen fällig. Damit Spediteure den Transport zu entsorgender E-Autos also auf rechtlich sicheren Füßen bewerkstelligen können, müssen Hersteller den UN-Report zur Verfügung stellen. Bei Nichtbeachtung können sonst Versicherungen im Brandfall die Zahlung verweigern.
    Wird der Antriebsakku eines E-Autos bei einem Unfall beschädigt, kann es zu Kurzschlüssen, Bränden oder gar Explosionen kommen. Unter entsprechend hohen Sicherheitsvorkehrungen muss der Transport beschädigter Lithium-Ionen-Batterien vonstatten gehen: Gemäß dem ADR muss er von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) genehmigt werden, die für jeden einzelnen Transport individuelle Festlegungen trifft. Um zu verhindern, dass Feuer ausbricht oder giftige Gase austreten, müssen etwa spezielle, nicht brennbare und temperaturstabilisierende Dämmstoffe zur Verpackung genutzt werden. Füllungsfreie Räume sind mit nicht leitfähigem und nicht brennbarem Inertmaterial, bspw. trockenem Sand, aufzufüllen. Kann die Batterie nicht aus dem Unfallfahrzeug entfernt werden, muss das E-Auto-Wrack als Ganzes in einem gefluteten Container transportiert werden, der eine Explosion verhindern soll. Transportieren dürfen solch hochgefährliche Fracht nur ADR-zugelassene Speditionsunternehmen.
    Technisch und rechtlich schwierig wird es allerdings bereits vor dem Abtransport beschädigter Akkus. Denn die an einer Unfallstelle eintreffenden Pannenhelfer oder Rettungskräfte der Feuerwehr sind häufig nicht ausreichend geschult, um zu wissen, welche Komponenten und Stoffe da gerade brennen oder in Brandgefahr geraten und welche Löschmittel entsprechend hilfreich oder eventuell sogar kontraproduktiv wirken könnten. Hinzu kommen Gesundheitsgefahren für die Einsatzkräfte durch das eventuell unter Strom stehende Fahrzeug, austretende Gase und die Explosionsgefahr. Sonderabfallwissen berichtete darüber bereits ausführlich im ersten Teil der E-Mobilitätsreihe. Aus versicherungsrechtlicher Perspektive ist außerdem nicht klar, ob Dienstleister überhaupt die notwendige Behandlung des Fahrzeugs, etwa das Fluten, durchführen dürfen.

    Entsprechend schwierig gestaltet sich der Abtransport verunfallter E-Autos im konkreten Fall. Denn: Es gibt schlicht zu wenige auf den Transport defekter E-Autos spezialisierte und dafür ausgerüstete Unternehmen. Die Aussage von Stefan Jacobs, Geschäftsführer des Verbands der Bergungs- und Abschleppunternehmen (VBA), zur ihm bekannten Zahl solcher Unternehmen illustriert den eklatanten Mangel: „Mir fallen vielleicht ein, zwei Betriebe in ganz Deutschland ein.“
    Auch für Personengruppen, die von Berufs wegen mit intakten oder beschädigten E-Auto-Batterien umgehen, gelten Rechtsvorschriften. Beschäftigte in Kfz-Betrieben, die Elektroaltfahrzeuge zerlegen, benötigen einen Fachkundigen für Hochvoltsysteme. Hantiert dieser mit unbeschädigten E-Antriebsbatterien, ist eine Hochvolt-Ausbildung der Stufe 2 notwendig. Der Umgang mit beschädigten Batterien erfordert eine Ausbildung der Stufe 3, die die Befähigung zur Arbeit an unter Spannung stehenden Komponenten beinhaltet. Und auch für Pannenhelfer und Rettungskräfte gilt: Nur dafür ausgebildete Fachkräfte dürfen Arbeiten an Elektroautos und darin enthaltenen Hochvoltkomponenten ausführen.
    Die problematische Bergungssituation für verunfallte Elektroautos steht in keinem Verhältnis zu den steigenden Absatzzahlen und den damit voraussichtlich nicht weniger auftretenden Unfällen, in die E-Autos involviert sein werden. Es ist also dringend geboten, Transparenz hinsichtlich des technischen Aufbaus und der stofflichen Zusammensetzung von in E-Autos enthaltenen Industriebatterien zu schaffen.

    Einen entscheidenden Beitrag dazu will die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) leisten, die auch dem Bundesverkehrsministerium in beratender Funktion zur Seite steht. Sie erforscht Sicherheitsmaßnahmen für den Einsatz alternativer Kraftstoffe, zu denen auch in Akkus gespeicherter elektrischer Strom zählt. Ein Team aus Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen untersucht, welche Stoffe bei der Beschädigung eines E-Auto-Akkus austreten können und mit welchen Mengen dabei zu rechnen ist. Auf dem eigens dafür errichteten „Testgelände Technische Sicherheit“ werden Brandversuche durchgeführt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen die Grundlage für konkrete Regeln und Gesetze bilden und dadurch die Sicherheit im Umgang mit verunfallten E-Autos erhöhen.
    Gefahrenklassifikationen und Register für Industriebatterien fehlen noch

    Geplant ist die Unterteilung der Antriebsakkus nach ihrem Gefahrenpotenzial. „Sinnvoll wäre eine Einstufung nach Gefährlichkeit, da manche Batterien thermisch durchgehen und explodieren, andere brennen und wieder andere nur ausrauchen“, bekräftigt Dr. Anita Schmidt, Chemikerin im Fachbereich Gefahrgutverpackungen der BAM, das Ansinnen. Eine Arbeitsgruppe, an der auch das BAM beteiligt ist, wird diese Einteilung für die UN als zuständiges Gremium erarbeiten.

    Bis es soweit ist, könnten sich bei der Bergung von Unfall-E-Autos vor Ort etwa elektronische Register oder Apps als hilfreich erweisen, die Auskunft darüber geben, welche Art Motor im betreffenden Fahrzeug verbaut ist und welche Gefahren bei der Handhabung drohen. In anderen Ländern können Abschleppunternehmen bereits auf solche mobilen Nachschlagewerke zurückgreifen, in Deutschland lassen diese noch auf sich warten.
    https://www.sonderabfall-wissen.de/w...verantwortung/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5
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    AW: Subvention: 1,9 Milliarden Euros für den Kauf von Elektroautos

    Das ist ja noch viel schlimmer als ich dachte. Das E-Auto ist der größte und teuerste Flopp für seine Besitzer.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #6
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    AW: Subvention: 1,9 Milliarden Euros für den Kauf von Elektroautos

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Das ist ja noch viel schlimmer als ich dachte. Das E-Auto ist der größte und teuerste Flopp für seine Besitzer.
    Mein Mitgefühl hält sich in Grenzen.
    Man sollte immer zuerst einmal nachdenken, ehe man sich „fortschrittlich" dem Zeitgeist unterwirft.
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